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Ausbau der Windkraft: Höhere Kosten für die Stromerzeugung in Deutschland
Ausbau der Windkraft: Kosten für die Stromerzeugung in Deutschland steigen
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien auf 80 Prozent zu steigern. Doch der Ausbau von Windkraftanlagen kommt nur schleppend voran. Um dies zu beschleunigen, hat die Bundesnetzagentur die Förderungen für Windkraftanlagen um 25 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wird aus dem Bundeshaushalt finanziert und macht die Windkraft für Betreiber wieder lukrativer. Zudem erhalten sie Entschädigungen, wenn ihr Strom mangels Netzkapazitäten nicht eingespeist werden kann.
Allerdings stellt sich die Frage, was der Ausbau der Windkraft für die Stromerzeugung in Deutschland kosten wird. Die Förderungen und Entschädigungen für Betreiber werden letztlich aus Steuergeldern finanziert. Es ist daher fraglich, ob die Ziele der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für die Steuerzahler stehen.
Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Windkraftausbaus auf die Landschaft und den Artenschutz. Zudem müssen Infrastruktur und Stromnetze ausgebaut werden, um die schwankende Produktion aus erneuerbaren Energien effizient zu verteilen. All diese Faktoren beeinflussen die Gesamtkosten des Ausbaus der Windkraft für die Stromerzeugung in Deutschland.
Es bleibt abzuwarten, ob der Ausbau der Windkraftanlagen in Deutschland tatsächlich die gewünschten Ergebnisse liefert und ob die Kosten für die Steuerzahler einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen der Bundesregierung stehen.
Bundeskabinett beschließt Gesetze für beschleunigten und naturverträglichen Windkraft-Ausbau in Deutschland
Die Bundesregierung setzt auf einen beschleunigten und naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Deutschland. Das Bundeskabinett hat dazu zwei Entwürfe beschlossen: das Wind-an-Land-Gesetz und eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Zwei-Prozent-Flächenziel aus dem Koalitionsvertrag soll damit umgesetzt werden. Die Gesetze legen fest, wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie in jedem Bundesland zur Verfügung stehen wird. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen, wobei die Windenergie an Land eine zentrale Rolle spielen soll.
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wird ein Gesamtziel von zwei Prozent Fläche für Windenergie in Deutschland festgelegt, die auf die Bundesländer aufgeteilt wird. Eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vereinfachen und dadurch verkürzen. Bis Ende 2026 sollen 1,4 Prozent der Bundesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen und bis 2032 sollen es zwei Prozent sein. Je nach den regionalen Bedingungen müssen die Länder zwischen 1,8 und 2,2 Prozent der Landesfläche bereitstellen.
Um den Ausbau der Windenergie zu fördern, setzt die Bundesregierung auf Akzeptanz und macht deutlich, dass Windkraft sich lohnt. Die Energiewende könne nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten. Durch den Ausbau der Windenergie könnten sich Unternehmen ansiedeln und Arbeitsplätze entstehen. Die Regierung nimmt Skepsis gegenüber dem Windkraftausbau ernst und baut Hemmnisse ab, um die Energiewende voranzubringen.
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