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Bundestagswahl: Barrierefreie Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Menschen
Bundestagswahl: Die rechte obere Ecke fehlt – Hilfe für blinde und sehbehinderte Wähler
Bei den Stimmzetteln zur Bundestagswahl fehlt die rechte obere Ecke – und das aus gutem Grund. Diese Besonderheit erleichtert es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, ihre Blindenschablone korrekt anzulegen und somit eigenständig ihr Kreuz zu setzen.
Selbstbestimmte Stimmabgabe ohne fremde Hilfe
Dank dieser speziellen Markierung können sehbeeinträchtigte Personen ihre Stimme selbstständig und uneingeschränkt abgeben. Die Blindenschablonen ermöglichen eine sichere Orientierung auf dem Stimmzettel und stellen sicher, dass jede Stimme gezielt und korrekt platziert wird.
Bezugsquelle für die Blindenschablonen
Die Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) hergestellt und kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wichtige Hinweise:
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Die Schablonen sind nicht über die Wahlämter der Kommunen erhältlich.
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Sie werden nicht am Wahltag in den Wahllokalen ausgelegt.
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Interessierte können sie ausschließlich beim BVN anfordern.
Inklusion und Barrierefreiheit bei Wahlen
Diese Maßnahme zeigt, wie wichtig es ist, allen Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilnahme an demokratischen Prozessen zu ermöglichen. Die Anpassung der Stimmzettel ist ein bedeutender Schritt in Richtung barrierefreier Wahlen und stärkt das Recht auf Selbstbestimmung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
Infos zur Briefwahl — bitte Hier klicken
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