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Corona: Weitere Maßnahmen des Landkreises Leer
Verbot von Veranstaltungen ab 1.000 und Anzeigepflicht von Veranstaltungen ab 100 Personen / Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen / Auch Sporthallen und Kultureinrichtungen des Landkreises Leer geschlossen
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Ab dem 14.03.2020 gilt:
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Der Landkreis Leer wird zwei weitere Allgemeinverfügungen veröffentlichen:
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Zum einen ein sofortiges Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen und eine sofortige schriftliche Anzeigepflicht von geplanten öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 100 Personen beim Gesundheitsamt des Landkreises Leer.
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Zum anderen verfügt die Kreisverwaltung Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner sowie Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet. Dies gilt für Einrichtungen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen:
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Die Besuchszeiten in den Einrichtungen werden auf zwei Stunden täglich in einem Zeitfenster zwischen 14 bis 16 Uhr beschränkt.
Der Besuch wird auf eine Person pro Bewohner und auf maximal eine Stunde begrenzt.
Der Zugang zu den Bewohnern erfolgt nur noch nach einer Körpertemperaturmessung der Besucher. Bei einer Köpertemperatur von mehr als 37,5 Grad ist der Zugang nicht erlaubt.
Die Besucher der Bewohner werden dokumentiert einschließlich der Kontaktdaten.
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Sportstätten und Kultureinrichtungen des Landkreises Leer geschlossen
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Zusätzlich hat die Kreisverwaltung beschlossen: Schulen, Sporthallen und Sportstätten des Landkreises Leer werden bis auf weiteres der außerschulischen Nutzung entzogen. Sie folgt damit der Empfehlung der Landesregierung vom heutigen Tag, 13. März, jedwede vermeidbare Ausbreitungswege zu unterbinden und soziale Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
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Ab dem 14. März sind ebenfalls folgende Kultureinrichtungen des Landkreises Leer bis zum 19. April geschlossen: Schloss Evenburg, Ehemalige Jüdische Schule Leer, Kunsthaus Leer und das Gut Stikelkamp.
Auch die Kreismusikschule wird geschlossen, der Unterricht und alle Veranstaltungen werden bis 19. April abgesagt.
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Die Entscheidungen wurden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung “Covid-19” getroffen.
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Weitere Informationen: www.landkreis-leer.de/coronavirus
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Anzeige:
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