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Ampel­re­gie­rung plant mas­si­ve Kür­zun­gen für die Fische­rei zuguns­ten der Windenergie

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Jetzt will die Ampel die Fischer zum Bau­ern­op­fer machen

Mit­tel für Fische­rei sol­len um gut 80 Pro­zent gekürzt werden/Kürzungen tref­fen auch die Krab­ben­fi­scher in Ostfriesland

 
BERLIN/DITZUM. Heu­te hat die Bun­des­re­gie­rung eine Ände­rung des Wind­ener­gie-auf-See-Geset­zes beschlos­sen. Mit dem Löwen­an­teil der Ein­nah­men aus den Aus­schrei­bun­gen 2023 von Flä­chen für die Wind­ener­gie auf See sol­len die Löcher im Haus­halt gestopft wer­den — auf Kos­ten der Mit­tel für die Fischerei.
 
“Die Bun­des­re­gie­rung ver­sucht, unse­re Betrie­be gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len.” Die CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Git­ta Con­ne­mann ist empört. “Zuerst soll­ten die Bau­ern die Haus­halts­lö­cher der Ampel stop­fen. Jetzt soll die Fische­rei als Stein­bruch dienen.”
 
Denn die Ampel­re­gie­rung hat heu­te beschlos­sen, die Mit­tel für die Fische­rei an Nord- und Ost­see zu strei­chen. Ursprüng­lich geplan­te 670 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2024 sol­len um gut 80 Pro­zent gekürzt wer­den. “Das wäre eine kal­te Ent­eig­nung durch die Hin­ter­tür.”, erklärt Con­ne­mann. “Die Fische­rei ver­liert durch Off­shore-Wind­parks jedes Jahr Fang­ge­bie­te — ohne jede Ent­schä­di­gung. Des­halb wur­de gesetz­lich eine Fische­rei­kom­po­nen­te geschaf­fen.” Die Mit­tel wur­den der Fische­rei im Wind­ener­gie-auf-See-Gesetz zuge­spro­chen. Damit soll den Fischern gehol­fen wer­den, die Flot­te anzupassen. 
 
Con­ne­mann: “Die Gel­der wer­den drin­gend für kli­ma­freund­li­che­re Antriebs­tech­nik und umwelt­scho­nen­de­re Fang­tech­ni­ken benö­tigt. Kür­zun­gen um gut 80 Pro­zent sind ein Schlag ins Gesicht — und das ohne jeg­li­che Vor­war­nung. Für die Ampel ist Pla­nungs­si­cher­heit ein Fremd­wort. Die­se Kür­zun­gen sind inakzeptabel.”
 
Die Ampel-Koali­ti­on betrei­be mit ihren Kür­zungs­vor­schlä­gen eine kla­re Poli­tik gegen die Küs­te. “Die Haus­halts­kri­se geht über­pro­por­tio­nal zu Las­ten der Men­schen auf dem Land. Mit die­ser Poli­tik spal­tet die Ampel die Gesell­schaft und ver­schärft die Krise.”
 
Hin­ter­grund: Die Ein­nah­men aus den Aus­schrei­bun­gen 2023 von Flä­chen für die Wind­ener­gie auf See belau­fen sich auf ca. 13,3 Mil­li­ar­den Euro. Bis­lang war vor­ge­se­hen, 5 Pro­zent der Mit­tel, also rund 670 Mil­lio­nen Euro, für den Haus­halt des BMEL für Maß­nah­men zur umwelt­scho­nen­den Fische­rei ein­schließ­lich Fische­rei­struk­tur­maß­nah­men (Fische­rei­kom­po­nen­te) zu ver­wen­den. Jetzt sol­len nur noch 1 Pro­zent der Gesamt­sum­me als Fische­rei­kom­po­nen­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies ent­spricht einer Kür­zung von gut 80 Pro­zent. Die dafür erfor­der­li­che Geset­zes­än­de­rung im Wind-auf-See-Gesetz ist heu­te vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­sen wor­den. Mit der Fische­rei gab dazu vor­her kei­nen Aus­tausch oder Einbeziehung.

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