Neti­quet­te — LeserECHO

Neti­quet­te für unse­re Kommentarbereiche

Neti­quet­te für die Kommentarbereiche

Ein leben­di­ger Aus­tausch und unter­schied­li­che Mei­nun­gen sind aus­drück­lich erwünscht – solan­ge Dis­kus­sio­nen respekt­voll, sach­lich und fair geführt werden.

Zur Ori­en­tie­rung gel­ten fol­gen­de Regeln:

Mei­nungs­frei­heit ist willkommen

Jede Mei­nung darf geäu­ßert wer­den – unab­hän­gig von der poli­ti­schen oder per­sön­li­chen Ein­stel­lung. Unter­schied­li­che Ansich­ten sind ein zen­tra­ler Bestand­teil einer demo­kra­ti­schen Dis­kus­si­on. Wer jedoch gezielt pro­vo­ziert oder Dis­kus­sio­nen unsach­lich anheizt, trägt auch eine Mit­ver­ant­wor­tung für den wei­te­ren Ver­lauf der Debatte.

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Respekt­voll mit­ein­an­der umgehen

Argu­men­te und Inhal­te dür­fen kri­ti­siert wer­den, nicht jedoch die Per­so­nen dahin­ter. Der Umgang mit­ein­an­der soll­te stets so erfol­gen, wie man selbst behan­delt wer­den möchte.

Kei­ne Belei­di­gun­gen oder per­sön­li­chen Angriffe

Her­ab­wür­di­gen­de, belei­di­gen­de, dis­kri­mi­nie­ren­de oder pro­vo­zie­ren­de Äuße­run­gen haben kei­nen Platz.

Kei­ne Hass­re­de oder Diskriminierung

Kom­men­ta­re, die Men­schen auf­grund ihrer Her­kunft, Reli­gi­on, Haut­far­be, ihres Geschlechts, ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung oder ande­rer per­sön­li­cher Merk­ma­le angrei­fen oder her­ab­set­zen, wer­den entfernt.

Kei­ne Auf­ru­fe zu Gewalt oder Straftaten

Ent­spre­chen­de Inhal­te wer­den umge­hend gelöscht und gege­be­nen­falls den zustän­di­gen Behör­den gemeldet.

Kei­ne Falsch­in­for­ma­tio­nen oder straf­ba­ren Inhalte

Bei­trä­ge mit offen­sicht­lich fal­schen Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen, Ver­leum­dun­gen, Volks­ver­het­zung oder ande­ren rechts­wid­ri­gen Inhal­ten wer­den entfernt.

Kein Spam oder Werbung

Werb­li­che Inhal­te, Ket­ten­brie­fe, Links ohne Bezug zum The­ma oder wie­der­hol­te iden­ti­sche Kom­men­ta­re wer­den gelöscht.

Eigen­ver­ant­wor­tung & Tech­ni­sche Besonderheiten

Auf­grund der sehr hohen Akti­vi­tät mit meh­re­ren tau­send Kom­men­ta­ren pro Monat und Inter­ak­tio­nen, die teils noch nach Wochen statt­fin­den, ist die Com­mu­ni­ty auf eine akti­ve Mit­hil­fe ange­wie­sen. Meta/Facebook benach­rich­tigt Sei­ten­be­trei­ber nicht über jeden ein­zel­nen neu­en Kom­men­tar in älte­ren Beiträgen.

  • Eige­ne Kom­men­ta­re ver­wal­ten: Soll­te sich auf einen Aus­gangs­kom­men­tar eine unsach­li­che oder unan­ge­neh­me Dis­kus­si­on auf­bau­en, besteht jeder­zeit die Mög­lich­keit, den eige­nen Ursprungs­kom­men­tar selbst zu löschen. Dadurch wer­den in der Regel auch die dar­auf auf­bau­en­den Ant­wor­ten ent­fernt. Auf die­sen Vor­gang hat der Sei­ten­be­trei­ber kei­nen direk­ten Einfluss.

