Blaulicht

Blau­licht: Erneu­te Betrugs­an­ru­fe und gefähr­li­che Körperverletzung

Veröffentlicht

am

Emden- Gefähr­li­che Körperverletzung

Nach­dem ein 27-jäh­ri­ger Mann aus Emden bereits am 26.01.2022 einen 30-jäh­ri­gen Mann aus Emden kör­per­lich angriff, kam es am 27.01.2022 zu einer Ver­gel­tungs­tat. Der 30-jäh­ri­ge begab sich gegen 14:00 Uhr zu einem Kiosk am Rat­haus­platz, in wel­chem der 27-jäh­ri­ge tätig ist. Dort warf der Mann dann eine Glas­fla­sche an eine Schei­be des Kiosks. Die Schei­be zer­brach und die Fla­sche flog in den Kiosk gegen den Kopf des 27-jähr­gen Man­nes. Danach flüch­te­te der 30-jäh­ri­ge auf einem Fahr­rad. Anwe­sen­de Zeu­gen, die sich vor Ort auf­hiel­ten und den Vor­fall beob­ach­te­ten, nah­men mit einem Müll­fahr­zeug die Ver­fol­gung des Flüch­ti­gen auf und infor­mier­ten die Poli­zei. Zwei Strei­fen­wa­gen­be­sat­zun­gen der Poli­zei Emden wur­den ent­sandt, wobei eine Strei­fen­be­sat­zung die Tatört­lich­keit und den ver­letz­ten 27-jäh­ri­gen auf­such­te. Die wei­te­re Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung wur­de zur Ergrei­fung des Flüch­ti­gen ent­sandt, wel­cher dann auch im Bereich der Wol­thu­ser Stra­ße ange­trof­fen und ange­hal­ten wer­den konn­te. Der tat­ver­däch­ti­ge Mann gab auf Befra­gen zu, die Glas­fla­sche an den Kiosk gewor­fen zu haben und die­ses aus Rache bezüg­lich des Vor­fal­les am Vor­tag getan zu haben. Nach­dem bei­de Män­ner die jewei­li­gen Sach­ver­hal­te bestä­tig­ten, müs­sen sie sich nun jeweils wegen Ver­let­zung des ande­ren in geson­der­ten Straf­ver­fah­ren verantworten.

Emden/Moormerland — Erneu­te Betrugsanrufe 

Nach wie vor kommt es im Ein­zugs­be­reich der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden zu einem erhöh­ten Auf­kom­men von Betrugs­an­ru­fen. Die Inhal­te der Anru­fe unter­schei­den sich teil­wei­se, sind aber immer mit einer hohen Bar­geld­for­de­rung ver­bun­den. Am 27.01.2022 sind erneut Betrugs­an­ru­fe in Emden und Moorm­er­land ver­zeich­net wor­den. In Emden wur­de gegen 11:45 Uhr eine 81-jäh­ri­ge Frau ange­ru­fen, wel­cher sich eine frem­de Per­son als angeb­li­cher Poli­zei­be­am­ter aus­gab. Ohne wei­te­re Ein­lei­tung erklär­te der Betrü­ger, dass sich ein schreck­li­cher Unfall ereig­net hät­te und ob die Betrof­fe­ne eine Enke­lin hät­te. Zuerst bejah­te die Emde­rin die Fra­ge und nann­te den Namen ihrer Enke­lin. Dar­auf­hin erklär­te der Betrü­ger, dass die­se Enke­lin ein Kind bei einem Unfall töd­lich ver­letzt habe. Daher wur­de sie nun dem Haft­rich­ter vor­ge­führt. Nur die Zah­lung einer Kau­ti­on in Höhe von 25.000 Euro könn­te die Haft aus­ge­setzt wer­den. Der unbe­kann­te Anru­fer bau­te Druck bei der Geschä­dig­ten auf und frag­te auch nach Bar­geld­wer­ten, die zeit­nah bei der Bank abzu­ho­len wären. Der Geschä­dig­ten gelang es sach­lich zu blei­ben und frag­te daher, um wel­che Poli­zei­dienst­stel­le es sich han­deln wür­de. Die­se Fra­ge wur­de nicht beant­wor­tet. Erst als die Geschä­dig­te sag­te, dass sie zuerst die Poli­zei per­sön­lich auf­su­chen wür­de, been­de­te der Mann das Gespräch. Zuvor leg­te er ihr aber noch eine Schwei­ge­pflicht auf. Ein Anruf bei der tat­säch­li­chen Enke­lin und das direk­te Auf­su­chen der Poli­zei Emden brach­ten dann den Betrug ans Licht. Einen ver­gleich­ba­ren Vor­fall gab es am sel­ben Tag um 11:36 Uhr bei einer 84-jäh­ri­gen Moorm­er­län­de­rin. Hier gab sich ein unbe­kann­ter Betrü­ger als Sohn der Frau aus. Er eröff­ne­te ihr, dass er einen töd­li­chen Unfall ver­ur­sacht habe. Die 84-jäh­ri­ge merk­te sofort, dass bei dem Anruf etwas nicht stim­men wür­de und been­de­te das Gespräch sofort. Eine anschlie­ßen­de Kon­takt­auf­nah­me mit ihrem Sohn ergab, dass es sich tat­säch­lich um einen ver­such­ten Betrug gehan­delt hat­te. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass die Poli­zei oder auch ande­re Amts­per­so­nen nie­mals am Tele­fon nach Bar­geld zu Kau­ti­ons­zwe­cken fra­gen. Nach Unfäl­len und auch in ande­ren Ver­fah­ren ist es in Deutsch­land nicht üblich, Kau­tio­nen zu ver­lan­gen. Es wird gera­ten, bei Anru­fen die­ser Art, die auf die Zah­lung von Bar­geld abzie­len, sofort aufzulegen.


 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen