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Erns­te Lage auch in Nie­der­sach­sen – erneu­te Ver­schär­fung der Corona-Regelungen

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In der heu­ti­gen Pres­se­kon­fe­renz stell­ten Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil (SPD), Wirt­schafts­mi­nis­ter Bernd Alt­hus­mann (CDU), Gesund­heits­mi­nis­te­rin Danie­la Beh­rens (SPD) und Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne (SPD) die neu­en Coro­na-Ver­ord­nun­gen vor.

Erns­te Lage auch in Nie­der­sach­sen – erneu­te Ver­schär­fung der Corona-Regelungen

Bei einer immer bedroh­li­che­ren Pan­de­mie­la­ge wer­den mit Wir­kung vom mor­gi­gen Mitt­woch (24. Novem­ber 2021) die Schutz­maß­nah­men in der nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung noch ein­mal deut­lich aus­ge­wei­tet und inten­si­viert. Das Zusam­men­tref­fen vie­ler Men­schen in Innen­räu­men wird nur noch geimpf­ten und gene­se­nen Men­schen gestat­tet. Bei einer stär­ke­ren Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems wer­den die­se zusätz­lich einen nega­ti­ven Test benötigen.

In vie­len Berei­chen des öffent­li­chen Lebens grei­fen von mor­gen an ver­schärf­te 2G-Regeln und spä­ter in Warn­stu­fe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gas­tro­no­mie, bei Ver­an­stal­tun­gen, beim Sport, beim Fri­sör oder bei der Beher­ber­gung. Mas­ken­pflicht und Abstands­ge­bo­te wer­den aus­ge­wei­tet. Drin­nen gel­ten stren­ge­re Schutz­maß­nah­men als draußen!

Das nie­der­säch­si­sche Warn­stu­fen­kon­zept wird erneut ver­schärft: Die Warn­stu­fen tre­ten frü­her in Kraft, Warn­stu­fe 1 bereits ab einer 7‑Ta­ges-Hos­pi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz von drei (vor­her sechs), Warn­stu­fe 2 bei einer Hos­pi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz von sechs und Warn­stu­fe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz vom 18. Novem­ber 2021 eins zu eins umge­setzt. Auch vor der Warn­stu­fe 1 tre­ten ers­te Ver­schär­fun­gen bereits ab einer 7‑Ta­ges-Neu­in­fek­ti­ons­in­zi­denz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.

Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil: „In zahl­rei­chen Tei­len Deutsch­lands ist die Pan­de­mie­la­ge dra­ma­tisch. In Nie­der­sach­sen ist sie zwar noch etwas bes­ser, aber durch­aus ernst und besorg­nis­er­re­gend. Das zei­gen die ste­tig stei­gen­den Zah­len von Coro­na-Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in unse­ren Kran­ken­häu­sern und auf den Inten­siv­sta­tio­nen. Wir ergrei­fen heu­te bei einer lan­des­wei­ten Inzi­denz von 181 Schutz­vor­keh­run­gen, die ande­re Bun­des­län­der erst bei deut­lich höhe­ren Wer­ten ange­ord­net haben und bit­ten die Nie­der­säch­sin­nen und Nie­der­sach­sen dafür um Ver­ständ­nis. Wir wol­len und müs­sen die Brand­schutz­mau­er wei­ter erhö­hen. Ins­be­son­de­re unge­impf­te Men­schen müs­sen mit teils mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen rech­nen – aus­ge­nom­men wer­den Per­so­nen, die sich nicht imp­fen las­sen kön­nen sowie weit­ge­hend auch Kin­der und Jugend­li­che unter 18 Jahren.“

