News

Deut­scher Tier­schutz­bund for­dert Ver­bot von Tier­trans­por­ten per Schiff

Veröffentlicht

am

Ver­la­den von Rin­dern an einem Hafen — Copy­right: Ani­mals International/Deutscher Tier­schutz­bund e.V.

Deut­scher Tier­schutz­bund for­dert Ver­bot von Tier­trans­por­ten per Schiff

Neue Vor­ga­ben der EU igno­rie­ren die Probleme

 

Neue Vor­ga­ben für Schiffs­trans­por­te von leben­den Tie­ren in Län­der außer­halb Euro­pas, wie sie die EU vor­sieht, sind aus Sicht des Deut­schen Tier­schutz­bun­des unzu­rei­chend. Der Ver­band kri­ti­siert, dass die vor Kur­zem beschlos­se­ne Durch­füh­rungs­ver­ord­nung ledig­lich mini­ma­le Ver­bes­se­run­gen vor­sieht und for­dert wei­ter ein grund­sätz­li­ches Ver­bot der Transporte.

„Selbst, wenn sie kon­se­quent umge­setzt wür­de, könn­te die geplan­te Ver­ord­nung maxi­mal die größ­ten Spit­zen an Miss­stän­den kap­pen. An den mas­si­ven Tier­schutz­pro­ble­men bei Schiffs­trans­por­ten ändert sich jedoch nichts. Statt ober­fläch­li­chen Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren braucht es ein kon­se­quen­tes Ver­bot der grau­sa­men Trans­por­te“, sagt Frig­ga Wirths, Fach­re­fe­ren­tin für Tie­re in der Land­wirt­schaft beim Deut­schen Tierschutzbund.

Tie­re lei­den an Bord

Für die Tie­re ist der Trans­port auf einem Schiff immer mit Qual und Leid ver­bun­den. Bevor die Rin­der und Scha­fe auf Schif­fe ver­la­den wer­den, haben sie bereits einen lan­gen Trans­port auf der Stra­ße hin­ter sich. „Den geschwäch­ten Tie­ren machen die extre­men Bedin­gun­gen auf den Schif­fen zusätz­lich zu schaf­fen: Rau­er See­gang, quä­len­de Enge, Hit­ze, Schad­ga­se und hohe Luft­feuch­tig­keit machen den Trans­port zur Tor­tur“, sagt Wirths. Der Deut­sche Tier­schutz­bund kri­ti­siert zudem, dass weder ein Tier­arzt noch geschul­tes Per­so­nal wäh­rend der Fahrt an Bord sein müs­sen. Auch am Ziel­ort ist der Schutz der Tie­re nicht gewähr­leis­tet: „Die schlimms­ten Miss­hand­lun­gen pas­sie­ren beim Abla­den, dem wei­te­ren Trans­port sowie der Schlach­tung“, weiß Wirths.

Vor­ga­ben sind unzureichend

In ihrer jet­zi­gen Form sieht die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung unter ande­rem vor, dass die Schif­fe – anders als bis­her – für die Anzahl und Art der trans­por­tie­ren Tie­re zuge­las­sen sein müs­sen. Vor der Zulas­sung ist eine Bege­hung durch einen Tier­arzt und einen Tech­ni­ker vor­ge­schrie­ben. Vor jeder Fahrt muss eine Inspek­ti­on erfol­gen. Es muss einen Not­fall­plan geben sowie eine Ver­sor­gungs­sta­ti­on für die Tie­re am Hafen. Nicht berück­sich­tigt wird, dass es bei der Abfahrt immer zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men kann und die Ver­sor­gung von tau­sen­den Tie­ren an einem Hafen nicht mög­lich ist. Auch auf See kann es bei tage­lan­gen Über­fahr­ten zu unge­plan­ten Zwi­schen­fäl­len und Ver­zö­ge­run­gen kom­men, sodass die Gefahr besteht, dass Was­ser, Fut­ter und Ein­streu knapp wer­den. An den Bedin­gun­gen für die Tie­re an Bord ändert sich nichts.

Die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung soll die gel­ten­den Bestim­mun­gen der EU-Trans­port­ver­ord­nung ergän­zen. Die EU-Kom­mis­si­on hat den Ver­ord­nungs­ent­wurf am 17. Febru­ar ange­nom­men. EU-Par­la­ment und EU-Rat haben nun zwei Mona­te Zeit, Ein­wän­de zu erhe­ben, bevor die Ver­ord­nung 2024 in Kraft tritt. Anlass für die Erar­bei­tung waren Unfäl­le von Schif­fen mit gela­de­nen Tie­ren sowie ein Bericht der Gene­ral­di­rek­ti­on Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (DG San­te) der EU-Kom­mis­si­on aus 2020, der diver­se Miss­stän­de bei den Trans­por­ten doku­men­tier­te: von der Ver­la­dung in LKW und im Hafen bis zur Ver­schif­fung sowie der Ankunft im Zielland.


 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen