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Aus­bau der Wind­kraft: Höhe­re Kos­ten für die Strom­erzeu­gung in Deutschland

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Aus­bau der Wind­kraft: Kos­ten für die Strom­erzeu­gung in Deutsch­land steigen

Deutsch­land hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Anteil des Stroms aus erneu­er­ba­ren Ener­gien auf 80 Pro­zent zu stei­gern. Doch der Aus­bau von Wind­kraft­an­la­gen kommt nur schlep­pend vor­an. Um dies zu beschleu­ni­gen, hat die Bun­des­netz­agen­tur die För­de­run­gen für Wind­kraft­an­la­gen um 25 Pro­zent erhöht. Die­se Erhö­hung wird aus dem Bun­des­haus­halt finan­ziert und macht die Wind­kraft für Betrei­ber wie­der lukra­ti­ver. Zudem erhal­ten sie Ent­schä­di­gun­gen, wenn ihr Strom man­gels Netz­ka­pa­zi­tä­ten nicht ein­ge­speist wer­den kann.

Aller­dings stellt sich die Fra­ge, was der Aus­bau der Wind­kraft für die Strom­erzeu­gung in Deutsch­land kos­ten wird. Die För­de­run­gen und Ent­schä­di­gun­gen für Betrei­ber wer­den letzt­lich aus Steu­er­gel­dern finan­ziert. Es ist daher frag­lich, ob die Zie­le der Bun­des­re­gie­rung für den Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zu den Kos­ten für die Steu­er­zah­ler stehen.

Es gibt auch Beden­ken hin­sicht­lich der Aus­wir­kun­gen des Wind­kraft­aus­baus auf die Land­schaft und den Arten­schutz. Zudem müs­sen Infra­struk­tur und Strom­net­ze aus­ge­baut wer­den, um die schwan­ken­de Pro­duk­ti­on aus erneu­er­ba­ren Ener­gien effi­zi­ent zu ver­tei­len. All die­se Fak­to­ren beein­flus­sen die Gesamt­kos­ten des Aus­baus der Wind­kraft für die Strom­erzeu­gung in Deutschland.

Es bleibt abzu­war­ten, ob der Aus­bau der Wind­kraft­an­la­gen in Deutsch­land tat­säch­lich die gewünsch­ten Ergeb­nis­se lie­fert und ob die Kos­ten für die Steu­er­zah­ler einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zu den Zie­len der Bun­des­re­gie­rung stehen. 

 

Bun­des­ka­bi­nett beschließt Geset­ze für beschleu­nig­ten und natur­ver­träg­li­chen Wind­kraft-Aus­bau in Deutschland

 

Die Bun­des­re­gie­rung setzt auf einen beschleu­nig­ten und natur­ver­träg­li­chen Aus­bau der Wind­kraft in Deutsch­land. Das Bun­des­ka­bi­nett hat dazu zwei Ent­wür­fe beschlos­sen: das Wind-an-Land-Gesetz und eine Ände­rung des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes. Das Zwei-Pro­zent-Flä­chen­ziel aus dem Koali­ti­ons­ver­trag soll damit umge­setzt wer­den. Die Geset­ze legen fest, wie viel Flä­che für den Aus­bau der Wind­ener­gie in jedem Bun­des­land zur Ver­fü­gung ste­hen wird. Ziel ist es, den Anteil der erneu­er­ba­ren Ener­gien an der Strom­ver­sor­gung bis 2030 auf 80 Pro­zent zu erhö­hen, wobei die Wind­ener­gie an Land eine zen­tra­le Rol­le spie­len soll.

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wird ein Gesamt­ziel von zwei Pro­zent Flä­che für Wind­ener­gie in Deutsch­land fest­ge­legt, die auf die Bun­des­län­der auf­ge­teilt wird. Eine Ände­rung des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes soll Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für Wind­kraft­an­la­gen ver­ein­fa­chen und dadurch ver­kür­zen. Bis Ende 2026 sol­len 1,4 Pro­zent der Bun­des­flä­che für Wind­ener­gie zur Ver­fü­gung ste­hen und bis 2032 sol­len es zwei Pro­zent sein. Je nach den regio­na­len Bedin­gun­gen müs­sen die Län­der zwi­schen 1,8 und 2,2 Pro­zent der Lan­des­flä­che bereitstellen.

Um den Aus­bau der Wind­ener­gie zu för­dern, setzt die Bun­des­re­gie­rung auf Akzep­tanz und macht deut­lich, dass Wind­kraft sich lohnt. Die Ener­gie­wen­de kön­ne nur gelin­gen, wenn Bund, Län­der und Kom­mu­nen zusam­men­ar­bei­ten. Durch den Aus­bau der Wind­ener­gie könn­ten sich Unter­neh­men ansie­deln und Arbeits­plät­ze ent­ste­hen. Die Regie­rung nimmt Skep­sis gegen­über dem Wind­kraft­aus­bau ernst und baut Hemm­nis­se ab, um die Ener­gie­wen­de voranzubringen.


 

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