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Brief­kas­ten des Amts­ge­richts Leer – Frist­sa­chen bis 24 Uhr einwerfen

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Haus­brief­kas­ten des Amts­ge­richts Leer


Direkt rechts neben dem Haupt­ein­gang des Amts­ge­richts Leer befin­det sich der gro­ße, amt­li­che Haus­brief­kas­ten. Hier kön­nen frist­ge­bun­de­ne Schrift­stü­cke am Tag des Frist­ab­laufs bis 24 Uhr ein­ge­wor­fen wer­den. Der Brief­kas­ten wird regel­mä­ßig geleert und dient als siche­rer Abga­be­ort für Gerichts­post – mit Aus­nah­me von Grund­buch­un­ter­la­gen und Wert­ge­gen­stän­den, die per­sön­lich in der zustän­di­gen Ser­vice­ein­heit abge­ge­ben wer­den sollten.

1. Frist­sa­chen bis 24 Uhr

  • In der deut­schen Zivil­pro­zess­ord­nung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schrift­stück frist­ge­bun­den ist (z. B. Beru­fungs­be­grün­dung, Kla­ge­schrift), muss es spä­tes­tens am letz­ten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht ein­ge­gan­gen sein.

  • Ein Ein­wurf in den amt­li­chen Haus­brief­kas­ten zählt recht­lich wie der Ein­gang im Gerichts­bü­ro – der ent­schei­den­de Punkt ist der tat­säch­li­che Ein­wurf­zeit­punkt.

  • Dar­um steht dort aus­drück­lich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klar­ge­stellt, dass auch spä­te Abga­ben noch frist­wah­rend sind, solan­ge sie am rich­ti­gen Tag im Brief­kas­ten landen.


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2. War­um nicht Grund­buch­sa­chen oder Wert­sa­chen einwerfen?

  • Grund­buch­sa­chen (z. B. Ein­tra­gungs­an­trä­ge, Auf­las­sungs­vor­mer­kun­gen) sind beson­ders for­ma­li­siert und oft mit Ori­gi­nal­un­ter­la­gen ver­se­hen (z. B. beglau­big­te Urkun­den).
    → Bei Ver­lust oder ver­spä­te­ter Bear­bei­tung könn­ten Grund­stücks­rech­te beein­träch­tigt werden.

  • Wert­ge­gen­stän­de (z. B. Bar­geld, Schmuck, Spar­bü­cher) dür­fen aus Sicher­heits­grün­den nicht im Brief­kas­ten lan­den — hier ist kei­ne siche­re Ver­wah­rung gewährleistet.

  • Der Hin­weis „zur Ver­mei­dung von Nach­tei­len“ heißt: Wenn so ein Doku­ment ver­lo­ren geht oder beschä­digt wird, trägt im Zwei­fel der Ein­rei­cher das Risiko.

 

Brief­kas­ten Amts­ge­richt Leer — Ter­min­sa­chen — Wör­de 5 — 26789 Leer

3. Lee­rungs­zei­ten 7:00 und 12:00 Uhr

  • Die­se Zei­ten sind inter­ne Ser­vice­zei­ten, zu denen der Brief­kas­ten geleert wird.

  • Wich­tig: Für Fris­ten zählt das nicht — für Frist­wah­rung reicht der Ein­wurf irgend­wann bis 24 Uhr. Die Lee­rung am Fol­ge­tag doku­men­tiert dann den Ein­gangs­stem­pel (Datum des Einwurfs).

  • Aus­nah­me: Bei nor­ma­len, nicht frist­ge­bun­de­nen Post­sen­dun­gen kann sich durch die­se Lee­rungs­zei­ten die Bear­bei­tung verzögern.


💡 Pra­xis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knap­per Frist:

  1. Direkt vor Ort ein­wer­fen und Zeu­gen mit­neh­men (oder Video­auf­zeich­nung vom Ein­wurf, wenn erlaubt).

  2. Alter­na­tiv in der Geschäfts­stel­le abstem­peln las­sen („Ein­gangs­stem­pel“) – dann gibt es kei­nen Streit.

  3. Bei sehr wich­ti­gen Grund­buch­sa­chen oder Ori­gi­na­len immer per­sön­lich abgeben.

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