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Bun­de: Über 35 Gramm Hero­in und drei Gramm Koka­in sichergestellt 

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HZA-OL: ZOLL: Dro­gen­schmugg­le­rin im Bus abgefangen

 
 

Über 35 Gramm Hero­in und drei Gramm Koka­in sichergestellt 

Bus­ver­kehr zwi­schen den Nie­der­lan­den und Deutsch­land, Bun­de: Rund 35 Gramm Hero­in und drei Gramm Koka­in fan­den Zoll-Kon­troll­be­am­te Anfang des Monats bei einer 41-jäh­ri­gen Frau, die über Bun­de aus den Nie­der­lan­den ein­reis­te. Noch wäh­rend der kör­per­li­chen Unter­su­chung in einem Kli­ni­kum in Leer, ver­such­te sie den Dro­gen­schmug­gel zu vertuschen.

“Bereits bei der ers­ten Anspra­che der mit dem Bus ein­rei­sen­den Frau, gestand sie den Kon­sum von Betäu­bungs­mit­tel ein. Mari­hua­na vor weni­gen Stun­den, Koka­in vor eini­gen Tagen”, so Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Oldenburg.

Die Gesamt­um­stän­de der Kon­troll­si­tua­ti­on ließ die erfah­re­nen Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner zu einer genaue­ren Über­prü­fung anset­zen; ihr Hand­ge­päck und ihre Klei­dung ent­hiel­ten jedoch kei­ne ver­bo­te­nen Gegen­stän­de oder mit­ge­brach­te Drogen.

Fol­ge­rich­tig lei­te­te der Zoll alle Vor­be­rei­tun­gen für eine kör­per­li­che Durch­su­chung der 41-jäh­ri­gen Frau unter ärzt­li­cher Über­wa­chung in einem Kli­ni­kum in Leer ein. Auch dort wur­den vor­erst kei­ne Betäu­bungs­mit­tel gefun­den. Erst das Durch­su­chen der dabei abge­leg­ten Klei­dung för­der­te letzt­lich meh­re­re Dro­gen­päck­chen zu Tage. Rund 35 Gramm Hero­in sowie drei Gramm Koka­in soll­ten in Kunst­stoff­fo­lie umwi­ckelt kör­per­nah geschmug­gelt werden.

Mau­ritz wei­ter: “Da die Ein­zel­pa­ke­te mit einem Gum­mi­über­zug zusam­men­ge­fasst waren, ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass die Schmugg­le­rin die­ses Gesamt­pa­ket zuvor in einer Kör­per­öff­nung ver­steckt hielt. Ein extrem gesund­heits­ge­fähr­den­des Vor­ge­hen. Öff­net sich nur ein Päck­chen, kann das fata­le Fol­gen für Dro­gen­schmugg­ler haben.”

Der Zoll stell­te die Betäu­bungs­mit­tel umge­hend sicher und lei­te­te gegen die Bus­rei­sen­de ein Straf­ver­fah­ren ein.

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