Wirt­schafts­mi­nis­ter Bernd Alt­hus­mann: „Coro­na geht lei­der in die Ver­län­ge­rung. Damit sind Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge pan­de­mie­be­dingt erneut von Umsatz­ein­bu­ßen bedroht, lei­der erneut im umsatz­star­ken Weih­nachts­ge­schäft. Ange­sichts die­ser schwie­ri­gen wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on ist es ein wich­ti­ges Signal, dass der Bund der For­de­rung der Wirt­schafts­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter der Län­der gefolgt ist und die Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus sowie die Kurz­ar­bei­ter­re­ge­lung bis Ende März 2022 ver­län­gert hat. Auch auf Lan­des­ebe­ne wer­den wir der von der aktu­el­len Ent­wick­lung beson­ders betrof­fe­nen Gas­tro­no­mie- und Schau­stel­ler-Bran­che erneut hel­fen und die Bun­des­hil­fen ergän­zen: Mit zusätz­li­chen 55 Mil­lio­nen Euro sol­len Gast­stät­ten bei Inves­ti­tio­nen unter­stützt wer­den, die eine Moder­ni­sie­rung von Betrie­ben auch unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen ermög­li­chen. Um die erwart­ba­ren Umsatz­de­fi­zi­te der Schau­stel­ler- und Ver­an­stal­tungs­bran­che zu kom­pen­sie­ren, wer­den wir zusätz­lich 25 Mil­lio­nen Euro bereit­stel­len, mit denen die Bun­des­hil­fen auf­ge­stockt wer­den können.“

Die Gas­tro­no­mie-För­de­rung ist eine Neu­auf­la­ge des erfolg­rei­chen Gast­stät­ten­för­der­pro­gramms, das mit bis­her 94 Mil­lio­nen Euro das am stärks­ten nach­ge­frag­te Hilfs­pa­ket im Rah­men des Son­der­pro­gramms Tou­ris­mus und Gas­tro­no­mie war. Die „Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen zur För­de­rung nie­der­schwel­li­ger Inves­ti­tio­nen des von der COVID-19 Pan­de­mie betrof­fe­nen Gast­stät­ten­ge­wer­bes“ muss dafür ent­spre­chend geän­dert wer­den. Die inhalt­li­chen För­der­mo­da­li­tä­ten sol­len unver­än­dert blei­ben, der­zeit stimmt das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um mit der NBank die frü­hest­mög­li­che Öff­nung des Antrag­spor­tals ab. Die Coro­na-Hil­fen für die Schau­stel­ler- und Ver­an­stal­tungs­bran­che in Höhe von 25 Mil­lio­nen Euro stam­men aus dem Coro­na-Son­der­ver­mö­gen des Lan­des und sol­len vor­aus­sicht­lich zu Beginn 2022 bean­tragt wer­den können.

Die Ände­run­gen in der Coro­na-Ver­ord­nung im Einzelnen:

Schon vor der Warn­stu­fe 1, also vor einem Über­schrei­ten des Hos­pi­ta­li­sie­rungs­wer­tes 3 dür­fen an Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 25 Per­so­nen in Innen­räu­men nur noch geimpf­te, getes­te­te oder gene­se­ne Men­schen teil­neh­men (3G) sobald die 7‑Ta­ge-Neu­in­fek­ti­ons­in­zi­denz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innen­be­reich auch für alle Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, für Weih­nachts­märk­te (dort auch drau­ßen), Dis­co­the­ken, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und für Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen. Bei Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men mit mehr als 1.000 Per­so­nen greift bereits in die­ser frü­hen Stu­fe die Beschrän­kung auf geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen (2G).

In Warn­stu­fe 1 galt schon bis­lang für grö­ße­re Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men die Beschrän­kung auf geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen (2G). Die­se Beschrän­kung wird jetzt im Innen­be­reich aus­ge­wei­tet auf alle Ver­an­stal­tun­gen, auf Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, auf Dis­co­the­ken, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und Kör­per­na­he Dienstleistungen

Bei den Weih­nachts­märk­ten gilt in Warn­stu­fe 1 2G drin­nen und drau­ßen. Neu ist von mor­gen an eine durch­gän­gi­ge Mas­ken­pflicht – drin­nen wie drau­ßen und unab­hän­gig von der Warn­stu­fe. Die Mas­ke darf nur kurz abge­nom­men oder ange­ho­ben wer­den, wenn geges­sen oder getrun­ken wird.

