Blaulicht

Alko­ho­li­sier­ter Fah­rer greift Poli­zei an – meh­re­re Vor­fäl­le in Emden, Wes­t­ov­er­le­din­gen und Leer

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 12.04.2025

 

Trun­ken­heit im Ver­kehr infol­ge Alkohol++Tätlicher Angriff nach Verkehrsunfall++Verkehrsunfall unter Alkoholbeeinflussung

Trun­ken­heit im Ver­kehr infol­ge Alkohol

Emden — Am 11.04.2025 gegen 23:30 Uhr kam es in Emden zu einer Ver­kehrs­kon­trol­le eines 22jährigen Fahr­zeug­füh­rers aus Fils­um. Eine Über­prü­fung der Fahr­taug­lich­keit des Fahr­zeug­füh­rers ergab eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,15 Pro­mil­le. Zudem lag bei dem Fahr­zeug­füh­rer eine Füh­rer­schein­sper­re vor. Es wur­de eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt und die Wei­ter­fahrt untersagt.

Tät­li­cher Angriff nach Verkehrsunfall

Wes­t­ov­er­le­din­gen — In der Frei­tag­nacht gegen 23:30 Uhr befuhr der 30jährige aus Wes­t­ov­er­le­din­gen mit sei­nem Klein­bus die Haupt­stra­ße und beab­sich­tig­te im Bereich einer dor­ti­gen Ein­fahrt zu wen­den. Dabei fuhr der 30jährige rück­wärts in einen Gra­ben und kam mit dem Klein­bus zum Lie­gen. Im Rah­men der Per­so­na­li­en­fest­stel­lung griff der Fahr­zeug­füh­rer die ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten an. Die Poli­zei­be­am­ten blie­ben unver­letzt. Es stell­te sich zudem her­aus, dass die Per­son unter dem Ein­fluss von Alko­hol stand. Ein durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,85 Pro­mil­le. Die Per­son wur­de auf­grund sei­ner Alko­ho­li­sie­rung ins poli­zei­li­che Gewahr­sam ver­bracht. Des Wei­te­ren wur­de zu Bestim­mung des Blut­al­ko­hol­wer­tes eine Blut­pro­be ent­nom­men und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Ver­kehrs­un­fall unter Alkoholbeeinflussung

Leer — Am 12.04.2025 kam es gegen 00:45 Uhr zu einem Ver­kehrs­un­fall in der Haupt­stra­ße in Leer. Der 33jährige aus Leer beab­sich­tig­te mit sei­nem Fahr­zeug von der Aus­fahrt des dor­ti­gen Schnell­re­stau­rants links auf die Haupt­stra­ße in Rich­tung Papen­bur­ger Stra­ße abzu­bie­gen. Dabei über­sah der Fahr­zeug­füh­rer den von rechts kom­men­den bevor­rech­tig­ten 18jäh­ri­gen-Fahr­zeug­füh­rer aus Bun­de. Es kam zum Zusam­men­stoß, wodurch die Fahr­zeu­ge beschä­digt wor­den sind. Die Fahr­zeug­füh­rer blie­ben unver­letzt. Im Rah­men der Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me konn­ten die Poli­zei­be­am­ten bei dem unfall­ver­ur­sa­chen­den Fahr­zeug­füh­rer eine Alko­hol­be­ein­flus­sung fest­stel­len. Eine Über­prü­fung der Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on ergab einen Wert von 1,40 Pro­mil­le. Es wur­de eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt und der Füh­rer­schein entzogen.


 

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