Blaulicht
Blaulicht: Alkohol am Steuer / Kennzeichenmissbrauch
Weener — Kennzeichenmissbrauch
Obwohl seine Kennzeichen bereits entstempelt waren und das dazugehörige Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr aufwies, ließ sich ein Weeneraner nicht davon abhalten, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Das stellte die Polizei Weener bei einer Verkehrskontrolle am 29.12.2021 um 21:20 Uhr auf der Norderstraße fest. Bei der weiteren Überprüfung wurde zudem der Verdacht erhärtet, dass der 29-jährige Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahm. Die Polizei untersagte dem Mann, der sich nun in einem Verfahren verantworten muss, die Weiterfahrt.
Emden — Alkohol am Steuer
Die unklare Fahrweise einer Fahrzeugführerin am 30.12.2021 im Bereich der Nordertorstraße machte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Emden aufmerksam. Die Einsatzkräfte führten daher um 02:10 Uhr eine Kontrolle durch und stellten dabei fest, dass die 66-jährige Emderin unter Alkoholeinfluss stand. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,54 Promille. Durch die Polizei Emden wurden weitere Maßnahmen zur Feststellung des Blutalkoholwertes getroffen. Ebenso wurde der Führerschein der Frau, die sich nun in einem Strafverfahren verantworten muss, sichergestellt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt ist, sondern weitreichende Folgen haben kann. “Der Konsum von Alkohol und die anschließende Nutzung eines Kraftfahrzeuges kann, abgesehen von der polizeilichen Anzeige, auch beruflich und private Nachteile mit sich bringen. Wenn jemand aufgrund eines Führerscheinentzuges seinen Arbeitsplatz verliert, dann hat das auch für die Familie immense Folgen,” sagt die Präventionsbeauftrage der Polizei Leer/Emden, Polizeihauptkommissarin Svenia Temmen, mit Hinweis auf die Straf- und Bußgeldvorschriften. In Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze. Bei einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird bei dem ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zudem erfolgt ein Fahrverbot von einem Monat und der Eintrag von 2 Strafpunkten. Sollte es sich schon um einen zweiten Verstoß in diesem Bereich handeln, werden 1000 Euro Bußgeld fällig und das Fahrverbot erhöht sich auf drei Monate. Ab 1,1 Promille Blutalkoholwert handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, die, neben dem Führerscheinentzug, mit individueller Geldstrafe oder auch mit Freiheitsstrafe belegt werden kann. Wer nach einer Feier mit dem Fahrrad nach Hause fährt, darf nicht mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut aufweisen.
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