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Briefkasten des Amtsgerichts Leer – Fristsachen bis 24 Uhr einwerfen
Hausbriefkasten des Amtsgerichts Leer
Direkt rechts neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Leer befindet sich der große, amtliche Hausbriefkasten. Hier können fristgebundene Schriftstücke am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr eingeworfen werden. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und dient als sicherer Abgabeort für Gerichtspost – mit Ausnahme von Grundbuchunterlagen und Wertgegenständen, die persönlich in der zuständigen Serviceeinheit abgegeben werden sollten.
1. Fristsachen bis 24 Uhr
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In der deutschen Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schriftstück fristgebunden ist (z. B. Berufungsbegründung, Klageschrift), muss es spätestens am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht eingegangen sein.
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Ein Einwurf in den amtlichen Hausbriefkasten zählt rechtlich wie der Eingang im Gerichtsbüro – der entscheidende Punkt ist der tatsächliche Einwurfzeitpunkt.
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Darum steht dort ausdrücklich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klargestellt, dass auch späte Abgaben noch fristwahrend sind, solange sie am richtigen Tag im Briefkasten landen.
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2. Warum nicht Grundbuchsachen oder Wertsachen einwerfen?
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Grundbuchsachen (z. B. Eintragungsanträge, Auflassungsvormerkungen) sind besonders formalisiert und oft mit Originalunterlagen versehen (z. B. beglaubigte Urkunden).
→ Bei Verlust oder verspäteter Bearbeitung könnten Grundstücksrechte beeinträchtigt werden. -
Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Sparbücher) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Briefkasten landen — hier ist keine sichere Verwahrung gewährleistet.
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Der Hinweis „zur Vermeidung von Nachteilen“ heißt: Wenn so ein Dokument verloren geht oder beschädigt wird, trägt im Zweifel der Einreicher das Risiko.
3. Leerungszeiten 7:00 und 12:00 Uhr
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Diese Zeiten sind interne Servicezeiten, zu denen der Briefkasten geleert wird.
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Wichtig: Für Fristen zählt das nicht — für Fristwahrung reicht der Einwurf irgendwann bis 24 Uhr. Die Leerung am Folgetag dokumentiert dann den Eingangsstempel (Datum des Einwurfs).
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Ausnahme: Bei normalen, nicht fristgebundenen Postsendungen kann sich durch diese Leerungszeiten die Bearbeitung verzögern.
💡 Praxis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knapper Frist:
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Direkt vor Ort einwerfen und Zeugen mitnehmen (oder Videoaufzeichnung vom Einwurf, wenn erlaubt).
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Alternativ in der Geschäftsstelle abstempeln lassen („Eingangsstempel“) – dann gibt es keinen Streit.
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Bei sehr wichtigen Grundbuchsachen oder Originalen immer persönlich abgeben.