Blaulicht

Aktu­el­le Poli­zei­mel­dun­gen: Ver­kehrs­un­fall­flucht, Unfall unter Alko­hol­ein­fluss und Schockanrufe

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 11.05.2023

 

Verkehrsunfallflucht++Unfall unter Alkoholeinfluss++Schockanrufe

Leer — Verkehrsunfallflucht

Am 10.05.2023 kam es in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14:50 Uhr auf dem rück­wär­ti­gen Park­platz der BBS 2 am Stadt­ring zu einer Beschä­di­gung an einem Pkw durch einen der­zeit nicht bekann­ten Fahr­zeug­füh­rer, wel­cher einen Pkw Kia nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen im Rah­men eines Park­ma­nö­vers streif­te. Dabei ent­stand ein Sach­scha­den an der Bei­fah­rer­tür. Anschlie­ßend ver­ließ der Ver­ur­sa­cher oder die Ver­ur­sa­che­rin die Unfall­stel­le, ohne sich um den ent­stan­de­nen Scha­den zu küm­mern. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Vor­fall geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Leer zu kontaktieren.

Neu­kam­per­fehn — Unfall unter Alkoholeinfluss

Bei dem Ver­such, rück­wärts aus einer Haus­ein­fahrt an der Haupt­wie­ke zu fah­ren, ver­schätz­te sich ein 38-jäh­ri­ger Mann aus Neu­kam­per­fehn und geriet mit sei­nem Pkw am Mitt­woch­abend gegen 19:50 Uhr in einen Gra­ben. Ursäch­lich für den Unfall könn­te auch der Alko­hol­ein­fluss von 1,23 Pro­mil­le sein, wel­cher bei dem Mann fest­ge­stellt wur­de. Die Poli­zei hat den Vor­fall auf­ge­nom­men und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Inspek­ti­ons­be­reich Leer/Emden — Schockanrufe

Im Ver­lauf des 10.05.2023 kam es im Inspek­ti­ons­be­reich erneut zu einem hohen Auf­kom­men von Betrugs­an­ru­fen in Form von soge­nann­ten “Schock­an­ru­fen”. Bei die­ser mitt­ler­wei­le bekann­ten Betrugs­form rufen unbe­kann­te Per­so­nen mut­wil­lig Tele­fon­an­schlüs­se an, mit dem Bestre­ben die Anschluss­in­ha­ber zu erschre­cken und tat­säch­lich förm­lich unter Schock zu set­zen. Bei den aktu­el­len Anru­fen behaup­ten die Täter, die Toch­ter oder der Sohn zu sein und einen töd­li­chen Unfall ver­ur­sacht zu haben. Anschlie­ßend gibt sich ein wei­te­rer Betrü­ger als Amts­per­son aus und for­dert eine Kau­ti­on in einem fünf­stel­li­gen Betrag zur Haft­ver­scho­nung des Ange­hö­ri­gen. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass die­se Anru­fe in kei­nem Fall von einer Poli­zei­dienst­stel­le oder ande­ren Behör­de stam­men. Zudem sind Kau­ti­ons­zah­lun­gen nach Unfäl­len nicht die übli­che recht­li­che Pra­xis in der Bun­des­re­pu­blik. Betrof­fe­ne, die sol­che Anru­fe erhal­ten soll­ten die­se schnellst­mög­lich been­den. Mer­ken sie sich die Tele­fon­num­mer, die auf ihrem Tele­fon erscheint und geben sie die­se im Fal­le einer mög­li­chen Anzei­ge­er­stat­tung bit­te an. 


 

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