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Erns­te Lage auch in Nie­der­sach­sen – erneu­te Ver­schär­fung der Corona-Regelungen

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In der heu­ti­gen Pres­se­kon­fe­renz stell­ten Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil (SPD), Wirt­schafts­mi­nis­ter Bernd Alt­hus­mann (CDU), Gesund­heits­mi­nis­te­rin Danie­la Beh­rens (SPD) und Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne (SPD) die neu­en Coro­na-Ver­ord­nun­gen vor.

Erns­te Lage auch in Nie­der­sach­sen – erneu­te Ver­schär­fung der Corona-Regelungen

Bei einer immer bedroh­li­che­ren Pan­de­mie­la­ge wer­den mit Wir­kung vom mor­gi­gen Mitt­woch (24. Novem­ber 2021) die Schutz­maß­nah­men in der nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung noch ein­mal deut­lich aus­ge­wei­tet und inten­si­viert. Das Zusam­men­tref­fen vie­ler Men­schen in Innen­räu­men wird nur noch geimpf­ten und gene­se­nen Men­schen gestat­tet. Bei einer stär­ke­ren Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems wer­den die­se zusätz­lich einen nega­ti­ven Test benötigen.

In vie­len Berei­chen des öffent­li­chen Lebens grei­fen von mor­gen an ver­schärf­te 2G-Regeln und spä­ter in Warn­stu­fe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gas­tro­no­mie, bei Ver­an­stal­tun­gen, beim Sport, beim Fri­sör oder bei der Beher­ber­gung. Mas­ken­pflicht und Abstands­ge­bo­te wer­den aus­ge­wei­tet. Drin­nen gel­ten stren­ge­re Schutz­maß­nah­men als draußen!

Das nie­der­säch­si­sche Warn­stu­fen­kon­zept wird erneut ver­schärft: Die Warn­stu­fen tre­ten frü­her in Kraft, Warn­stu­fe 1 bereits ab einer 7‑Ta­ges-Hos­pi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz von drei (vor­her sechs), Warn­stu­fe 2 bei einer Hos­pi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz von sechs und Warn­stu­fe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz vom 18. Novem­ber 2021 eins zu eins umge­setzt. Auch vor der Warn­stu­fe 1 tre­ten ers­te Ver­schär­fun­gen bereits ab einer 7‑Ta­ges-Neu­in­fek­ti­ons­in­zi­denz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.

Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil: „In zahl­rei­chen Tei­len Deutsch­lands ist die Pan­de­mie­la­ge dra­ma­tisch. In Nie­der­sach­sen ist sie zwar noch etwas bes­ser, aber durch­aus ernst und besorg­nis­er­re­gend. Das zei­gen die ste­tig stei­gen­den Zah­len von Coro­na-Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in unse­ren Kran­ken­häu­sern und auf den Inten­siv­sta­tio­nen. Wir ergrei­fen heu­te bei einer lan­des­wei­ten Inzi­denz von 181 Schutz­vor­keh­run­gen, die ande­re Bun­des­län­der erst bei deut­lich höhe­ren Wer­ten ange­ord­net haben und bit­ten die Nie­der­säch­sin­nen und Nie­der­sach­sen dafür um Ver­ständ­nis. Wir wol­len und müs­sen die Brand­schutz­mau­er wei­ter erhö­hen. Ins­be­son­de­re unge­impf­te Men­schen müs­sen mit teils mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen rech­nen – aus­ge­nom­men wer­den Per­so­nen, die sich nicht imp­fen las­sen kön­nen sowie weit­ge­hend auch Kin­der und Jugend­li­che unter 18 Jahren.“

