Politik

Con­ne­mann: „Der Mit­tel­stand braucht Ent­las­tung, bekommt aber Bürokratie“

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MIT kri­ti­siert natio­na­len Allein­gang durch Ampel­ge­setz zu Arbeitsbedingungen

Ampel nimmt wei­te­ren Spiel­raum durch anti­quier­te Auf­la­gen: zurück in die Vergangenheit

Git­ta Con­ne­mann, Vor­sit­zen­de der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT), kri­ti­siert das Arbeits­be­din­gun­gen­richt­li­ni­en­ge­setz der Ampel-Koali­ti­on. Die natio­na­le Umset­zung der EU-Richt­li­nie über trans­pa­ren­te und vor­her­seh­ba­re Arbeits­be­din­gun­gen steht heu­te im Bun­des­tag auf der Tages­ord­nung. Deutsch­land geht damit über die EU-Vor­ga­ben hin­aus. Der natio­na­le Allein­gang baut neue Büro­kra­tie für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer auf und das wirk­lich­keits­fern. „Ent­las­tung wäre das Gebot der Stun­de. Die Ampel tut das Gegen­teil“, sagt MIT-Bun­des­vor­sit­zen­de Git­ta Con­ne­mann. „In Sonn­tags­re­den wird über Digi­ta­li­sie­rung gespro­chen, per Gesetz wird jetzt aber wie­der der Schrift­kram zurück­ge­holt. Zurück in die Ver­gan­gen­heit.“ Die­ser Rück­schritt belas­te den Mit­tel­stand, der bereits durch Krieg, gestör­te Lie­fer­ket­ten und hohe Ener­gie­prei­se mit vie­len Pro­ble­men zu kämp­fen habe.

Laut der neu­en Rege­lung soll der Arbeit­ge­ber einem neu­en Mit­ar­bei­ter zukünf­tig bereits am ers­ten Arbeits­tag alle Detail­in­for­ma­tio­nen in Papier­form vor­le­gen müs­sen. Bis­lang ist es übli­che Pra­xis, die über den Arbeits­ver­trag hin­aus­ge­hen­den Infor­ma­tio­nen elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die­se Pra­xis ist damit verboten.

Con­ne­mann: „Die Ampel macht das Gegen­teil von Digi­ta­li­sie­rung und Büro­kra­tie­ab­bau. Wel­cher Hand­wer­ker will am ers­ten Arbeits­tag mit einem Kof­fer voll Papier – womög­lich noch auf der Bau­stel­le – kon­fron­tiert wer­den?“ Die Bun­des­re­gie­rung geht bei der Umset­zung deut­lich über die Vor­ga­ben der EU-Richt­li­nie hin­aus. Dies wer­de zu Wett­be­werbs­nach­tei­len deut­scher Unter­neh­men gegen­über euro­päi­schen Wett­be­wer­bern füh­ren, fürch­tet die MIT-Che­fin. Der Gesetz­ent­wurf nut­ze nicht die vor­ge­se­he­nen Spiel­räu­me der EU-Richt­li­nie für Ent­las­tun­gen der Unter­neh­men. So wird die aus­drück­lich vor­ge­se­he­ne Mög­lich­keit nicht genutzt, Infor­ma­tio­nen über Arbeits­be­din­gun­gen auch digi­tal vom Arbeit­ge­ber an den Arbeit­neh­mer zu über­mit­teln. Das ist in der heu­ti­gen Zeit im Stre­ben nach Digi­ta­li­sie­rung nicht zu rechtfertigen.

Die MIT for­dert die Bun­des­re­gie­rung daher auf, bei der Umset­zung der EU-Richt­li­nie die zusätz­li­chen Belas­tun­gen für Unter­neh­men – vor allem den Mit­tel­stand – zu beach­ten und an digi­ta­len Optio­nen zu arbeiten.


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