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Ener­gy­coop stellt Lie­fe­rung ein

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Der Ener­gie­an­bie­ter ener­gy­coop eG aus Osna­brück ist insol­vent. Wie das Amts­ge­richt Osna­brück bekannt­ge­ge­ben hat, wur­de am 4. April ein vor­läu­fi­ges Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net. Zeit­gleich wur­de die Belie­fe­rung von Kun­den mit Strom und Gas ein­ge­stellt. Der Markt­wäch­ter Ener­gie erklärt, was Kun­den jetzt wis­sen müssen.

Was bedeu­tet der Lie­fer­stopp für die Kun­den von ener­gy­coop?

Wer bis­her von ener­gy­coop mit Strom oder Gas ver­sorgt wur­de, fällt nun auto­ma­tisch in die soge­nann­te Ersatz­ver­sor­gung. Das bedeu­tet, die Kun­den wer­den wei­ter belie­fert, jedoch vom ört­li­chen Grund­ver­sor­ger. Nie­mand muss also fürch­ten, plötz­lich ohne Strom oder Gas dazustehen.

Aller­dings ist es recht­lich nicht ganz ein­deu­tig, ob mit dem Ende der Belie­fe­rung auch zugleich die bestehen­den Ver­trä­ge enden. Kun­den soll­ten ihre Ver­trä­ge daher vor­sorg­lich kündigen.

Außer­dem wich­tig: Alle Zah­lun­gen an ener­gy­coop, zum Bei­spiel durch Dau­er­auf­trä­ge, soll­ten umge­hend gestoppt wer­den. Zudem soll­ten Kun­den den Stand ihres Strom- oder Gas­zäh­lers able­sen, dem ört­li­chen Netz­be­trei­ber mit­tei­len und am bes­ten per Foto dokumentieren.

Nach eige­nen Anga­ben hat­te der Anbie­ter zuletzt rund 45.000 Kunden.

Wel­che Fol­gen hat das Insol­venz­ver­fah­ren für Kun­den, die noch Geld von ener­gy­coop bekommen?

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten haben sich vie­le Kun­den beim Markt­wäch­ter Ener­gie für Nie­der­sach­senbeschwert, da ener­gy­coop auf Rech­nun­gen aus­ge­wie­se­ne Gut­ha­ben nicht aus­ge­zahlt hat. Mit dem Insol­venz­an­trag wird es jetzt lei­der nicht ein­fa­cher, die­se Ansprü­che durch­zu­set­zen: Zwar kön­nen Ver­brau­cher ihre For­de­run­gen im Rah­men des Insol­venz­ver­fah­rens anmel­den, die Erfah­rung mit frü­he­ren Fir­men­plei­ten zeigt jedoch, dass Kun­den am Ende oft nur einen klei­nen Teil ihrer ursprüng­li­chen For­de­run­gen zurück­er­hal­ten. Zudem kann es Jah­re dau­ern, bis ein Insol­venz­ver­fah­ren abge­schlos­sen ist.

Wegen der anhal­ten­den Beschwer­den über ener­gy­coop hat­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen das Unter­neh­men Anfang des Jah­res abge­mahnt. Durch die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens wer­den lau­fen­de Gerichts­ver­fah­ren jedoch unter­bro­chen. Eine Über­mitt­lung von Unter­la­gen an den Markt­wäch­ter Ener­gie zur Unter­stüt­zung bei einer Ver­bands­kla­ge ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.

Wie kön­nen Kun­den ihre For­de­run­gen anmelden?

Die For­de­run­gen müs­sen schrift­lich beim Insol­venz­ver­wal­ter ein­ge­reicht wer­den. Dies ist aller­dings noch nicht wäh­rend des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­rens, son­dern erst spä­ter, im eigent­lich Ver­fah­ren, mög­lich. Betrof­fe­ne Ver­brau­cher soll­ten mit ihrer Mel­dung also unbe­dingt noch war­ten – ver­früht ein­ge­reich­te For­de­run­gen sind unwirk­sam und wer­den nicht berücksichtigt.

Mehr Infos zum Ablauf eines Insol­venz­ver­fah­rens und zur Anmel­dung von For­de­run­gen fin­den Sie hier.

Bei­trags­bild: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

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