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Coro­na: IHK-Voll­ver­samm­lung begrüßt Ent­schei­dung zu 2G

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Die Voll­ver­samm­lung der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) für Ost­fries­land und Papen­burg befür­wor­tet mehr­heit­lich die flä­chen­de­cken­de Ein­füh­rung der 2G-Rege­lung in Niedersachsen.

 
 
Für die Wirt­schaft im IHK-Bezirk ist es ein wich­ti­ges Signal, dass mit den aktu­el­len Coro­na-Beschlüs­sen ein erneu­ter Lock­down für den größ­ten Teil der Wirt­schaft ver­hin­dert wird. Die Ein­füh­rung der 2G-Regel wer­de zudem dazu füh­ren, dass der Impf­druck wei­ter erhöht wird. Denn Imp­fun­gen sind nach wie vor der Schlüs­sel, um die Pan­de­mie und ihre wirt­schaft­li­chen Fol­gen dau­er­haft in den Griff zu bekom­men. Für den Fall, dass die beschlos­se­nen Maß­nah­men nicht grei­fen soll­ten, spricht sich auch die IHK für eine gesetz­li­che Impf­pflicht aus. Wäh­rend einer digi­ta­len Sit­zung der Voll­ver­samm­lung stimm­ten die Mit­glie­der – bei sechs Ent­hal­tun­gen und einer Gegen­stim­me – mehr­heit­lich einer ent­spre­chen­den Posi­tio­nie­rung der IHK zu. Die Ein­füh­rung der 2G-Rege­lung muss aus Sicht der Kam­mer aller­dings pra­xis­taug­lich, prag­ma­tisch und mit einem zeit­li­chen Vor­lauf zur Umset­zung ver­se­hen sein. Kon­trol­len soll­ten nur stich­pro­ben­ar­tig durch­ge­führt wer­den müs­sen – und zwar sowohl in digi­ta­ler Form als auch durch Vor­la­ge der Impfbescheinigung.
 
Gegen­über einer Impf­pflicht hat das für Sil­ves­ter ange­kün­dig­te Ver­bot von Feu­er­werk nach Ansicht der IHK hin­ge­gen kei­nen erkenn­ba­ren Ein­fluss auf das Pan­de­mie­ge­sche­hen in der Region.
 
Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

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AQUARIUM WILHELMSHAVEN BULLERMECK GmbH

Süd­strand 123 

26382 Wil­helms­ha­ven

Tel.: 04421 500170

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