Wirt­schafts­mi­nis­ter Bernd Alt­hus­mann: „Coro­na geht lei­der in die Ver­län­ge­rung. Damit sind Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge pan­de­mie­be­dingt erneut von Umsatz­ein­bu­ßen bedroht, lei­der erneut im umsatz­star­ken Weih­nachts­ge­schäft. Ange­sichts die­ser schwie­ri­gen wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on ist es ein wich­ti­ges Signal, dass der Bund der For­de­rung der Wirt­schafts­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter der Län­der gefolgt ist und die Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus sowie die Kurz­ar­bei­ter­re­ge­lung bis Ende März 2022 ver­län­gert hat. Auch auf Lan­des­ebe­ne wer­den wir der von der aktu­el­len Ent­wick­lung beson­ders betrof­fe­nen Gas­tro­no­mie- und Schau­stel­ler-Bran­che erneut hel­fen und die Bun­des­hil­fen ergän­zen: Mit zusätz­li­chen 55 Mil­lio­nen Euro sol­len Gast­stät­ten bei Inves­ti­tio­nen unter­stützt wer­den, die eine Moder­ni­sie­rung von Betrie­ben auch unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen ermög­li­chen. Um die erwart­ba­ren Umsatz­de­fi­zi­te der Schau­stel­ler- und Ver­an­stal­tungs­bran­che zu kom­pen­sie­ren, wer­den wir zusätz­lich 25 Mil­lio­nen Euro bereit­stel­len, mit denen die Bun­des­hil­fen auf­ge­stockt wer­den können.“

Die Gas­tro­no­mie-För­de­rung ist eine Neu­auf­la­ge des erfolg­rei­chen Gast­stät­ten­för­der­pro­gramms, das mit bis­her 94 Mil­lio­nen Euro das am stärks­ten nach­ge­frag­te Hilfs­pa­ket im Rah­men des Son­der­pro­gramms Tou­ris­mus und Gas­tro­no­mie war. Die „Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen zur För­de­rung nie­der­schwel­li­ger Inves­ti­tio­nen des von der COVID-19 Pan­de­mie betrof­fe­nen Gast­stät­ten­ge­wer­bes“ muss dafür ent­spre­chend geän­dert wer­den. Die inhalt­li­chen För­der­mo­da­li­tä­ten sol­len unver­än­dert blei­ben, der­zeit stimmt das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um mit der NBank die frü­hest­mög­li­che Öff­nung des Antrag­spor­tals ab. Die Coro­na-Hil­fen für die Schau­stel­ler- und Ver­an­stal­tungs­bran­che in Höhe von 25 Mil­lio­nen Euro stam­men aus dem Coro­na-Son­der­ver­mö­gen des Lan­des und sol­len vor­aus­sicht­lich zu Beginn 2022 bean­tragt wer­den können.

Die Ände­run­gen in der Coro­na-Ver­ord­nung im Einzelnen:

Schon vor der Warn­stu­fe 1, also vor einem Über­schrei­ten des Hos­pi­ta­li­sie­rungs­wer­tes 3 dür­fen an Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 25 Per­so­nen in Innen­räu­men nur noch geimpf­te, getes­te­te oder gene­se­ne Men­schen teil­neh­men (3G) sobald die 7‑Ta­ge-Neu­in­fek­ti­ons­in­zi­denz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innen­be­reich auch für alle Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, für Weih­nachts­märk­te (dort auch drau­ßen), Dis­co­the­ken, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und für Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen. Bei Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men mit mehr als 1.000 Per­so­nen greift bereits in die­ser frü­hen Stu­fe die Beschrän­kung auf geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen (2G).

In Warn­stu­fe 1 galt schon bis­lang für grö­ße­re Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men die Beschrän­kung auf geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen (2G). Die­se Beschrän­kung wird jetzt im Innen­be­reich aus­ge­wei­tet auf alle Ver­an­stal­tun­gen, auf Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, auf Dis­co­the­ken, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und Kör­per­na­he Dienstleistungen

Bei den Weih­nachts­märk­ten gilt in Warn­stu­fe 1 2G drin­nen und drau­ßen. Neu ist von mor­gen an eine durch­gän­gi­ge Mas­ken­pflicht – drin­nen wie drau­ßen und unab­hän­gig von der Warn­stu­fe. Die Mas­ke darf nur kurz abge­nom­men oder ange­ho­ben wer­den, wenn geges­sen oder getrun­ken wird.

Mes­sen blei­ben bei 3G, hier sind also wei­ter­hin Men­schen zuge­las­sen, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind. Am ers­ten Mes­se­tag muss jedoch ein nega­ti­ver PCR-Test vor­ge­legt wer­den – an jedem wei­te­ren Tag ein POC-Test. Damit wird Nie­der­sach­sen sei­ner Bedeu­tung als inter­na­tio­na­ler Mes­se­stand­ort gerecht.

Ansons­ten gilt in Warn­stu­fe 1 – wie bis­her – unter frei­em Him­mel 3G.

In Warn­stu­fe 2 wird neu die Beschrän­kung auf 2Gplus ein­ge­führt. 2Gplus bedeu­tet, dass zusätz­lich zu einem Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis ein aktu­el­ler nega­ti­ver Test­nach­weis vor­ge­legt wer­den muss. Dies gilt in Warn­stu­fe 2 für alle Ver­an­stal­tun­gen im Innen­be­reich (drau­ßen 2G) und gene­rell für Weih­nachts­märk­te. Die 2Gplus Vor­ga­be erstreckt sich zudem auf die Innen­be­rei­che von Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen Dis­co­the­ken, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und auf alle Kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen. Drau­ßen gilt in Warn­stu­fe 2 die Beschrän­kung auf 2G. Mes­sen blei­ben bei 3G – not­wen­dig ist jetzt aber ein PCR-Test.

In Warn­stu­fe 2 wird zudem die Mas­ken­pflicht ver­schärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!

Gene­rell gilt, dass in Warn­stu­fe 2 nur noch bis zu 15 Per­so­nen ohne 2Gplus in Innen­be­rei­chen bzw. 2G unter frei­em Him­mel zusam­men­kom­men dürfen.

In Warn­stu­fe 3 dür­fen es dann nur noch bis zu 10 Per­so­nen sein. Für Ver­an­stal­tun­gen wird dann ein sehr viel stren­ge­rer Prü­fungs­maß­stab gel­ten und deut­lich höhe­re Auf­la­gen. Die Aus­ge­stal­tung von Warn­stu­fe 3 erfolgt in Kür­ze, in Betracht kom­men dabei durch­aus auch beson­ders stark ein­grei­fen­de Maß­nah­men nach § 28 a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Hier­für wird dann gege­be­nen­falls der Land­tag vor­ab um Fest­stel­lung der kon­kre­ten Gefahr der epi­de­mi­schen Aus­brei­tung der Coro­na­vi­rus-Krank­heit gebe­ten werden.

Unab­hän­gig von der jewei­li­gen Warn­stu­fe sind Jugend­li­che bereits von mor­gen an im Hin­blick auf den Zutritt zu Dis­co­the­ken nicht mehr pri­vi­le­giert. Alle über 12-Jäh­ri­gen müs­sen bei 2G im Innen­be­reich einen Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis vor­zei­gen, bei 2Gplus zusätz­lich einen Nach­weis über einen nega­ti­ven Test. Alle wei­te­ren noch bestehen­den Pri­vi­le­gie­run­gen wer­den zum 1. Janu­ar 2022 fal­len – auch Jugend­li­che müs­sen sich also drin­gend imp­fen las­sen, wenn sie auch im nächs­ten Jahr am öffent­li­chen Leben teil­neh­men wollen.

In sämt­li­chen Warn­stu­fen gilt zudem, dass die Pri­vi­le­gie­run­gen bei 2G (kein Abstand, kei­ne Mas­ke) zurück­ge­nom­men wer­den. Und es gibt zukünf­tig kei­nen Bestands­schutz mehr für bereits geneh­mig­te Ver­an­stal­tun­gen. Die Kom­mu­nen wer­den gebe­ten, bereits erteil­te Geneh­mi­gun­gen dahin­ge­hend zu über­prü­fen, ob der Schutz­stan­dard geplan­ter Ver­an­stal­tun­gen hin­ter dem der mor­gen in Kraft tre­ten­den Regeln zurück­bleibt. Alle Ver­an­stal­te­rin­nen und Ver­an­stal­ter sol­len die neu­en, stren­ge­ren Regeln einhalten.

Minis­ter­prä­si­dent Weil appel­liert: „Ich bit­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die­ses Lan­des, sich der sehr erns­ten Lage bewusst zu sein und sich ent­spre­chend ver­ant­wor­tungs­voll zu ver­hal­ten. Wir wer­den die Ein­hal­tung der neu­en Rege­lung nicht alle staat­lich kon­trol­lie­ren kön­nen, auch wenn die Kon­trol­len selbst­ver­ständ­lich stark aus­ge­wei­tet wer­den. Letzt­lich sind wir dar­auf ange­wie­sen, dass sich jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger frei­wil­lig an die neu­en Regeln hält und dass Ver­an­stal­ter, Gas­tro­no­men, Fri­sö­re, Trai­ner etc. sehr gewis­sen­haft Zugangs­kon­trol­len vornehmen.

