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Bun­des­tags­wahl: Bar­rie­re­freie Stimm­ab­ga­be für blin­de und seh­be­hin­der­te Menschen

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Bun­des­tags­wahl: Die rech­te obe­re Ecke fehlt – Hil­fe für blin­de und seh­be­hin­der­te Wähler

Bei den Stimm­zet­teln zur Bun­des­tags­wahl fehlt die rech­te obe­re Ecke – und das aus gutem Grund. Die­se Beson­der­heit erleich­tert es blin­den und seh­be­hin­der­ten Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern, ihre Blin­den­scha­blo­ne kor­rekt anzu­le­gen und somit eigen­stän­dig ihr Kreuz zu setzen.

Selbst­be­stimm­te Stimm­ab­ga­be ohne frem­de Hilfe

Dank die­ser spe­zi­el­len Mar­kie­rung kön­nen seh­be­ein­träch­tig­te Per­so­nen ihre Stim­me selbst­stän­dig und unein­ge­schränkt abge­ben. Die Blin­den­scha­blo­nen ermög­li­chen eine siche­re Ori­en­tie­rung auf dem Stimm­zet­tel und stel­len sicher, dass jede Stim­me gezielt und kor­rekt plat­ziert wird.

Bezugs­quel­le für die Blindenschablonen

Die Scha­blo­nen wer­den vom Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band Nie­der­sach­sen (BVN) her­ge­stellt und kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt.

Wich­ti­ge Hinweise:

  • Die Scha­blo­nen sind nicht über die Wahl­äm­ter der Kom­mu­nen erhältlich.

  • Sie wer­den nicht am Wahl­tag in den Wahl­lo­ka­len ausgelegt.

  • Inter­es­sier­te kön­nen sie aus­schließ­lich beim BVN anfordern.

Inklu­si­on und Bar­rie­re­frei­heit bei Wahlen

Die­se Maß­nah­me zeigt, wie wich­tig es ist, allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern eine gleich­be­rech­tig­te Teil­nah­me an demo­kra­ti­schen Pro­zes­sen zu ermög­li­chen. Die Anpas­sung der Stimm­zet­tel ist ein bedeu­ten­der Schritt in Rich­tung bar­rie­re­frei­er Wah­len und stärkt das Recht auf Selbst­be­stim­mung für Men­schen mit Sehbeeinträchtigungen.

Infos zur Brief­wahl — bit­te Hier klicken


 

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