Wirtschaft

Der Min­dest­lohn steigt auf 9,60 Euro – DGB bekräf­tigt For­de­rung nach 12 Euro

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Seit dem 1. Juli 2021 muss jede Arbeits­stun­de in Deutsch­land mit min­des­tens 9,60 Euro ver­gü­tet wer­den. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zu die­sem Zeit­punkt um zehn Cent. Auf die­sen Erhö­hungs­schritt hat­te sich die aus Gewerkschafter*innen, Arbeitgebervertreter*innen und Wissenschaftler*innen zusam­men­ge­setz­te Min­dest­lohn­kom­mis­si­on im Juni 2020 ver­stän­digt. Den­noch bleibt ein höhe­rer, exis­tenz­si­chern­der Min­dest­lohn von min­des­tens 12 Euro auf der Agenda.

DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell sag­te am Mitt­woch in Berlin:

„Von 9,60 Euro je Stun­de kann nie­mand, weder auf dem Land und schon gar nicht in den Bal­lungs­räu­men der Groß­städ­te, sei­ne Mie­te bezah­len, sei­nen Kin­dern eine Klas­sen­fahrt oder jetzt im Som­mer eine Feri­en­rei­se ermög­li­chen. Löh­ne unter 12 Euro machen arm trotz Arbeit und sor­gen letzt­lich für Alters­ar­mut. Die Beschäf­tig­ten haben kein Ver­ständ­nis dafür, dass eine kräf­ti­ge Min­dest­lohn­er­hö­hung immer wie­der auf die lan­ge Bank gescho­ben wird. Wir for­dern wei­ter­hin 12 Euro je Arbeits­stun­de als unte­re Hal­te­li­nie in Deutschland. 

Da die­ser Schritt mit der Arbeit­ge­ber­sei­te in der Kom­mis­si­on nicht mach­bar ist, soll­te die Poli­tik end­lich ein­ma­lig ein­grei­fen, um auf die 12 Euro zu kom­men – spä­tes­tens im nächs­ten Jahr, bevor die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on ihre Bera­tun­gen auf­nimmt. Das erwar­ten wir von jeder Par­tei in Regie­rungs­ver­ant­wor­tung, Das gehört in den Koali­ti­ons­ver­trag der nächs­ten Bun­des­re­gie­rung. In den Wahl­pro­gram­men von Uni­on und FDP gibt es bei die­sem The­ma aller­dings emp­find­li­che Leerstellen.“

Auch im euro­päi­schen Ver­gleich hinkt der gesetz­li­che Min­dest­lohn hier­zu­lan­de hin­ter­her. Er liegt der­zeit mit gut 48 Pro­zent vom mitt­le­ren Ein­kom­men weit unter der Emp­feh­lung der EU-Kom­mis­si­on, die 60 Pro­zent als Mass­stab ansieht. In Deutsch­land ent­spricht dies 12 Euro. 

Hin­ter­grund:

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät alle zwei Jah­re über einen höhe­ren Min­dest­lohn – ihre Emp­feh­lung wird anschlie­ßend vom Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um per Ver­ord­nung als rechts­kräf­tig erlas­sen. Der nächs­te Kom­mis­si­ons­be­schluss für die Erhö­hungs­schrit­te ab Janu­ar 2023 steht im Som­mer des kom­men­den Jah­res an.

Zuletzt hat­te die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on im Juni 2020 eine Erhö­hung in vier Schrit­ten ver­ein­bart. Dem­nach erfolgt die nächs­te Erhö­hung am 1. Janu­ar 2022 auf dann 9,82 Euro. Ein wei­te­rer Schritt wird zum 1. Juli 2022 zurück­ge­legt, dann sind min­des­tens 10,45 Euro je Arbeits­stun­de zu zahlen.


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