Wir müs­sen jetzt alle gemein­sam an einem Strang zie­hen, um die vier­te Wel­le zu brem­sen. Das wird erneut ein Kraft­akt wer­den, des­halb mei­ne herz­li­che Bit­te an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Hel­fen Sie mit, ver­hal­ten Sie sich umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll, redu­zie­ren Sie ihre Kon­tak­te, schüt­zen Sie sich und andere!“

Imp­fen – Erst- und Zweit­imp­fun­gen sowie Auffrischungen

Ein wei­te­rer wesent­li­cher Bei­trag zur Über­win­dung der Pan­de­mie ist und bleibt das Imp­fen. Dazu Sozi­al­mi­nis­te­rin Danie­la Beh­rens: „Die Inzi­den­zen stei­gen, die Aus­las­tung unse­rer Inten­siv­sta­tio­nen nimmt zu, die Lage ist besorg­nis­er­re­gend. Und doch steht Nie­der­sach­sen im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern eher gut da. Mit unse­rer Impf­quo­te sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Imp­fen ist und bleibt der wich­tigs­te Fak­tor für ein Ende der Pan­de­mie. Des­we­gen haben wir die Impf­ka­pa­zi­tä­ten noch ein­mal erheb­lich hochgefahren.

Im Fokus die­sen Win­ters ste­hen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen, um ins­be­son­de­re die stark gefähr­de­ten alten und kran­ken Men­schen vor einer schwe­ren Covid-Erkran­kung zu schüt­zen. Dane­ben behal­ten wir die Erst- und Zweit­imp­fun­gen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflü­cke zu schließen.

Wir müs­sen die noch nicht geimpf­ten Men­schen errei­chen und von den Vor­tei­len einer Imp­fung über­zeu­gen, um wei­te­re Wel­len mög­lichst zu ver­hin­dern. Dazu tra­gen die lei­der not­wen­di­gen 2G-Rege­lun­gen und unse­re Impf­wer­be­kam­pa­gne ‚Geimpft sind wir stär­ker. Dar­um imp­fen, schüt­zen, tes­ten!‘ bei. Mit vie­len nied­rig­schwel­li­gen Impf­an­ge­bo­ten, die wir gemein­sam mit den mobi­len Teams der Kom­mu­nen und der Ärz­te­schaft erfolg­reich auf den Weg gebracht haben und noch wei­ter aus­bau­en wer­den, leis­ten wir einen wich­ti­gen Bei­trag für den Gesund­heits­schutz und zur Bewäl­ti­gung der Lage. Die mobi­len Impf­teams kön­nen vor­aus­sicht­lich bis Jah­res­en­de rund 770.000 Imp­fun­gen durch­füh­ren, die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te noch ein­mal etwa 2 Mil­lio­nen. Ins­ge­samt sind also bis zu 2,8 Mil­lio­nen Imp­fun­gen in Nie­der­sach­sen mög­lich. Damit erhö­hen die Impf­quo­te wei­ter und meis­tern die anste­hen­den Auffrischungen.“

Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil: „Wir wer­den das Virus nur gemein­sam mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in den Griff bekom­men – das gilt in der aktu­ell beson­ders schwie­ri­gen Lage mehr denn je. Die über­wie­gen­de Mehr­heit der Nie­der­säch­sin­nen und Nie­der­sach­sen ver­hält sich umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll – vor allem auch des­halb ste­hen wir bei Infek­tio­nen und Impf­quo­te bes­ser da als zahl­rei­che ande­re Län­der. Vie­le emp­fin­den es als gro­ße Zumu­tung, dass sich noch so vie­le Erwach­se­ne nicht imp­fen las­sen wol­len – das geht mir ganz genau­so. Es sind die Unge­impf­ten, die unse­rer Gesund­heits­sys­tem zuneh­mend an sei­ne Belas­tungs­gren­ze brin­gen, des­halb sind mas­si­ve Ein­schrän­kun­gen für die­sen Per­so­nen­kreis mehr als gerecht­fer­tigt. Ich appel­lie­re drin­gend an alle Unge­impf­ten: Las­sen Sie sich jetzt bit­te end­lich imp­fen, damit Sie nicht doch noch schwer erkran­ken und wir alle aus die­sem Teu­fels­kreis der Pan­de­mie herauskommen.“


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