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Briefkasten des Amtsgerichts Leer – Fristsachen bis 24 Uhr einwerfen
Hausbriefkasten des Amtsgerichts Leer
Direkt rechts neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Leer befindet sich der große, amtliche Hausbriefkasten. Hier können fristgebundene Schriftstücke am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr eingeworfen werden. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und dient als sicherer Abgabeort für Gerichtspost – mit Ausnahme von Grundbuchunterlagen und Wertgegenständen, die persönlich in der zuständigen Serviceeinheit abgegeben werden sollten.
1. Fristsachen bis 24 Uhr
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In der deutschen Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schriftstück fristgebunden ist (z. B. Berufungsbegründung, Klageschrift), muss es spätestens am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht eingegangen sein.
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Ein Einwurf in den amtlichen Hausbriefkasten zählt rechtlich wie der Eingang im Gerichtsbüro – der entscheidende Punkt ist der tatsächliche Einwurfzeitpunkt.
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Darum steht dort ausdrücklich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klargestellt, dass auch späte Abgaben noch fristwahrend sind, solange sie am richtigen Tag im Briefkasten landen.
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2. Warum nicht Grundbuchsachen oder Wertsachen einwerfen?
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Grundbuchsachen (z. B. Eintragungsanträge, Auflassungsvormerkungen) sind besonders formalisiert und oft mit Originalunterlagen versehen (z. B. beglaubigte Urkunden).
→ Bei Verlust oder verspäteter Bearbeitung könnten Grundstücksrechte beeinträchtigt werden. -
Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Sparbücher) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Briefkasten landen — hier ist keine sichere Verwahrung gewährleistet.
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Der Hinweis „zur Vermeidung von Nachteilen“ heißt: Wenn so ein Dokument verloren geht oder beschädigt wird, trägt im Zweifel der Einreicher das Risiko.

3. Leerungszeiten 7:00 und 12:00 Uhr
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Diese Zeiten sind interne Servicezeiten, zu denen der Briefkasten geleert wird.
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Wichtig: Für Fristen zählt das nicht — für Fristwahrung reicht der Einwurf irgendwann bis 24 Uhr. Die Leerung am Folgetag dokumentiert dann den Eingangsstempel (Datum des Einwurfs).
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Ausnahme: Bei normalen, nicht fristgebundenen Postsendungen kann sich durch diese Leerungszeiten die Bearbeitung verzögern.
💡 Praxis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knapper Frist:
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Direkt vor Ort einwerfen und Zeugen mitnehmen (oder Videoaufzeichnung vom Einwurf, wenn erlaubt).
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Alternativ in der Geschäftsstelle abstempeln lassen („Eingangsstempel“) – dann gibt es keinen Streit.
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Bei sehr wichtigen Grundbuchsachen oder Originalen immer persönlich abgeben.

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Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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Endspurt für „Blinkfüür 2026“: Jetzt ehrenamtliche Vorbilder im Landkreis vorschlagen
Endspurt für das „Blinkfüür 2026“: Jetzt noch ehrenamtliche Vorbilder vorschlagen
Das Ehrenamt ist der Leuchtturm unserer Gesellschaft – und genau dieses Engagement würdigt der Landkreis Leer auch in diesem Jahr wieder mit der Auszeichnung „Blinkfüür“. Wer Menschen kennt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen, hat nur noch wenig Zeit: Die Vorschlagsfrist endet am 30. April.
20 Jahre Anerkennung für herausragendes Engagement
Bereits zum 20. Mal in Folge wird der Preis an Personen verliehen, die in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport oder innerhalb von Gruppen und Vereinen Herausragendes leisten. Der Name „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert dabei die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige für das Zusammenleben in der Region einnehmen.
Der offizielle Startschuss für die diesjährige Runde fiel Anfang des Jahres durch den Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund.
So können Vorschläge eingereicht werden
Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger ihre Favoriten nominieren. Wichtig ist dabei eine kurze Begründung, die Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die besonderen Verdienste der Person hervorhebt.
Folgende Wege stehen für die Abgabe zur Verfügung:
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Online: Direkt über das Formular auf www.wirpackenfreiwilligan.de/Blinkfüür
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E‑Mail: An blinkfueuer@lkleer.de
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Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstr. 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Auszeichnungen ist für den Sommer 2026 geplant.
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Kostenlose Weiterbildung zum Vereinsmanager: Neue Termine für Ehrenamtliche
Professionalisierung im Ehrenamt: Neue Termine für die Weiterbildung zum Vereinsmanager
Die Anforderungen an die Führung und Organisation von Vereinen wachsen stetig. Um ehrenamtlich Engagierte – von Übungsleitern bis hin zu Vorstandsmitgliedern – optimal auf diese Herausforderungen vorzubereiten, bietet der Landkreis Leer erneut die kostenlose Weiterbildung zum “Vereinsmanager” an. Das Programm wird durch die Europäische Union und das Land Niedersachsen gefördert und vermittelt praxisnahes Fachwissen für die tägliche Vereinsarbeit.
Flexibilität durch modularen Aufbau
Die Weiterbildung umfasst insgesamt neun Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Da die Inhalte nicht aufeinander aufbauen, ist ein individueller Einstieg jederzeit möglich. Die Themengebiete decken alle zentralen Aspekte einer modernen Vereinsführung ab:
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Strategische Vereinsführung und Organisationsentwicklung
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Fundraising und Finanzierungsmöglichkeiten
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Rechtliche Grundlagen sowie Haftungsfragen
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Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederakquise
Um den Teilnehmenden eine maximale Flexibilität zu bieten, findet der Unterricht in einer Mischung aus Online-Seminaren und Präsenzveranstaltungen statt.
Zertifikat und Bildungsurlaub
Wer die gesamte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten absolviert, erhält das offizielle Zertifikat “Vereinsmanager/in”. Besonders kompakt lässt sich dieses Wissen im Rahmen eines einstündigen Bildungsurlaubs vom 8. bis 12. Juni 2026 erwerben. Alternativ steht die Einzelbuchung spezifischer Module offen, um gezielt Wissen in ausgewählten Bereichen zu vertiefen.
Informationen und Anmeldung
Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Modulen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website des Landkreises verfügbar:
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Kontakt: Projektleiterin Anja Lücht steht für Rückfragen unter 0491 926 4047 oder per E‑Mail an ehrenamt@lkleer.de zur Verfügung.
Beitragsbild — Symbolfoto / KI
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