  • Mit­hil­fe bei Rechts­ver­stö­ßen: Wer straf­recht­lich rele­van­te Inhal­te, Belei­di­gun­gen oder Rechts­ver­stö­ße ent­deckt, wird gebe­ten, einen Screen­shot des betref­fen­den Kom­men­tars zu erstel­len und die­sen per E‑Mail an info@leserecho.de zu sen­den. Die Redak­ti­on prüft die­se Mel­dun­gen und lei­tet sie bei Bedarf an die zustän­di­gen Behör­den weiter.

Mode­ra­ti­on & Hausrecht

Als Betrei­ber der Sei­te wird vom vir­tu­el­len Haus­recht Gebrauch gemacht:

  • Kom­men­ta­re kön­nen aus­ge­blen­det oder gelöscht wer­den, wenn sie gegen die­se Neti­quet­te ver­sto­ßen – auch dann, wenn eine Äuße­rung nicht zwin­gend straf­recht­lich rele­vant ist.

  • Wie­der­hol­te oder schwer­wie­gen­de Ver­stö­ße kön­nen zum Aus­schluss von der wei­te­ren Teil­nah­me an Dis­kus­sio­nen führen.

Ziel ist es, gemein­sam einen Ort für einen sach­li­chen, kon­struk­ti­ven und geschütz­ten Mei­nungs­aus­tausch zu bewahren.

Vie­len Dank für die Unter­stüt­zung und das Verständnis!

Mei­nungs­frei­heit, fai­re Dis­kus­si­on und die Gren­zen der Moderation

War­um unter­schied­li­che Mei­nun­gen in einer Demo­kra­tie aus­ge­hal­ten wer­den müssen

Eine demo­kra­ti­sche Gesell­schaft lebt vom offe­nen Aus­tausch unter­schied­li­cher Auf­fas­sun­gen. Gera­de bei poli­ti­schen, gesell­schaft­li­chen oder loka­len The­men gibt es regel­mä­ßig unter­schied­li­che Posi­tio­nen – mit guten Argu­men­ten auf der einen wie auf der ande­ren Seite.

Das ist kein Pro­blem, son­dern ein wesent­li­cher Bestand­teil einer frei­en Gesellschaft.

Die Mei­nungs­frei­heit nach Arti­kel 5 des Grund­ge­set­zes schützt das Recht, eige­ne Mei­nun­gen in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­brei­ten. Gleich­zei­tig nennt das Grund­ge­setz aus­drück­lich Gren­zen, unter ande­rem die all­ge­mei­nen Geset­ze und das Recht der per­sön­li­chen Ehre.

Für ein Medi­um bedeu­tet das: Nicht jede Mei­nung, die unbe­quem, scharf for­mu­liert oder der eige­nen Auf­fas­sung ent­ge­gen­ge­setzt ist, ist des­halb ein Grund für eine Löschung.

Medi­en sol­len infor­mie­ren – nicht vor­schrei­ben, was ihre Leser den­ken sollen

Ein jour­na­lis­ti­sches Medi­um hat die Auf­ga­be, Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, Sach­ver­hal­te ein­zu­ord­nen und Öffent­lich­keit her­zu­stel­len. Lese­rin­nen und Leser sol­len sich auf die­ser Grund­la­ge ihre eige­ne Mei­nung bil­den kön­nen.

Das schließt aus­drück­lich unter­schied­li­che und kon­tro­ver­se Mei­nun­gen ein.

Eine Redak­ti­on muss des­halb nicht jede in einer Dis­kus­si­on geäu­ßer­te Posi­ti­on tei­len. Eben­so wenig bedeu­tet die Ver­öf­fent­li­chung eines Kom­men­tars, dass die Redak­ti­on des­sen Inhalt über­nimmt oder unterstützt.

Ein ver­öf­fent­lich­ter Kom­men­tar ist zunächst die Äuße­rung des jewei­li­gen Ver­fas­sers – und nicht auto­ma­tisch die Mei­nung der Redaktion.

