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Bun­de: Bun­des­po­li­zei nimmt 27-Jäh­ri­gen bei Grenz­kon­trol­le fest – 17 Tage Haft

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Zu sehen ist das Bun­des­po­li­zei­re­vier Bun­de am Schlie­ken­weg. Foto: Preu­con Immo­bi­li­en Ser­vice / Mar­co Thos

Bun­des­po­li­zei kon­trol­liert Bus bei Bun­de: 27-Jäh­ri­ger muss ins Gefängnis

Bun­de – Bei einer Kon­trol­le an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze hat die Bun­des­po­li­zei in der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag einen 27-jäh­ri­gen Mann fest­ge­nom­men. Gegen den Fahr­gast lag ein Haft­be­fehl vor. Da er eine offe­ne Geld­stra­fe nicht bezah­len konn­te, muss er nun eine Ersatz­frei­heits­stra­fe von 17 Tagen verbüßen.

Fern­rei­se­bus aus den Nie­der­lan­den kontrolliert

Der 27-Jäh­ri­ge war als Fahr­gast in einem grenz­über­schrei­ten­den Bus unter­wegs, der aus den Nie­der­lan­den nach Deutsch­land fuhr.

Im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len hiel­ten Bun­des­po­li­zis­ten den Fern­rei­se­bus in der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag gegen 2 Uhr an. Die Kon­trol­le fand auf der Rast­an­la­ge Bund­er­neu­land an der Bun­des­au­to­bahn 280 (BAB 280) statt.

Bei der Über­prü­fung der Per­so­na­li­en des Man­nes stell­ten die Ein­satz­kräf­te fest, dass gegen ihn ein Haft­be­fehl vorlag.

Ver­ur­tei­lung wegen uner­laub­ter Ein­fuhr von Betäubungsmitteln

Der 27-jäh­ri­ge Let­te war im Janu­ar 2026 rechts­kräf­tig wegen uner­laub­ter Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln ver­ur­teilt worden.

Aus die­sem Urteil war noch eine Geld­stra­fe in Höhe von 680 Euro offen. Alter­na­tiv sah die Ent­schei­dung eine Ersatz­frei­heits­stra­fe von 17 Tagen vor.

Da der Mann die aus­ste­hen­de Geld­stra­fe bei der Kon­trol­le nicht bezah­len konn­te, wur­de der Haft­be­fehl durch die Bun­des­po­li­zei vollstreckt.

17 Tage Haft

Die Bun­des­po­li­zis­ten nah­men den 27-Jäh­ri­gen fest und brach­ten ihn anschlie­ßend in die nächst­ge­le­ge­ne Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt.

Dort muss der Mann nun die im Haft­be­fehl fest­ge­leg­te Ersatz­frei­heits­stra­fe von 17 Tagen verbüßen.

Der Fall zeigt zugleich, dass die im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len durch­ge­führ­ten Über­prü­fun­gen auch zur Fest­stel­lung bereits bestehen­der Haft­be­feh­le füh­ren können.

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