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Effek­tiv­zins: Das Preis­schild der Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung Leer Ostfriesland

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Hand­wer­ker Ost­fries­land — Emsland

Effek­ti­ver Jah­res­zins bei Immo­bi­li­en­kre­di­ten: Wor­auf Sie ach­ten sollten

Wenn Sie eine Immo­bi­lie finan­zie­ren möch­ten, ist der effek­ti­ve Jah­res­zins ein zen­tra­les Instru­ment, um Kre­dit­an­ge­bo­te zu ver­glei­chen. Er zeigt die tat­säch­li­chen Kos­ten eines Dar­le­hens auf und macht Ange­bo­te für Ver­brau­cher trans­pa­rent. In der Pra­xis ist der Ver­gleich jedoch nicht immer ein­fach, da Anbie­ter die Vor­ga­ben nicht immer ein­heit­lich umsetzen.


Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Holen Sie meh­re­re Kre­dit­an­ge­bo­te ein, bevor Sie sich entscheiden.

  • Der effek­ti­ve Jah­res­zins soll die Kos­ten des Dar­le­hens trans­pa­rent machen.

  • Anbie­ter sind gesetz­lich ver­pflich­tet, die­sen Zins anzugeben.

  • Unter­su­chun­gen der Markt­wäch­ter zei­gen, dass die Anga­ben nicht immer nach­voll­zieh­bar oder voll­stän­dig sind.

  • Grund­buch­kos­ten oder ande­re Neben­kos­ten wer­den teil­wei­se gar nicht ausgewiesen.

Tipp: Las­sen Sie sich nicht von nied­ri­gen Monats­ra­ten blen­den. Nur der effek­ti­ve Jah­res­zins gibt einen ver­läss­li­chen Über­blick über die Gesamt­kos­ten eines Kredits.


Effek­tiv­zins: Was er aus­sagt und wie er funktioniert

Der effek­ti­ve Jah­res­zins gibt die Gesamt­kos­ten eines Dar­le­hens als jähr­li­chen Pro­zent­satz des Net­to­dar­le­hens­be­trags an. Dabei wer­den fast alle Kos­ten des Kre­dits auf die gesam­te Lauf­zeit verteilt.

Wich­tig für den Vergleich:

  • Ver­glei­chen Sie nur Kre­di­te mit glei­chen Lauf­zei­ten.

  • Ein Kre­dit über 10 Jah­re mit 2 % effek­ti­vem Jah­res­zins ist nicht direkt mit einem 20-Jah­res-Kre­dit mit eben­falls 2 % ver­gleich­bar. Bei län­ge­rer Lauf­zeit fal­len ins­ge­samt deut­lich höhe­re Zins­kos­ten an.


Pro­ble­me bei der Umset­zung: Effek­tiv­zins mit Vor­sicht interpretieren

Die Markt­wäch­ter haben festgestellt:

  • Kos­ten wer­den nicht über­all ein­heit­lich ausgewiesen.

  • Ein­zel­ne Pos­ten wer­den unter­schied­lich benannt.

  • Kos­ten­an­ga­ben bezie­hen sich teils auf unter­schied­li­che Zeiträume.

  • Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, wie Grund­buch­kos­ten, feh­len teil­wei­se komplett.

Fol­ge: Kre­dit­an­ge­bo­te las­sen sich nicht immer direkt ver­glei­chen, und unkla­re Anga­ben kön­nen Ver­brau­cher verunsichern.

Tipp: Pla­nen Sie den Erwerb einer Immo­bi­lie, las­sen Sie sich vor­ab bei Ver­brau­cher­zen­tra­len oder unab­hän­gi­gen Finanz­ex­per­ten beraten.


So wird der effek­ti­ve Jah­res­zins berechnet

Die Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung (PAngV) ver­pflich­tet Anbie­ter von Immo­bi­li­en­dar­le­hen zur Anga­be des Effek­tiv­zin­ses. Dar­in ist auch gere­gelt, wel­che Kos­ten ein­be­zo­gen wer­den müs­sen. Dazu zäh­len unter anderem:

  • Ver­mitt­lungs­kos­ten

  • Kos­ten für die Kon­to­füh­rung eines spe­zi­fi­schen Kontos

  • Kos­ten für Zah­lungs­mit­tel zur Abwick­lung von Darlehensgeschäften

  • Kos­ten für Zah­lungs­trans­ak­tio­nen, soweit für das Dar­le­hen erforderlich

  • Immo­bi­li­en­be­wer­tung, falls für die Dar­le­hens­ge­wäh­rung nötig

  • Gerichts­kos­ten für die Ein­tra­gung eines Grund­pfand­rechts (ohne Notarkosten)

  • Ver­si­che­run­gen (Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­run­gen), falls erforderlich

  • Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten, die direkt mit dem Dar­le­hen ver­bun­den sind

Die­se Auf­zäh­lung ist nicht abschlie­ßend. Nicht jedes vom Anbie­ter ver­lang­te Ent­gelt ist recht­lich zuläs­sig, und die genaue Berech­nung hängt vom indi­vi­du­el­len Dar­le­hens­ver­trag ab.


 

Der effek­ti­ve Jah­res­zins ist das wich­tigs­te Werk­zeug, um die Gesamt­kos­ten eines Immo­bi­li­en­kre­dits zu über­bli­cken. Den­noch soll­ten Sie die Anga­ben kri­tisch prü­fen, meh­re­re Ange­bo­te ver­glei­chen und sich im Zwei­fel pro­fes­sio­nell bera­ten las­sen. Nur so kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie die für Sie bes­te Finan­zie­rungs­lö­sung finden.

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