Das gilt ins­be­son­de­re für kon­tro­ver­se Dis­kus­sio­nen, in denen sich unter­schied­li­che poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Lager gegenüberstehen.

Auch schar­fe Kri­tik kann von der Mei­nungs­frei­heit geschützt sein

Die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts setzt hier hohe Maß­stä­be. Geschützt sind nicht nur sach­lich und höf­lich for­mu­lier­te Aus­sa­gen. Auch poin­tier­te, pole­mi­sche und über­spitz­te Kri­tik kann grund­sätz­lich unter den Schutz der Mei­nungs­frei­heit fallen.

Des­halb kann eine Redak­ti­on nicht allein des­halb einen Kom­men­tar löschen, weil sie ihn für unan­ge­nehm, pro­vo­kant oder über­zo­gen hält.

Auch die Bezeich­nung einer Äuße­rung als „Belei­di­gung“ führt nicht auto­ma­tisch dazu, dass sie recht­lich unzu­läs­sig ist. Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ist im Regel­fall eine Abwä­gung zwi­schen Mei­nungs­frei­heit und dem Schutz der per­sön­li­chen Ehre erforderlich.

Eine beson­de­re Aus­nah­me bil­den etwa For­mal­be­lei­di­gun­gen oder Schmäh­kri­tik. Der Begriff der Schmäh­kri­tik ist dabei eng aus­zu­le­gen. Selbst eine aus­fäl­li­ge oder über­zo­ge­ne Kri­tik ist nicht allein des­halb Schmäh­kri­tik. Ent­schei­dend ist unter ande­rem, ob noch eine Aus­ein­an­der­set­zung mit einer Sache statt­fin­det oder ob aus­schließ­lich die per­sön­li­che Dif­fa­mie­rung im Vor­der­grund steht.

Wo die Gren­ze liegt

Die Mei­nungs­frei­heit ist kein Frei­brief für rechts­wid­ri­ge Inhalte.

Das Straf­ge­setz­buch stellt unter ande­rem die Belei­di­gung (§ 185 StGB), die üble Nach­re­de (§ 186 StGB) und die Ver­leum­dung (§ 187 StGB) unter Stra­fe. Bei öffent­li­chen Belei­di­gun­gen sieht § 185 StGB einen erhöh­ten Straf­rah­men vor.

Auch unwah­re Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen sind von einer blo­ßen Mei­nungs­äu­ße­rung zu unter­schei­den. Ins­be­son­de­re bei Behaup­tun­gen über kon­kre­te Per­so­nen kann eine straf­ba­re üble Nach­re­de oder Ver­leum­dung vorliegen.

Sol­che Inhal­te haben in einer öffent­li­chen Kom­men­tar­spal­te kei­nen Anspruch dar­auf, dau­er­haft ste­hen zu bleiben.

Glei­ches gilt selbst­ver­ständ­lich für Kom­men­ta­re, die bei­spiels­wei­se zu Straf­ta­ten auf­ru­fen, kon­kre­te Per­so­nen bedro­hen oder ande­re rechts­wid­ri­ge Inhal­te enthalten.

Nicht jede pau­scha­le Aus­sa­ge ist auto­ma­tisch eine straf­ba­re Beleidigung

Gera­de hier ist eine dif­fe­ren­zier­te Betrach­tung wichtig.

Eine pau­scha­le, zuge­spitz­te oder pole­mi­sche Aus­sa­ge über eine gesell­schaft­li­che Grup­pe, eine poli­ti­sche Rich­tung oder eine bestimm­te Ent­wick­lung ist nicht auto­ma­tisch eine straf­ba­re Belei­di­gung einer kon­kre­ten Person.

Umge­kehrt kann eine schein­bar kur­ze Aus­sa­ge durch­aus rechts­wid­rig sein, wenn sie sich kon­kret gegen eine iden­ti­fi­zier­ba­re Per­son rich­tet und die Vor­aus­set­zun­gen einer Belei­di­gung, üblen Nach­re­de oder Ver­leum­dung erfüllt.

