Blaulicht

Ein­bruch in Bau­hof, Sach­be­schä­di­gung auf Schul­ge­län­de — wei­te­re Meldungen

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Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 15.03.2022

Ein­bruch in Bauhof

Moorm­er­land- In der Zeit vom 11.03.2022, 12:30 Uhr, bis zum 14.03.2022, 06:30 Uhr, gelang­ten bis­lang unbe­kann­te Täter in die Fahr­zeug­hal­le des Bau­ho­fes Moorm­er­land im “Post­weg”. Dort ent­wen­de­ten sie hoch­wer­ti­ge Werk­zeu­ge aus den dar­in befind­li­chen Fahr­zeu­gen. Mög­li­che Zeu­gen wer­den gebe­ten sich mit der Poli­zei Moorm­er­land in Ver­bin­dung zu setzen.

Sach­be­schä­di­gung auf Schulgelände

Wee­ner- In der Zeit vom 11.03.2022, 13:00 Uhr, bis zum 14.03.2022, 10:00 Uhr, beschä­dig­ten bis­lang unbe­kann­te Täter drei Fens­ter­schei­ben eines Schul­ge­bäu­des in der “Floo­ren­stra­ße”. Wei­ter­hin betra­ten die Täter das Schul­ge­bäu­de, um einen Feu­er­lö­scher aus der ent­spre­chen­den Hal­te­rung zu rei­ßen. Mög­li­che Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei Wee­ner in Ver­bin­dung zu setzen.

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Ver­kehrs­un­fall durch Handynutzung

Leer- Am 14.03.2022 kam es gegen 07:55 Uhr zu einem Ver­kehrs­un­fall im “Pas­to­ren­kamp”. Ein 16-jäh­ri­ger Leera­ner befuhr mit sei­nem Fahr­rad die zuvor genann­te Stra­ße in Rich­tung “Ubbo-Emmi­us-Stra­ße”. Dabei über­sah er eine 34-jäh­ri­ge Leera­ne­rin, die mit ihrem PKW auf­grund einer Fahr­bahn­ver­en­gung in der “Ubbo-Emmi­us-Stra­ße” ver­kehrs­be­dingt hal­ten muss­te. Der Jugend­li­che fuhr in der Fol­ge auf das ste­hen­de Fahr­zeug auf und ver­letz­te sich dabei leicht. Am PKW ent­stand leich­ter Sach­scha­den. Nach ers­ten Erkennt­nis­sen nut­ze der Jugend­li­che ord­nungs­wid­rig ein Mobil­te­le­fon wäh­rend der Fahrt und konn­te auf­grund der Ablen­kung nicht recht­zei­tig auf die Ver­kehrs­si­tua­ti­on reagie­ren. Gegen den jun­gen Rad­fah­rer wur­de ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Sei­tens der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auch die Nut­zung eines Mobil­te­le­fons als Radfahrer*in mit einer erheb­li­chen Beein­träch­ti­gung der Auf­merk­sam­keit ver­bun­den ist. Die Nut­zung eines Mobil­te­le­fons wäh­rend der Fahrt ist nicht nur gefähr­lich, son­dern auch mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern belegt. Die ein­fa­che Nut­zung eines Mobil­te­le­fons kann ein Buß­geld von 55 Euro zur Fol­ge haben. Führt die­se Nut­zung zu einem Unfall, so wird das Buß­geld auf 100 Euro angehoben.

Sach­be­schä­di­gung an PKW

Emden- Bereits am 12.03.2022 kam es in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr auf dem Park­platz des “Dol­lart Cen­ters” im Bereich der “Thü­rin­ger Stra­ße” zu der Sach­be­schä­di­gung eines PKW. Ein bis­lang unbe­kann­ter Täter zer­krat­ze mit einem spit­zen Gegen­stand die Fah­rer- und Bei­fah­rer­sei­te des dort gepark­ten PKW der Mar­ke “Maz­da”. Mög­li­che Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei Emden in Ver­bin­dung zu setzen.

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