Blaulicht
Betrug beim Autokauf — die Polizei informiert.
Moormerland — Betrug beim Autokauf
Am 24.06.2021 wurde bei der Polizei in Moormerland angezeigt, dass eine unbekannte Person unter falschen Personalien einen Pkw von privat gekauft habe und diesen trotz mündlicher Vereinbarung nicht ab-bzw. umgemeldet habe. Durch die absichtliche Verschleierung der wahren Personalien besteht in diesem Fall der Verdacht, dass die unbekannte Person von vornherein die Absicht hatte, dass Fahrzeug für eigene Zwecke zu nutzen, aber nicht der Ummeldung zuzuführen. Oftmals werden Fahrzeuge als Serviceleistung für den Käufer mit der aktuellen Zulassung abgegeben. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass man bei einem Privatverkauf mit der aktuellen Zulassung auf gewisse Faktoren dringend zu achten hat. Es wird empfohlen, die Identität des Käufers zweifelsfrei festzustellen (Personalausweis) und eine Frist für die Ummeldung festzusetzen. Zudem müssen sich Verkäufer davon überzeugen, dass die Person, die das Fahrzeug überführen soll, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (Halterverantwortlichkeit). Die Fertigung eines Kaufvertrages mit allen Daten und Absprachen, der auch vom Käufer zu unterschreiben ist, wird dringend angeraten. Gute Vordrucke und Hinweise zum Abschluss eines Kaufvertrages sind auf den Informationsseiten von ordnungsgemäßen Autoverkaufsportalen zu finden. Im Falle einer Nichtabmeldung des Fahrzeuges wird eine umgehende Kontaktaufnahme mit der Fahrzeugversicherung und der Zulassungsstelle empfohlen. Nicht jede versäumte Abmeldung ist automatisch eine Betrugstat, kann aber für den noch gültigen Halter Probleme z.B. bei einem Unfall oder einer mit dem Fahrzeug begangenen Straftat, mit sich bringen. Grundsätzlich ist die Abgabe des Fahrzeuges ohne Zulassung und die Nutzung eines amtlichen Kurzzeitkennzeichens empfehlenswert.
Archivfoto: Ralf Müller-Rosendahl @Leser-ECHO.de
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