Des­halb soll­te nicht nach dem ein­fa­chen Prin­zip mode­riert werden:

„Das gefällt mir nicht – also löschen.“

Maß­geb­lich sind viel­mehr Wort­laut, Kon­text, Adres­sat, Sach­be­zug und die kon­kre­ten Umstän­de des Ein­zel­falls. Genau die­se Ein­zel­fall­be­trach­tung ver­langt auch die Rechtsprechung.

Wenn die Redak­ti­on von allen Sei­ten kri­ti­siert wird

Bei kon­tro­ver­sen Dis­kus­sio­nen lässt sich häu­fig beob­ach­ten, dass ein Medi­um von ver­schie­de­nen Sei­ten kri­ti­siert wird.

Für die einen berich­tet eine Redak­ti­on angeb­lich zu weit nach links, für ande­re zu weit nach rechts. Man­chen ist eine Bericht­erstat­tung zu west­lich, ande­ren zu öst­lich – und wie­der ande­ren viel­leicht zu nörd­lich oder zu südlich.

Das lässt sich bei einer frei­en und unab­hän­gi­gen Bericht­erstat­tung nicht voll­stän­dig vermeiden.

Der Anspruch einer Redak­ti­on soll­te des­halb nicht dar­in bestehen, es jeder poli­ti­schen oder gesell­schaft­li­chen Grup­pe recht zu machen.

Der Anspruch soll­te viel­mehr dar­in bestehen, nach nach­voll­zieh­ba­ren jour­na­lis­ti­schen und recht­li­chen Maß­stä­ben zu arbeiten.

Dazu gehört auch, nicht auto­ma­tisch die Mei­nung der­je­ni­gen zu löschen, die am lau­tes­ten die Löschung einer ande­ren Mei­nung verlangen.

Mode­ra­ti­on bedeu­tet nicht poli­ti­sche Zensur

Eine Redak­ti­on darf und muss Kom­men­ta­re mode­rie­ren, wenn recht­li­che Gren­zen über­schrit­ten wer­den oder die eige­nen, trans­pa­ren­ten Mode­ra­ti­ons­re­geln ver­letzt werden.

Das ist jedoch etwas ande­res als eine poli­ti­sche Zensur.

Die Redak­ti­on ent­schei­det nicht dar­über, wel­che poli­ti­sche Mei­nung rich­tig ist. Sie ent­schei­det dar­über, ob ein kon­kre­ter Inhalt unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Gren­zen und der gel­ten­den Mode­ra­ti­ons­re­geln ver­öf­fent­licht blei­ben kann.

Dabei gilt grundsätzlich:

Kri­tik an Poli­ti­kern, Par­tei­en, Unter­neh­men, Insti­tu­tio­nen oder auch an einer Redak­ti­on darf deut­lich und unbe­quem sein.

Sie muss nicht freund­lich for­mu­liert sein, um zuläs­sig zu sein.

Die Gren­ze liegt dort, wo die recht­lich geschütz­te Mei­nungs­äu­ße­rung über­schrit­ten wird.


Sie wur­den in einem Kom­men­tar belei­digt – was kön­nen Sie tun?

Wer selbst Ziel einer mög­li­cher­wei­se rechts­wid­ri­gen Äuße­rung gewor­den ist, soll­te zunächst Bewei­se sichern.

Dazu gehö­ren insbesondere:

  • Screen­shot des voll­stän­di­gen Kommentars
  • Datum und Uhrzeit
  • Name bzw. Pro­fil des Verfassers
  • Link zum Bei­trag oder Kommentar
  • mög­lichst der voll­stän­di­ge Diskussionszusammenhang

1. Kom­men­tar der Redak­ti­on melden

Wenn ein Kom­men­tar auf einem vom Ver­lag betrie­be­nen Ange­bot ver­öf­fent­licht wur­de und Sie der Auf­fas­sung sind, dass er gegen gel­ten­des Recht ver­stößt, kön­nen Sie ihn direkt der Redak­ti­on mel­den.

