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Bus­bahn­hof Leer. HZA-OL: Über 51.000 Euro sichergestellt

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Bus­bahn­hof Leer: Emder Zoll-Kon­troll­ein­heit fin­det Bar­geld und Dro­gen bei einem 19-jäh­ri­gen Bus­pas­sa­gier. Die Her­kunft des Gel­des ist unbe­stimmt, Clea­ring­ver­fah­ren schließt sich an. 

Bus­bahn­hof Leer: Über 51.000 Euro Bar­geld sowie Mari­hua­na und Ecsta­sy im Gramm­be­reich fan­den Emder Zöll­ner am Sonn­tag den 12.02.2023 bei einem aus den Nie­der­lan­den mit­tels Direkt­bus ein­rei­sen­den Mann. Laut Aus­sa­ge des Rei­sen­den sei das Geld für einen Auto­kauf bestimmt gewe­sen. Der Zoll hat Geld und Dro­gen sichergestellt.

Eine Emder Zoll­strei­fe wähl­te den 19-jäh­ri­gen Bus­pas­sa­gier fol­ge­rich­tig für eine nähe­re Kon­trol­le aus. Im Erst­kon­takt wur­de er nach mit­ge­brach­ten Waren und Bar­mit­teln befragt.

“Der aus dem Raum Varel stam­men­de Mann gestand sofort ein, weni­ge Gramm Mari­hua­na aus den Nie­der­lan­den mit­ge­bracht zu haben. Unser vor Ort ein­ge­setz­ter Zoll-Spür­hund zeig­te am Gepäck des jun­gen Man­nes an”, so Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Olden­burg, zum Kontrolleinstieg.

Die Absu­che am Rei­se­ge­päck durch die erfah­re­nen Kon­troll­be­am­ten för­der­te schnell vier Gramm Mari­hua­na und vier Gramm Ecsta­sy-Tablet­ten zu Tage.

Mau­ritz wei­ter: “Auch wenn es sich beim Dro­gen­fund um kei­ne gro­ße Men­ge han­del­te, lei­te­ten mei­ne Kol­le­gen umge­hend ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ein. Die nun fol­gen­de kör­per­li­che Unter­su­chung an dem Mann ließ jedoch einen wei­te­ren Auf­griff in ande­rer Grö­ßen­ord­nung folgen.”

Unter der Jacke ver­steckt in einer Umhän­ge­ta­sche fan­den die Zöll­ner über 51.000 Euro in 500- und 100-Euro-Bank­no­ten. Auf die Her­kunft des Gel­des ange­spro­chen, ver­stick­te sich der 19-Jäh­ri­ge in Wider­sprü­che: Er sprach von einem miss­glück­ten Auto­kauf in den Nie­der­lan­den, konn­te hier­zu jedoch wesent­li­che Eck­punk­te wie den ver­meint­li­chen Ver­käu­fer oder das Fahr­zeug nicht benennen.

Am Wahr­heits­ge­halt die­ser Aus­sa­gen zwei­felnd, bewer­te­ten die Zöll­ner Her­kunft und Ver­wen­dungs­zweck des Gel­des als unbe­stimmt. Zur Klä­rung der offe­nen Fra­gen wur­de ein soge­nann­tes Clea­ring­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das Bar­geld wird bis zum Abschluss des Ver­fah­rens sichergestellt.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen in die­sem Zusam­men­hang wer­den beim Zoll­fahn­dungs­amt Essen geführt.

Zusatz­in­for­ma­ti­on

Bei der Ein­rei­se nach Deutsch­land aus einem Mit­glied­staat der EU und bei der Aus­rei­se aus Deutsch­land in einen Mit­glied­staat der EU müs­sen mit­ge­führ­te Bar­mit­tel und gleich­ge­stell­te Zah­lungs­mit­tel im Gesamt­wert von 10.000 Euro oder mehr den Kon­troll­ein­hei­ten des Zolls auf Befra­gen münd­lich ange­zeigt werden.

Andern­falls droht ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren, das mit einer Geld­bu­ße in Höhe von bis zu einer Mil­li­on Euro geahn­det wer­den kann. Kön­nen Anga­ben eines Betei­lig­ten nicht schlüs­sig belegt wer­den oder besteht der Ver­dacht, dass Bar­mit­tel aus Straf­ta­ten stam­men könn­ten, ent­schei­det das soge­nann­te Clea­ring­ver­fah­ren dar­über, ob Ermitt­lun­gen wegen Ver­dachts der Geld­wä­sche auf­ge­nom­men wer­den müssen.


 

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