Lokal
Corona: Anteil der Mutation im Kreis Leer nimmt zu
Variante B1.1.7 bei fast 40 Prozent unter den akuten Fällen / Erweiterte Quarantänemaßnahmen bei Mutante
Der Anteil der Coronavirus-Mutation B1.1.7 am Infektionsgeschehen im Landkreis Leer nimmt weiter zu. Nahezu 40 Prozent der akuten Fälle sind mittlerweile auf die sogenannte britische Variante zurückzuführen. Sie sorgt dafür, dass Menschen sich einfacher und schneller anstecken.
An diesem Montag liegt die Zahl der akut Infizierten im Landkreis Leer bei 337 Fällen. Der vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gemeldete Inzidenzwert beträgt 122,4. Schwerpunkte des Infektionsgeschehens bleiben die Stadt Leer mit derzeit 88 Fällen und die Gemeinde Westoverledingen mit 78 Fällen.
Von den 337 akuten Infektionen stehen 127 Fälle im Zusammenhang mit der Variante B1.1.7. Das entspricht einem Anteil von 37,7 Prozent. Damit ist die Mutante ein Treiber des Infektionsgeschehens. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, hat der Landkreis Leer in der vergangenen Woche beschlossen, seine Quarantänemaßnahmen auszuweiten.
Dazu haben den Landkreis inzwischen mehrere Nachfragen erreicht. Hier deshalb noch einmal die derzeit geltenden Quarantäne-Regelungen:
Bei einem positiv bestätigten Fall mit dem sogenannten Wildtyp, also der ursprünglichen Variante, wird eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet. Dies gilt für infizierte Personen sowie für Kontaktpersonen der Kategorie K1 laut Robert-Koch-Institut (enger Kontakt).
Wird eine Ansteckung mit der Mutation B1.1.7 nachgewiesen, wird eine Quarantäne von drei Wochen angeordnet — aber ausschließlich für die Infizierten und für deren Haushaltsangehörige. Bei Vorlage eines negativen Coronatests nach 14 Tagen kann die Quarantäne aufgehoben werden.
Der Grund für diese Maßnahme sind folgende Beobachtungen, die das Gesundheitsamt gemacht hat: Personen, die sich mit der Mutation infiziert haben, sind oft auch nach 14 Tagen noch infektiös — und könnten somit weiterhin andere Menschen anstecken. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass fast immer alle Angehörigen des Hausstandes durchinfiziert werden.
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