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KI-Kopie oder Kunst? Das rechtliche Risiko bei Image-to-Image
Gefährliches Geschäftsmodell: Hochwertige Kunstdrucke finden in Galerien und Fachgeschäften reißenden Absatz. Doch wer plant, massenhaft KI-generierte Bilder auf Basis fremder Vorlagen zu verkaufen, spielt mit dem Feuer. Ohne klare Urheberrechtsklärung können aus schnellen Profiten durch Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schwerwiegende finanzielle Folgen für Händler und Produzenten werden. (Symbolbild: Diese Grafik wurde zur Illustration des Themas mittels Künstlicher Intelligenz erstellt).
Vorsicht bei KI-Bildern: Wann die Image-to-Image-Funktion das Urheberrecht verletzt
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Grafiken ist faszinierend und verlockend. Besonders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehendes Bild als Vorlage für eine KI-Generierung dient, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Wer ein Werk eines Künstlers als Basis nutzt, es durch die KI abändern lässt und das Ergebnis anschließend veröffentlicht oder kommerziell verwertet, bewegt sich auf dünnem Eis. Es ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich, dass Urheberrechte verletzt werden.
Die rechtliche Situation ist deshalb so komplex, weil KI-generierte Inhalte selbst oft keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, die Nutzung fremder Werke als Grundlage jedoch die Rechte des ursprünglichen Schöpfers direkt berührt.
Die kritischen Punkte im Überblick
Um das Risiko besser einschätzen zu können, sollten Nutzer folgende Aspekte beachten:
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Das „bearbeitete Werk“: Weist das KI-generierte Bild noch deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage auf, wird es juristisch oft als Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes gewertet. Ohne Zustimmung des Original-Urhebers ist dies in der Regel unzulässig.
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Die Schöpfungshöhe: Eine rein stilistische Anpassung oder leichte optische Veränderungen durch den Algorithmus reichen meist nicht aus, um ein eigenständiges neues Werk zu begründen. Solange der „persönliche Schöpfungsakt“ des ursprünglichen Künstlers im Ergebnis erkennbar bleibt, liegt keine Neuschöpfung vor.
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Enge Grenzen der „freien Benutzung“: Damit eine Nutzung zulässig ist, müsste das neue Bild eine völlige Neuschöpfung sein, bei der das Original lediglich als lose Inspiration diente. Bei einem direkten „Image-to-Image“-Verfahren ist dieser Abstand zur Vorlage selten gegeben.
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Risiko beim Kopieren eines Stils: Zwar ist ein abstrakter Kunststil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem konkreten, individuellen Werk arbeitet, kann auch hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Original
KI-Bild (Image-to-Image)


Privat vs. Öffentlich: Ein entscheidender Unterschied
Während das Experimentieren mit KI-Vorlagen im rein privaten, stillen Kämmerlein oft unproblematisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Veröffentlichung. Sobald das Bild in sozialen Medien geteilt oder gar kommerziell genutzt wird, steigt das Risiko für kostspielige Abmahnungen drastisch an.
Die Faustregel lautet: Sobald das ursprüngliche Kunstwerk im KI-Ergebnis noch erkennbar ist, verletzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Originalkünstlers. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf eigene Vorlagen zurückgreifen oder sicherstellen, dass die KI-Generierung zu einem völlig neuen, nicht wiedererkennbaren Ergebnis führt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage übernimmt die Redaktion keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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Erkältungssaison 2026 in Niedersachsen beginnt: 25 Prozent der Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten
Erkältungssaison beginnt: 25 Prozent aller Krankschreibungen in Niedersachsen wegen Atemwegsinfekten
Die Erkältungssaison hat in Niedersachsen begonnen. Nach aktuellen Auswertungen der AOK Niedersachsen steigt die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen deutlich an. In der vergangenen Woche wurden rund 22.700 Neuerkrankungen von Arztpraxen an die AOK übermittelt.
Der Herbst bringt nicht nur kühlere Temperaturen, sondern auch einen deutlichen Anstieg von Atemwegserkrankungen. Die aktuellen Daten der AOK Niedersachsen zeigen, dass die Zahl der Krankschreibungen wegen Erkältungskrankheiten und anderer akuter Atemwegsinfekte derzeit spürbar zunimmt.
Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen aktuell in Niedersachsen auf akute Atemwegserkrankungen.
Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erklärt: „Atemwegsinfekte prägen aktuell das landesweite Krankheitsgeschehen. Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen derzeit auf akute Atemwegserkrankungen. Unsere Daten zeigen, dass sich die Entwicklung auf dem Niveau der Vorjahre bewegt.“
Rund 22.700 Neuerkrankungen in einer Woche
In der vergangenen Woche wurden den Angaben der AOK zufolge rund 22.700 Neuerkrankungen durch Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Dabei handelt es sich um Krankschreibungen im Zusammenhang mit Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen.
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt einen ähnlichen saisonalen Verlauf. Auch 2024 und 2025 nahmen die Krankheitsfälle im September spürbar zu. In den Herbst- und Wintermonaten stiegen die Zahlen anschließend weiter an.
Eine belastbare Prognose für die weitere Entwicklung lässt sich nach Angaben der AOK derzeit noch nicht ableiten.
Grippewelle hat noch nicht begonnen
Die eigentliche Grippewelle hat in Niedersachsen noch nicht begonnen. Erste Influenza-Fälle werden allerdings bereits registriert.
Eine größere Rolle bei den aktuellen Krankschreibungen spielt Influenza derzeit noch nicht. Auch COVID-19 spielt bei den Krankschreibungen aktuell keine Rolle.
Atemwegsinfekte gehören regelmäßig zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Typische Beschwerden sind beispielsweise Schnupfen, Husten und Halsschmerzen.
Bestimmte Atemwegserkrankungen können allerdings deutlich schwerer verlaufen. Insbesondere Influenza und COVID-19 können zu schweren Krankheitsverläufen führen und längere Ausfallzeiten verursachen.
Impfungen können vor schweren Krankheitsverläufen schützen
Mit Blick auf die bevorstehende Herbst- und Wintersaison empfiehlt die AOK Niedersachsen, entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) die jährliche Grippeschutzimpfung durchführen zu lassen.
Die Impfung kann in Hausarztpraxen oder Apotheken erfolgen.
Besonders empfohlen wird die Grippeschutzimpfung unter anderem für:
- Menschen ab 60 Jahren
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- medizinisches und pflegerisches Personal
Impfungen können das Risiko schwerer Krankheitsverläufe deutlich reduzieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, besonders gefährdete Menschen zu schützen.
AOK will Infektionsgeschehen regelmäßig veröffentlichen
Die AOK Niedersachsen will in Kürze wieder wöchentlich über die Entwicklung des Infektionsgeschehens informieren.
Mit Beginn der Grippesaison sollen zusätzlich regionalisierte Erkrankungszahlen für die einzelnen Landkreise veröffentlicht werden. Dadurch soll sich die Entwicklung der Atemwegserkrankungen in Niedersachsen auch auf regionaler Ebene verfolgen lassen.
Die aktuellen Daten zeigen bereits: Die Erkältungssaison 2026 hat in Niedersachsen begonnen. Mit rund 22.700 neu übermittelten Erkrankungsfällen in nur einer Woche und einem Anteil von rund 25 Prozent an allen ärztlichen Erstbescheinigungen gehören akute Atemwegsinfekte derzeit zu den wichtigsten Gründen für Krankschreibungen.
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Armut in Deutschland: Neuer Höchststand erreicht!
Paritätischer Armutsbericht 2026: Soziale Spaltung verschärft sich – 13,3 Millionen Menschen in Armut
Der neue Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ liefert alarmierende Ergebnisse: Die soziale Spaltung in Deutschland nimmt weiter zu. Mit 13,3 Millionen betroffenen Menschen steigt die Armutsquote auf einen Höchststand von 16,1 Prozent.
Alarmierende Trends bei zentralen Bevölkerungsgruppen
Die Kluft zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vergrößert sich stetig. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Frauen und Alleinerziehende.
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Senioren: Mit einer Quote von 19,5 Prozent ist fast jede fünfte Person ab 65 Jahren armutsgefährdet. Bei Frauen über 75 Jahren liegt der Wert sogar bei 21,3 Prozent. Der Lebensabend droht zunehmend zur Armutsfalle zu werden.
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Haushaltstypen: Alleinlebende und Alleinerziehende tragen das höchste Risiko. Mit Armutsquoten von 30,3 Prozent bei Alleinlebenden und 28,9 Prozent bei Alleinerziehenden ist etwa jede dritte Person in diesen Lebenslagen von Armut betroffen.
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Geschlechterunterschiede: Frauen sind mit 16,7 Prozent etwas häufiger von Armut betroffen als Männer mit 15,6 Prozent.
