Blaulicht
E‑Scooter — Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Emden — Am 17.12.2021 gegen 08:45 Uhr kontrollierten Beamte des PK Emden einen Pkw in der Führbringerstraße. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit wird bei dem 36-jährigen Emder eine Beeinflussung von Betäubungsmitteln festgestellt. Dem Mann wird eine Blutprobe entnommen und es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Bunde — Am 18.12.2021 gegen 01:00 Uhr kontrollierten Beamte auf der Bundesautobahn einen 19-jährigen niederländischen Staatsbürger mit seinem Pkw. Während der Kontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer eine Beeinflussung von Betäubungsmitteln festgestellt. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Leer — Am 17.12.2021 gegen 11:00 Uhr wurde ein 50-jähriger Mann aus Leer in der Straße Logaer Weg kontrolliert. Während der Kontrolle wurde der fehlende Versicherungsschutz bei dem mitgeführten E‑Scooter festgestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person
Uplengen — Am 17.12.2021 gegen 19:15 befuhr ein 21-jähriger Mann aus Uplengen mit seinem Pkw die Firreler Straße. Nach ersten Ermittlungen kam der Fahrzeugführer in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der schwer verletzte Mann wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Mithilfe der Ortsfeuerwehr konnte der Fahrzeugführer aus dem total zerstörten Auto befreit und dem Rettungsdienst übergeben werden. Zeugen, die Angaben zu den Geschehnissen machen können werden gebeten, sich mit der Polizei Leer/Emden unter der Telefonnummer 0491/976900 in Verbindung zu setzen
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Wichtige Kernpunkte für die Nutzung eines E‑Scooters!
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Und die folgenden Punkte sollten Sie auch unbedingt beachten!
- Hinsichtlich der Berechtigung zum Führen eines E‑Scooters gilt eine generelles Mindestalter von 14 Jahren!
- Die E‑Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen und Radfahrstreifen! Wenn es solche Wege nicht gibt, muss auf der Straße gefahren werden!
- Der E‑Scooter muss mit lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein.
- Die Versicherungsplakette (Aufkleber) ist an der Rückseite des Fahrzeuges abzubringen. Wenn möglich, unter der Schlussleuchte.
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Geschäftsstellenleiter
Helmut Matschke e. K.
Versicherungsfachwirt
Telefon: 04954 94140
Hauptstraße 167
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