News
Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
-
Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
-
Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
Anzeige