Die Redak­ti­on kann den kon­kre­ten Inhalt prü­fen und – sofern ein Rechts­ver­stoß oder ein Ver­stoß gegen die Mode­ra­ti­ons­re­geln vor­liegt – ent­spre­chen­de Maß­nah­men ergreifen.

2. Straf­recht­li­che Schrit­te prüfen

Bei einer mög­li­chen Belei­di­gung, üblen Nach­re­de oder Ver­leum­dung kön­nen Betrof­fe­ne selbst prü­fen las­sen, ob eine Straf­an­zei­ge und ins­be­son­de­re ein Straf­an­trag in Betracht kommen.

Wich­tig: Bei Antrags­de­lik­ten gilt grund­sätz­lich eine Drei­mo­nats­frist für den Straf­an­trag. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die antrags­be­rech­tig­te Per­son von der Tat und der Per­son des Täters Kennt­nis erlangt.

Bei ernst­haf­ten Fäl­len emp­fiehlt sich die Bera­tung durch einen Rechts­an­walt oder eine Rechtsanwältin.

3. Zivil­recht­li­che Ansprü­che prü­fen lassen

Neben dem Straf­recht kön­nen je nach Fall auch zivil­recht­li­che Ansprü­che zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts in Betracht kom­men. Dazu kön­nen ins­be­son­de­re Ansprü­che auf Unter­las­sung und – abhän­gig von den kon­kre­ten Umstän­den – wei­te­re Ansprü­che gehören.

Wel­che Ansprü­che tat­säch­lich bestehen, hängt jedoch vom kon­kre­ten Inhalt, der Per­son des Betrof­fe­nen, der Reich­wei­te der Ver­öf­fent­li­chung und den Umstän­den des Ein­zel­falls ab.

Des­halb soll­te bei einer schwer­wie­gen­den oder wie­der­hol­ten Per­sön­lich­keits­ver­let­zung juris­ti­scher Rat ein­ge­holt werden.


Unser Grund­satz

Eine offe­ne Kom­men­tar­spal­te bedeu­tet nicht, dass alles erlaubt ist.

Sie bedeu­tet aber eben­so wenig, dass jede unbe­que­me Mei­nung ver­schwin­den muss.

Unser Ver­ständ­nis einer demo­kra­ti­schen Dis­kus­si­on lau­tet deshalb:

Mei­nun­gen dür­fen unter­schied­lich sein. Kri­tik darf deut­lich sein. Wider­spruch muss mög­lich sein. Rechts­wid­ri­ge Inhal­te haben Grenzen.

Und eben­so wichtig:

Nicht jeder Kom­men­tar, der ver­öf­fent­licht bleibt, ent­spricht der Mei­nung der Redaktion.

Wir wol­len unse­ren Lese­rin­nen und Lesern Infor­ma­tio­nen und Raum für Dis­kus­si­on geben – nicht vor­schrei­ben, wel­che Mei­nung sie zu haben haben.

Wer einen kon­kre­ten Kom­men­tar ent­deckt, der nach sei­ner Auf­fas­sung belei­di­gend, bedro­hend, volks­ver­het­zend, zu einer Straf­tat auf­ru­fend oder aus einem ande­ren Grund rechts­wid­rig sein könn­te, kann ihn der Redak­ti­on mel­den. Eine sol­che Mel­dung wird geprüft.

Denn eine funk­tio­nie­ren­de Demo­kra­tie braucht bei­des: Mei­nungs­frei­heit und Verantwortung.

Recht­li­che Grund­la­gen und wei­ter­füh­ren­de Quellen

Umgang mit mög­li­cher­wei­se rechts­wid­ri­gen Kom­men­ta­ren: Prü­fung, Beweis­si­che­rung und Schutz Betroffener

Bei einem Kom­men­tar, der mög­li­cher­wei­se eine kon­kre­te Per­son belei­digt, ver­leum­det, bedroht oder in sons­ti­ger Wei­se rechts­wid­rig her­ab­setzt, ist eine sorg­fäl­ti­ge und dif­fe­ren­zier­te Prü­fung erfor­der­lich. Nicht jede schar­fe oder pole­mi­sche Äuße­rung stellt auto­ma­tisch eine straf­ba­re Belei­di­gung oder Schmäh­kri­tik dar. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­langt grund­sätz­lich eine Abwä­gung zwi­schen der Mei­nungs­frei­heit und dem Schutz der per­sön­li­chen Ehre. Auch bei schar­fer oder über­spitz­ter Kri­tik ist daher der kon­kre­te Wort­laut eben­so wie der Zusam­men­hang zu berücksichtigen.