Mes­sen blei­ben bei 3G, hier sind also wei­ter­hin Men­schen zuge­las­sen, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind. Am ers­ten Mes­se­tag muss jedoch ein nega­ti­ver PCR-Test vor­ge­legt wer­den – an jedem wei­te­ren Tag ein POC-Test. Damit wird Nie­der­sach­sen sei­ner Bedeu­tung als inter­na­tio­na­ler Mes­se­stand­ort gerecht.

Ansons­ten gilt in Warn­stu­fe 1 – wie bis­her – unter frei­em Him­mel 3G.

In Warn­stu­fe 2 wird neu die Beschrän­kung auf 2Gplus ein­ge­führt. 2Gplus bedeu­tet, dass zusätz­lich zu einem Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis ein aktu­el­ler nega­ti­ver Test­nach­weis vor­ge­legt wer­den muss. Dies gilt in Warn­stu­fe 2 für alle Ver­an­stal­tun­gen im Innen­be­reich (drau­ßen 2G) und gene­rell für Weih­nachts­märk­te. Die 2Gplus Vor­ga­be erstreckt sich zudem auf die Innen­be­rei­che von Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen Dis­co­the­ken, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und auf alle Kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen. Drau­ßen gilt in Warn­stu­fe 2 die Beschrän­kung auf 2G. Mes­sen blei­ben bei 3G – not­wen­dig ist jetzt aber ein PCR-Test.

In Warn­stu­fe 2 wird zudem die Mas­ken­pflicht ver­schärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!

Gene­rell gilt, dass in Warn­stu­fe 2 nur noch bis zu 15 Per­so­nen ohne 2Gplus in Innen­be­rei­chen bzw. 2G unter frei­em Him­mel zusam­men­kom­men dürfen.

In Warn­stu­fe 3 dür­fen es dann nur noch bis zu 10 Per­so­nen sein. Für Ver­an­stal­tun­gen wird dann ein sehr viel stren­ge­rer Prü­fungs­maß­stab gel­ten und deut­lich höhe­re Auf­la­gen. Die Aus­ge­stal­tung von Warn­stu­fe 3 erfolgt in Kür­ze, in Betracht kom­men dabei durch­aus auch beson­ders stark ein­grei­fen­de Maß­nah­men nach § 28 a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Hier­für wird dann gege­be­nen­falls der Land­tag vor­ab um Fest­stel­lung der kon­kre­ten Gefahr der epi­de­mi­schen Aus­brei­tung der Coro­na­vi­rus-Krank­heit gebe­ten werden.

Unab­hän­gig von der jewei­li­gen Warn­stu­fe sind Jugend­li­che bereits von mor­gen an im Hin­blick auf den Zutritt zu Dis­co­the­ken nicht mehr pri­vi­le­giert. Alle über 12-Jäh­ri­gen müs­sen bei 2G im Innen­be­reich einen Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis vor­zei­gen, bei 2Gplus zusätz­lich einen Nach­weis über einen nega­ti­ven Test. Alle wei­te­ren noch bestehen­den Pri­vi­le­gie­run­gen wer­den zum 1. Janu­ar 2022 fal­len – auch Jugend­li­che müs­sen sich also drin­gend imp­fen las­sen, wenn sie auch im nächs­ten Jahr am öffent­li­chen Leben teil­neh­men wollen.

In sämt­li­chen Warn­stu­fen gilt zudem, dass die Pri­vi­le­gie­run­gen bei 2G (kein Abstand, kei­ne Mas­ke) zurück­ge­nom­men wer­den. Und es gibt zukünf­tig kei­nen Bestands­schutz mehr für bereits geneh­mig­te Ver­an­stal­tun­gen. Die Kom­mu­nen wer­den gebe­ten, bereits erteil­te Geneh­mi­gun­gen dahin­ge­hend zu über­prü­fen, ob der Schutz­stan­dard geplan­ter Ver­an­stal­tun­gen hin­ter dem der mor­gen in Kraft tre­ten­den Regeln zurück­bleibt. Alle Ver­an­stal­te­rin­nen und Ver­an­stal­ter sol­len die neu­en, stren­ge­ren Regeln einhalten.

