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Bun­des­rat beschließt Initia­ti­ve gegen sexu­ell moti­vier­te Nacktaufnahmen

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Erfolg für Nie­der­sach­sen in Ber­lin: Bun­des­rat beschließt Initia­ti­ve gegen sexu­ell moti­vier­te Nacktaufnahmen 

HANNOVER / BERLIN – Ein wich­ti­ger Schritt für den Schutz der Intim­sphä­re: Der Bun­des­rat hat in sei­ner jüngs­ten Sit­zung grü­nem Licht für eine Initia­ti­ve aus Nie­der­sach­sen gege­ben. Die von der nie­der­säch­si­schen Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Kath­rin Wahl­mann (SPD) ange­sto­ße­ne Ände­rung des Straf­ge­setz­buchs zielt dar­auf ab, gra­vie­ren­de Straf­bar­keits­lü­cken bei sexu­ell moti­vier­ten Bild­auf­nah­men zu schließen.

„Heu­te ist ein gro­ßer Tag für die Selbst­be­stim­mung eines jeden Men­schen – und ein schlech­ter Tag für Voy­eu­re“, fasst Minis­te­rin Dr. Wahl­mann das Abstim­mungs­er­geb­nis zusam­men. Mit die­sem Beschluss set­zen die Län­der auf Vor­schlag Nie­der­sach­sens ein star­kes Zei­chen für den Schutz der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung und der Intim­sphä­re, ins­be­son­de­re von Frau­en und jun­gen Mäd­chen, die am häu­figs­ten Opfer sol­cher Taten werden.

Die bis­he­ri­ge, „uner­träg­li­che“ Rechtslage

Nach bis­lang gel­ten­dem Recht (§ 184k StGB) ist das heim­li­che Anfer­ti­gen von Bild­auf­nah­men einer unbe­klei­de­ten Per­son kei­nes­wegs in jedem Fall straf­bar. Eine Straf­bar­keit ist der­zeit nur gege­ben, wenn die Auf­nah­men in einer Woh­nung oder einem „gegen Ein­blick beson­ders geschütz­ten Raum“ gemacht werden.

Das heim­li­che Fil­men oder Foto­gra­fie­ren in öffent­lich zugäng­li­chen Berei­chen – wie etwa einer gemisch­ten Sau­na, einer öffent­li­chen Sam­mel­um­klei­de oder im Schwimm­bad – wird hier­von bis­lang nicht umfasst. Genau hier setzt der nie­der­säch­si­sche Vor­stoß an.

„Wer ande­re Men­schen in unbe­klei­de­tem Zustand heim­lich foto­gra­fiert oder filmt, greift in mas­si­ver Wei­se in die Intim­sphä­re der Betrof­fe­nen ein. Sol­che Taten sind grenz­über­schrei­tend und demü­ti­gend, sie kön­nen das Leben der Opfer nach­hal­tig beein­träch­ti­gen“, betont Dr. Wahl­mann. „Dass ein sol­ches Ver­hal­ten bis­lang nicht straf­bar ist, fin­de ich uner­träg­lich. Hier muss der Staat kla­re Gren­zen setzen.“

Scho­ckie­ren­de Pra­xis­bei­spie­le zei­gen Handlungsbedarf

Die Initia­ti­ve erfasst neben unbe­fug­ten Nackt­auf­nah­men auch das unbe­fug­te Fil­men oder Foto­gra­fie­ren von inti­men Kör­per­tei­len, die zwar durch Klei­dung bedeckt sind, aber sexu­ell moti­viert ins Visier genom­men werden.

Hin­ter­grund der Initia­ti­ve sind meh­re­re kon­kre­te Fäl­le aus der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit, die für die Täter auf­grund der Geset­zes­lü­cke völ­lig ohne straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen blieben:

  • Der Sau­na-Fall aus Leip­zig: Zwei jun­ge Frau­en bemerk­ten in einer Sau­na, dass sie von einem Mann heim­lich gefilmt wur­den. Sie stell­ten ihn zur Rede und infor­mier­ten die Poli­zei. Das Han­dy des Man­nes samt den Nackt­auf­nah­men wur­de sicher­ge­stellt. Doch das ein­ge­lei­te­te Straf­ver­fah­ren muss­te man­gels Straf­bar­keit ein­ge­stellt wer­den. Die Kon­se­quenz: Das sicher­ge­stell­te Han­dy wur­de inklu­si­ve der heim­lich gefer­tig­ten Nackt­auf­nah­men an den Täter zurückgegeben.

  • Der Jog­ge­rin-Fall aus Köln: Eine jun­ge Jog­ge­rin wur­de von einem Mann ver­folgt, der erkenn­bar ihr durch eine Sport­ho­se beklei­de­tes Gesäß film­te. Auch hier stell­te sich her­aus, dass das Ver­hal­ten des Ver­fol­gers nach aktu­el­ler Rechts­la­ge nicht straf­bar ist.

Appell an den Bun­des­tag: „Schnellst­mög­lich anpassen“

Für Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Wahl­mann zei­gen die­se Bei­spie­le „glas­klar“, dass das Straf­ge­setz­buch an die­ser Stel­le schnellst­mög­lich geän­dert wer­den muss. Es sei völ­lig inak­zep­ta­bel, dass das heim­li­che Fil­men in einer Sau­na straf­los ist und die Auf­nah­men am Ende sogar zurück in die Hän­de des Täters gelangen.

Eben­so deut­lich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Wür­de einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sport­ho­se. Wer unbe­fugt Nackt­auf­nah­men von ande­ren Men­schen macht, steht mora­lisch auf unters­ter Stufe.“

Nach dem erfolg­rei­chen Beschluss im Bun­des­rat liegt der Ball nun beim Deut­schen Bun­des­tag. Die­ser ist nun am Zug, das Straf­ge­setz­buch ent­spre­chend anzu­pas­sen und die von Nie­der­sach­sen auf­ge­zeig­te Lücke zu schließen.

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