War­um ein Kom­men­tar nicht in jedem Fall sofort gelöscht wird

Erhält der Ver­lag Kennt­nis von einem mög­li­cher­wei­se rechts­wid­ri­gen Kom­men­tar, kann es im Ein­zel­fall erfor­der­lich sein, zunächst den Sach­ver­halt und die Beweis­la­ge zu sichern. Dies kann ins­be­son­de­re dann von Bedeu­tung sein, wenn die betrof­fe­ne Per­son selbst recht­li­che Schrit­te gegen den Ver­fas­ser des Kom­men­tars erwägt oder wenn der Ver­lag eine recht­li­che Prü­fung durch eine Rechts­an­walts­kanz­lei veranlasst.

Auch bei einer mög­li­chen Mel­dung an eine zustän­di­ge Behör­de oder einer recht­li­chen Bewer­tung kann es erfor­der­lich sein, den ursprüng­li­chen Inhalt, den Kon­text und wei­te­re rele­van­te Infor­ma­tio­nen zunächst zu doku­men­tie­ren. Eine sol­che vor­über­ge­hen­de Siche­rung bedeu­tet nicht, dass sich der Ver­lag den Inhalt des Kom­men­tars zu eigen macht oder des­sen Ver­öf­fent­li­chung bil­ligt.

Viel­mehr kann eine ange­mes­se­ne Beweis­si­che­rung dazu die­nen, dass ein mög­li­cher­wei­se rechts­wid­ri­ger Kom­men­tar spä­ter nicht mehr nach­voll­zieh­bar ist und dadurch gege­be­nen­falls wich­ti­ge Beweis­mit­tel ver­lo­ren gehen.

Schutz der betrof­fe­nen Per­son hat dabei beson­de­re Bedeutung

Wen­det sich eine kon­kret betrof­fe­ne Per­son an den Lese­r­ECHO-Ver­lag und macht nach­voll­zieh­bar gel­tend, dass sie durch einen Kom­men­tar mög­li­cher­wei­se per­sön­lich belei­digt oder in ihren Rech­ten ver­letzt wird, wird der Ver­lag den Hin­weis prüfen.

Soweit die betrof­fe­ne Per­son eine recht­li­che Ver­fol­gung des Kom­men­tars in Betracht zieht, kann zunächst – soweit erfor­der­lich und recht­lich zuläs­sig – eine Doku­men­ta­ti­on und Siche­rung der rele­van­ten Beweis­mit­tel erfol­gen. Anschlie­ßend kann der betref­fen­de Kom­men­tar ent­fernt wer­den, sofern nach der Prü­fung ein Rechts­ver­stoß oder ein Ver­stoß gegen die gel­ten­den Mode­ra­ti­ons­re­geln vorliegt.

Damit soll ein ange­mes­se­ner Aus­gleich zwi­schen zwei berech­tig­ten Inter­es­sen erreicht werden:

Einer­seits soll eine mög­li­cher­wei­se rechts­wid­ri­ge Äuße­rung nicht unnö­tig lan­ge öffent­lich zugäng­lich blei­ben. Ande­rer­seits soll durch eine vor­schnel­le Löschung nicht ver­hin­dert wer­den, dass die betrof­fe­ne Per­son ihre mög­li­chen recht­li­chen Ansprü­che anhand der ursprüng­li­chen Äuße­rung nach­wei­sen kann.