Bei dem verwendeten Beitragsbild handelt es sich um eine KI-generierte Illustration, die dazu dient, das Thema des Artikels visuell zu veranschaulichen.
AnzeigeMaterielle Not und regionale Unterschiede
Die Auswirkungen der Armut sind längst im Alltag angekommen – sei es bei der Entscheidung für eine vollwertige Mahlzeit oder beim Verzicht auf Teilhabe. Insgesamt 4,6 Millionen Menschen leben in erheblicher materieller Entbehrung, darunter etwa 1 Million minderjährige Kinder und Jugendliche sowie 650.000 Altersrentner.
Auch regional driftet Deutschland auseinander. Während in Bayern etwa jede achte Person armutsgefährdet ist, betrifft dies in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte und in Bremen sogar mehr als jede vierte Person. Der Abstand zwischen dem Bundesland mit der niedrigsten und der höchsten Quote wächst weiter – von 14,1 Prozentpunkten im Jahr 2024 auf nunmehr 14,9 Prozentpunkte.
Kritik an Kürzungsplänen
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, warnt eindringlich vor den Folgen aktueller politischer Debatten über Sozialkürzungen. „Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet. Menschen spüren das. Jetzt immer neue Kürzungen zu diskutieren, schürt Angst und Unsicherheit. Das spielt Populisten und Extremisten in die Hände“, so Rock.
Er kritisiert insbesondere geplante Einschnitte beim Wohngeld, Unterhaltsvorschuss sowie in der Jugend- und Eingliederungshilfe. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt der Hauptgeschäftsführer.
Sein Appell an die Bundesregierung ist deutlich: Der aktuelle Kurs müsse gestoppt werden, um eine Politik zu etablieren, die Armut aktiv bekämpft, statt sie lediglich zu verwalten.
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Illegaler Tierhandel 2025 – Immer mehr Fälle aufgedeckt
Ein herzkranker illegal transportierter Hundewelpe. Copyright: Tierheim Freital
Illegaler Heimtierhandel: Fallzahlen steigen 2025 erneut an
Eine neue Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt einen besorgniserregenden Trend: Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren nimmt wieder zu. Besonders die Belastung für Tierheime und das Leid der oft kranken Tiere erreichen neue Höchststände.
Der illegale Heimtierhandel bleibt eines der größten Tierschutzprobleme in Deutschland. Laut der aktuellen Statistik wurden im Jahr 2025 mindestens 2.250 Tiere in 257 aufgedeckten Fällen registriert. Damit steigen die Zahlen nach einem vorübergehenden Rückgang nach der Coronapandemie wieder deutlich an. Da die Dunkelziffer massiv sein dürfte, bilden diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs ab.
Skrupelloses Geschäft mit dem Tierleid
Die betroffenen Tiere werden meist unter katastrophalen Bedingungen gezüchtet und viel zu jung illegal transportiert. „Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter“, warnt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Hunden und Katzen geraten zunehmend auch exotische Wildtiere in den Fokus der Schmuggler.
Die Zahlen für 2025 im Überblick:
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Hunde: 598 Tiere (vor allem Moderassen wie Zwergspitze, Malteser und Pudel).
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Katzen: 56 Tiere.
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Andere Arten: 1.596 Tiere, darunter Landschildkröten, Vogelspinnen, aber auch Exoten wie Affen, Zebras und ein Serval.
Die Hauptregionen für Aufgriffe waren Bayern, Sachsen und Hamburg. Als häufigstes Herkunftsland wurde bereits zum zehnten Mal in Folge Rumänien identifiziert, gefolgt von Bulgarien.
Forderungen nach strengeren Gesetzen
Um dem kriminellen Handel das Handwerk zu legen, fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren oder zumindest eine strikte Identitätspflicht für Verkäufer auf Online-Portalen. Ein Lichtblick ist die jüngst vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zur EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, welche die Rückverfolgbarkeit verbessern soll.
Tierheime am Limit
Die Folgen des illegalen Handels tragen oft die ohnehin überlasteten Tierheime. Die beschlagnahmten Tiere sind häufig schwer krank und benötigen eine kostenintensive medizinische Betreuung. Trotz der Zusage im Koalitionsvertrag, Tierheime finanziell zu unterstützen, fehlen im Bundeshaushalt 2026 bislang die entsprechenden Mittel. Der Tierschutzbund sieht die Bundesregierung hier dringend in der Pflicht, um den drohenden Kollaps der Einrichtungen abzuwenden.
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