Blaulicht

Immer wie­der Kör­per­schmug­gel — Zoll stellt meh­re­re Drogenschmuggler

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Bahn­hof Wee­ner, 5. Juli 2022: In den frü­hen Abend­stun­den kon­trol­lier­te eine Strei­fe des Emder Zolls Bahn­fah­ren­de, die zuvor aus den Nie­der­lan­den mit dem Regio­nal­zug ein­reis­ten. Bei einem 48-jäh­ri­gen Mann erhär­te­te sich schnell der Ver­dacht des Kör­per­schmug­gels von Dro­gen. Rek­tal ein­ge­führ­tes Hero­in und Koka­in konn­ten letzt­lich durch den Zoll sicher­ge­stellt werden.

Bereits im ers­ten Kon­takt mit der Zoll­strei­fe räum­te der Dro­gen­schmugg­ler ein, in den Nie­der­lan­den Koka­in kon­su­miert zu haben. Mit einem Wisch­test, der auf Betäu­bungs­mit­tel reagiert, erklär­te er sich einverstanden.

“Unser Wisch­test schlug posi­tiv auf Koka­in und auf Opi­ate an. Mit die­sem Ergeb­nis kon­fron­tiert, gestand der Bahn­rei­sen­de zusätz­lich vor eini­gen Tagen auch Hero­in kon­su­miert zu haben”, so Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Olden­burg, zum Kontrollbeginn.

Fol­ge­rich­tig ent­schie­den sich die Zöll­ner für eine genaue Durch­su­chung des Man­nes, bis hin zur voll­stän­di­gen Ent­klei­dung. Gleich­wohl dies nega­tiv ver­lief, erkann­ten die erfah­re­nen Beam­ten ers­te Hin­wei­se auf Körperschmuggel.

Sie erwirk­ten einen rich­ter­li­chen Beschluss zur kör­per­li­chen Durch­su­chung im Kli­ni­kum Leer, wel­cher sofort umge­setzt wur­de. Noch im Zeit­punkt der ärzt­li­chen Unter­su­chung, ver­such­te der Schmugg­ler ein rek­tal aus­ge­schie­de­nes Dro­gen­pa­ket ver­schwin­den zu las­sen. Die Zöll­ner bemerk­ten dies und konn­ten letzt­lich 27 Gramm Hero­in und sechs Gramm Koka­in sicherstellen.

Bahn­hof Wee­ner, 29. Juni 2022: Die Pas­sa­gie­re der glei­chen Bahn­li­nie kon­trol­lie­rend, stieß der Emder Zoll auf zwei Frau­en (34 und 37), von denen eine eben­falls syn­the­ti­sche Dro­gen in den Kör­per ein­ge­führt hat­te. Sie schmug­gel­te rund 30 Gramm vagi­nal ein­ge­führ­tes Heroin.

“Mit unse­rer ers­ten Anspra­che der bei­den Frau­en, ver­such­ten wir den Grund für die Rei­se in die Nie­der­lan­de in Erfah­rung zu brin­gen. Hier­bei ver­strick­ten sie sich in unglaub­wür­di­ge und gegen­sätz­li­che Aus­sa­gen”, so Mau­ritz zum Dro­gen­auf­griff weni­ge Tage zuvor.

Einem Dro­gen­schnell­test stimm­ten bei­de Frau­en zöger­lich und nur auf wie­der­hol­tes Nach­fra­gen der Zöll­ner zu. Der Test schlug in bei­den Fäl­len posi­tiv auf Koka­in und Opi­ate an.

Mau­ritz wei­ter: “Wir haben den Frau­en das Test­ergeb­nis mit­ge­teilt, wor­auf sie zwar den Dro­gen­kon­sum ein­räum­ten, wei­ter­hin jedoch dar­auf bestan­den, kei­ne Betäu­bungs­mit­tel ein­ge­schmug­gelt zu haben.”

Die sich nun anschlie­ßen­de Durch­su­chung von Klei­dung und Gepäck durch den Zoll ver­lief ergeb­nis­los. Bei­de Frau­en zeig­ten sich ein­ver­stan­den mit einer genau­en kör­per­li­chen Unter­su­chung im Kli­ni­kum Leer.

Kurz vor dem Betre­ten des Kli­ni­kums räum­te die 34-jäh­ri­ge Rei­sen­de ein, Hero­in vagi­nal ein­ge­führt zu haben. Die Aus­sa­ge bewahr­hei­te­te sich: Ins­ge­samt 30 Gramm Hero­in wur­den unter ärzt­li­cher Auf­sicht im Kli­ni­kum entfernt.

In bei­den Fäl­len wur­den die Betäu­bungs­mit­tel durch den Zoll sicher­ge­stellt und gegen alle Betei­lig­ten Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz eingeleitet.


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