Blaulicht

Auf­ge­fun­de­ner Ver­kehrs­po­li­zist, Sach­be­schä­di­gung, Belei­di­gung, Besitz von Betäu­bungs­mit­teln — wei­te­re Meldungen

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Sach­be­schä­di­gung, Belei­di­gung, Besitz von Betäubungsmitteln

Leer — Gleich zwei Mal, am Sams­tag, den 26.02.2022, gegen 15:30 Uhr und am Sonn­tag, den 27.02.2022, gegen 15:15 Uhr, beschmier­te eine 20-jäh­ri­ge Frau aus Leer die Fens­ter des Poli­zei­dienst­ge­bäu­des der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer mit belei­di­gen­den Wor­ten. Nach­dem die jun­ge Frau durch Poli­zei­be­am­te auf die Gescheh­nis­se ange­spro­chen wur­de, flüch­te­te sie zu Fuß, konn­te jedoch in bei­den Fäl­len nach weni­gen Metern gestoppt wer­den. Da die Frau ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mit­tei­len woll­te, wur­de eine Durch­su­chung zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung durch­ge­führt. Im Rah­men der Durch­su­chung wur­de neben dem Bun­des­per­so­nal­aus­weis auch eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­fun­den, die beschlag­nahmt wur­den. Am Sonn­tag belei­dig­te sie ein­ge­setz­ten Kol­le­gen vor Ort. Die jun­ge Frau erwar­ten nun Straf­ver­fah­ren wegen Sach­be­schä­di­gung, Belei­di­gung und Besitz von Betäubungsmitteln.

Auf­ge­fun­de­ner Verkehrspolizist

Leer — Siehst du Schutz­manns Bauch und Rücken, musst du auf die Brem­se drü­cken. Siehst du Schutz­manns Hosen­naht, dann hast du freie Fahrt. Aus einer ver­gan­ge­nen Zeit, wo der ver­kehrs­re­geln­de Poli­zist noch eine Selbst­ver­ständ­lich­keit war, stammt ver­mut­lich die­ses auf­ge­fun­de­ne Exem­plar. Die Figur wur­de in der Nacht am 27.02.2022 in Zeit von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr vom Mel­den­dem in sei­nem Gar­ten auf­ge­fun­den. Die Figur ist etwa 2 Meter hoch und trägt die Uni­form aus den 70er Jah­ren. Wer Hin­wei­se auf die Gescheh­nis­se oder zu dem Eigen­tü­mer der Figur machen kann, wird gebe­ten, sich mit der PI Leer /Emden unter der Tele­fon­num­mer 0491/976900 in Ver­bin­dung zu setzen.

Betrug

Leer — In den letz­ten Wochen wur­den meh­re­re Anzei­gen im Zusam­men­hang mit eBay Klein­an­zei­gen erstat­tet. Geschä­dig­te mel­den, dass ver­meint­li­che Kauf­in­ter­es­sen­ten sich beim Ver­käu­fer mel­den und via Pay­Pal bezah­len möch­ten. Zusätz­lich bit­ten die Käu­fer dar­um, dass der Ver­käu­fer Gut­ha­ben in Form von Gut­schein­kar­ten erwirbt und die­se dem ver­kauf­ten Arti­kel bei­legt. Geht der Ver­käu­fer auf den ver­meint­li­chen Gefal­len ein, ver­schi­cken die Betrü­ger oft­mals gefälsch­te E‑Mails von Pay­Pal, wor­aus her­vor­geht, dass das Gut­ha­ben nach einer Ver­sand­be­stä­ti­gung auf das Kon­to des Ver­käu­fers gut­ge­schrie­ben wird. Wer sich auf den Deal ein­lässt und das Paket ver­schickt, ver­liert in der Regel sowohl die Ware als auch das Geld für den Gutschein.


 

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