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet Betrof­fe­nen sei­ne Zusam­men­ar­beit an

Betrof­fe­ne kön­nen sich des­halb mit ent­spre­chen­den Hin­wei­sen an den Lese­r­ECHO-Ver­lag wen­den. Ins­be­son­de­re bei kon­kre­ten per­sön­li­chen Angrif­fen, mög­li­chen Belei­di­gun­gen, Bedro­hun­gen, Ver­leum­dun­gen oder sons­ti­gen mög­li­cher­wei­se straf­ba­ren Inhal­ten soll­te mög­lichst der genaue Kom­men­tar bezie­hungs­wei­se ein Screen­shot sowie der Zusam­men­hang der Dis­kus­si­on mit­ge­teilt werden.

Der Ver­lag kann dann prü­fen, ob eine Siche­rung des Inhalts, eine inter­ne recht­li­che Bewer­tung, die Ein­schal­tung einer Rechts­an­walts­kanz­lei und anschlie­ßend eine Löschung ange­zeigt ist.

Dabei gilt jedoch aus­drück­lich: Der Lese­r­ECHO-Ver­lag ersetzt weder Poli­zei, Staats­an­walt­schaft noch eine Rechts­an­walts­kanz­lei. Ob eine Äuße­rung tat­säch­lich straf­bar ist, ent­schei­den letzt­lich die zustän­di­gen Behör­den und Gerichte.

Eben­so wich­tig ist die ande­re Sei­te: Nicht jeder scharf for­mu­lier­te oder unan­ge­neh­me Kom­men­tar darf allein des­halb gelöscht wer­den, weil sich jemand davon ange­grif­fen fühlt. Die Mei­nungs­frei­heit schützt auch poin­tier­te, pole­mi­sche und über­spitz­te Äuße­run­gen. Schmäh­kri­tik ist nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts eng aus­zu­le­gen; ent­schei­dend ist ins­be­son­de­re, ob noch eine Aus­ein­an­der­set­zung mit einer Sache statt­fin­det oder aus­schließ­lich die Dif­fa­mie­rung einer Per­son im Vor­der­grund steht.

Unser Grund­satz lau­tet daher: Erst sorg­fäl­tig prü­fen und – wenn erfor­der­lich – Bewei­se sichern; bei einem fest­ge­stell­ten Rechts­ver­stoß anschlie­ßend kon­se­quent han­deln. Gleich­zei­tig soll kein Betrof­fe­ner dadurch einen mög­li­chen Nach­weis ver­lie­ren, dass ein pro­ble­ma­ti­scher Kom­men­tar vor­schnell und unwie­der­bring­lich gelöscht wird.

Ergän­zung für die Neti­quet­te / Kommentarregeln

Respekt­vol­ler Sprach­ge­brauch und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Sprache

Wir legen gro­ßen Wert auf einen sach­li­chen, respekt­vol­len und wert­schät­zen­den Aus­tausch in unse­ren Kom­men­tar­be­rei­chen. Dis­kri­mi­nie­ren­de, ras­sis­ti­sche oder her­ab­wür­di­gen­de Äuße­run­gen und Begrif­fe haben bei uns kei­nen Platz.

Bit­te ver­zich­ten Sie auf Fremd­be­zeich­nun­gen und Begrif­fe, die von den betrof­fe­nen Grup­pen als ver­let­zend oder ras­sis­tisch abge­lehnt wer­den (wie bei­spiels­wei­se das Wort „Zigeu­ner“). Ver­wen­den Sie statt­des­sen die kor­rek­ten Eigen­be­zeich­nun­gen wie Sin­ti und Roma.

Kom­men­ta­re, die dis­kri­mi­nie­ren­de Begrif­fe oder Pau­schal­ver­ur­tei­lun­gen ent­hal­ten, wer­den im Sin­ne einer fai­ren Dis­kus­si­ons­kul­tur ohne Vor­war­nung entfernt.

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Grup­pen­bild auf dem Padel-Platz (von links): Imke Sap, Kai Uwe Mey­er, Bür­ger­meis­ter Uwe Sap, Nico Blo­em, Mar­tin Sukal, Ilo­na Mey­er...

Lokal

Rad­weg an der K 35 in St. Geor­gi­wold: CDU for­dert Rad­we­ge­pro­gramm für den Land­kreis Leer

For­dern, die not­wen­di­ge Erneue­rung der Brü­cke an der K 35 in St. Geor­gi­wold mit der Pla­nung für den künf­ti­gen Rad­weg...

Blaulicht

Gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung in Leer: Drei Män­ner sol­len 48-Jäh­ri­gen ange­grif­fen haben

Gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung im Stadt­ge­biet Leer    Leer — Gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung im Stadt­ge­biet Am Frei­tag­nach­mit­tag gegen 16:50 Uhr sol­len drei Män­ner einen...

Lokal

Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen in Nie­der­sach­sen: Zahl der Leis­tungs­be­zie­hen­den 2025 gesunken

Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen in Nie­der­sach­sen: Rück­gang der Zah­len zum Jah­res­en­de 2025 Zum Stich­tag 31. Dezem­ber 2025 bezo­gen in Nie­der­sach­sen ins­ge­samt 42.130 Per­so­nen Regel­leis­tun­gen...

Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen aus Leer, Emden und Rhau­der­fehn: Bau­stel­len­dieb­stahl und Unfälle

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 11.09.2026   Dieb­stahl von Bau­stel­le ++ Unfall vor Ampel ++ Pedelec-Fah­re­rin über­sieht PKW ...

Lokal

Kreis­wahl­aus­schuss im Land­kreis Leer: Amt­li­che Wahl­er­geb­nis­se wer­den am 16. Sep­tem­ber festgestellt

Kreis­wahl­aus­schuss tagt nach der Kom­mu­nal­wahl im Land­kreis Leer Sit­zung am 16. Sep­tem­ber zur Fest­stel­lung der amt­li­chen Wahlergebnisse Nach den Kom­mu­nal­wah­len in...

Lokal

231 neue Staats­bür­ger im Land­kreis Leer: Ein­bür­ge­rungs­fei­er für Men­schen aus 35 Nationen

Gemein­sam ange­kom­men: Bei der Ein­bür­ge­rungs­fei­er 2026 wur­den die neu­en Staats­bür­ger aus dem Land­kreis Leer für ihre Ein­bür­ge­rung gewür­digt. Sie ste­hen...

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Frei­er Zugang zu regio­na­len News: Lese­r­ECHO-Ver­lag for­ciert media­le Teilhabe

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Wein­fest an der Hengst­for­der Müh­le 2026: Wein, Musik und Genuss in Apen

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Fest der Kul­tu­ren in Leer am 6. Sep­tem­ber 2026 mit Musik, Tanz und Sonnenschein

25. Fest der Kul­tu­ren in Leer: Ein bun­tes Jubi­lä­um der Begegnung Am Sonn­tag, 6. Sep­tem­ber 2026, von 11 bis 18...

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Ruder­re­gat­ta in Leer am 12. und 13. Sep­tem­ber 2026 mit Nachtsprint

84. Ruder­re­gat­ta in Leer: Span­nen­de Ren­nen und Nacht­sprint am 12. und 13. Sep­tem­ber 2026 Leer – Am 12. und 13. Sep­tem­ber...

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„Sound of Legends – Tri­bu­te Fes­ti­val“ fei­ert Pre­mie­re in Niedersachsen

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APEN AIR 2026: 16 Bands, Punk­rock und Fami­li­en­pro­gramm in Apermarsch

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Fei­ern für den guten Zweck: Wie das Pix­xen-Fes­ti­val seit Jah­ren die Regi­on unterstützt

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Brand­brief-Autorin Lau­ra Nickel liest in Leer: Wie neu­rech­te Ideo­lo­gien den Schul­all­tag gefährden

Lesung in der Ehe­ma­li­gen Jüdi­schen Schu­le Leer: „Rechts­ruck im Klassenzimmer“ Leer. Wie neu­rech­te Ideo­lo­gien die Klas­sen­zim­mer durch­set­zen und unse­re Kin­der...

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