Minis­ter­prä­si­dent Weil appel­liert: „Ich bit­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die­ses Lan­des, sich der sehr erns­ten Lage bewusst zu sein und sich ent­spre­chend ver­ant­wor­tungs­voll zu ver­hal­ten. Wir wer­den die Ein­hal­tung der neu­en Rege­lung nicht alle staat­lich kon­trol­lie­ren kön­nen, auch wenn die Kon­trol­len selbst­ver­ständ­lich stark aus­ge­wei­tet wer­den. Letzt­lich sind wir dar­auf ange­wie­sen, dass sich jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger frei­wil­lig an die neu­en Regeln hält und dass Ver­an­stal­ter, Gas­tro­no­men, Fri­sö­re, Trai­ner etc. sehr gewis­sen­haft Zugangs­kon­trol­len vornehmen.

Wir müs­sen jetzt alle gemein­sam an einem Strang zie­hen, um die vier­te Wel­le zu brem­sen. Das wird erneut ein Kraft­akt wer­den, des­halb mei­ne herz­li­che Bit­te an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Hel­fen Sie mit, ver­hal­ten Sie sich umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll, redu­zie­ren Sie ihre Kon­tak­te, schüt­zen Sie sich und andere!“

Imp­fen – Erst- und Zweit­imp­fun­gen sowie Auffrischungen

Ein wei­te­rer wesent­li­cher Bei­trag zur Über­win­dung der Pan­de­mie ist und bleibt das Imp­fen. Dazu Sozi­al­mi­nis­te­rin Danie­la Beh­rens: „Die Inzi­den­zen stei­gen, die Aus­las­tung unse­rer Inten­siv­sta­tio­nen nimmt zu, die Lage ist besorg­nis­er­re­gend. Und doch steht Nie­der­sach­sen im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern eher gut da. Mit unse­rer Impf­quo­te sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Imp­fen ist und bleibt der wich­tigs­te Fak­tor für ein Ende der Pan­de­mie. Des­we­gen haben wir die Impf­ka­pa­zi­tä­ten noch ein­mal erheb­lich hochgefahren.

Im Fokus die­sen Win­ters ste­hen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen, um ins­be­son­de­re die stark gefähr­de­ten alten und kran­ken Men­schen vor einer schwe­ren Covid-Erkran­kung zu schüt­zen. Dane­ben behal­ten wir die Erst- und Zweit­imp­fun­gen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflü­cke zu schließen.

Wir müs­sen die noch nicht geimpf­ten Men­schen errei­chen und von den Vor­tei­len einer Imp­fung über­zeu­gen, um wei­te­re Wel­len mög­lichst zu ver­hin­dern. Dazu tra­gen die lei­der not­wen­di­gen 2G-Rege­lun­gen und unse­re Impf­wer­be­kam­pa­gne ‚Geimpft sind wir stär­ker. Dar­um imp­fen, schüt­zen, tes­ten!‘ bei. Mit vie­len nied­rig­schwel­li­gen Impf­an­ge­bo­ten, die wir gemein­sam mit den mobi­len Teams der Kom­mu­nen und der Ärz­te­schaft erfolg­reich auf den Weg gebracht haben und noch wei­ter aus­bau­en wer­den, leis­ten wir einen wich­ti­gen Bei­trag für den Gesund­heits­schutz und zur Bewäl­ti­gung der Lage. Die mobi­len Impf­teams kön­nen vor­aus­sicht­lich bis Jah­res­en­de rund 770.000 Imp­fun­gen durch­füh­ren, die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te noch ein­mal etwa 2 Mil­lio­nen. Ins­ge­samt sind also bis zu 2,8 Mil­lio­nen Imp­fun­gen in Nie­der­sach­sen mög­lich. Damit erhö­hen die Impf­quo­te wei­ter und meis­tern die anste­hen­den Auffrischungen.“

Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil: „Wir wer­den das Virus nur gemein­sam mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in den Griff bekom­men – das gilt in der aktu­ell beson­ders schwie­ri­gen Lage mehr denn je. Die über­wie­gen­de Mehr­heit der Nie­der­säch­sin­nen und Nie­der­sach­sen ver­hält sich umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll – vor allem auch des­halb ste­hen wir bei Infek­tio­nen und Impf­quo­te bes­ser da als zahl­rei­che ande­re Län­der. Vie­le emp­fin­den es als gro­ße Zumu­tung, dass sich noch so vie­le Erwach­se­ne nicht imp­fen las­sen wol­len – das geht mir ganz genau­so. Es sind die Unge­impf­ten, die unse­rer Gesund­heits­sys­tem zuneh­mend an sei­ne Belas­tungs­gren­ze brin­gen, des­halb sind mas­si­ve Ein­schrän­kun­gen für die­sen Per­so­nen­kreis mehr als gerecht­fer­tigt. Ich appel­lie­re drin­gend an alle Unge­impf­ten: Las­sen Sie sich jetzt bit­te end­lich imp­fen, damit Sie nicht doch noch schwer erkran­ken und wir alle aus die­sem Teu­fels­kreis der Pan­de­mie herauskommen.“


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Ent­de­cken Sie die 54 km lan­ge Kir­chen­rou­te im Land­kreis Leer mit dem Fahrrad

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Esklu­mer Kir­che: Geschich­te und Architektur

Geschich­te der Esklu­mer Kir­che ( Beitragsbild ) 

Die Esklu­mer Kir­che hat eine lan­ge und beweg­te Geschich­te, die bis ins 10. Jahr­hun­dert zurück­reicht. In den Urba­ren des Klos­ters Wer­den wird bereits der Ort Asca­la (Esklum) erwähnt, der güns­tig an der Ein­mün­dung der Leda in die Ems liegt. Ursprüng­lich stand hier eine Holz­kir­che, die um 1250 durch das heu­ti­ge Back­stein­ge­bäu­de ersetzt wur­de. Die Außen­mau­ern die­ser Kir­che hat Gott­fried Kiesow der Roma­nik zuge­rech­net, obwohl in Nord­deutsch­land Mit­te des 13. Jahr­hun­derts bereits goti­sche Bau­wer­ke wie die Ein­wöl­bung des Bre­mer Doms ent­stan­den. Eini­ge Fens­ter­öff­nun­gen der Kir­che wur­den spä­ter teil­wei­se umge­stal­tet. Spä­tes­tens im 14. Jahr­hun­dert wur­de die Kir­che ent­we­der erbaut oder im Stil der Gotik umgebaut.

Archi­tek­tur der Esklu­mer Kirche

Die Esklu­mer Kir­che ist eine recht­ecki­ge Saal­kir­che. An der Süd­sei­te befin­den sich zwei klei­ne seit­li­che Blend­fens­ter. Das west­li­che Fens­ter hat einen goti­schen Spitz­bo­gen, wäh­rend das öst­li­che, wahr­schein­lich nach­träg­lich zuge­mau­er­te Fens­ter vor­ne einen eher run­den Bogen und hin­ten einen Spitz­bo­gen auf­weist. Die drei grö­ße­ren Fens­ter in der Mit­te mit Spitz­bö­gen wur­den spä­ter ver­grö­ßert, und die Res­te der alten Rund­bo­gen­fens­ter sind teil­wei­se noch erkenn­bar, aber ver­mau­ert. An der Nord­sei­te deu­ten paar­wei­se ange­ord­ne­te Fens­ter Spitz­bö­gen an und könn­ten auf ein ehe­ma­li­ges Gewöl­be hinweisen.

Der Glo­cken­turm mit Sat­tel­dach wur­de im 15. Jahr­hun­dert als Wehr­turm ange­baut. Dar­auf wei­sen die Schieß­schar­ten im Ober­ge­schoss und ein Kamin hin, des­sen Schacht über dem Kir­chen­ein­gang her­aus­tritt. Im Jahr 1526 wech­sel­te die Gemein­de zum refor­mier­ten Bekennt­nis. Das Por­tal der Kir­che stammt aus dem Jahr 1711. Seit 1987 sind die refor­mier­ten Kir­chen­ge­mein­den Ihr­ho­ve, Esklum, Drie­ver und Gro­te­gas­te zusam­men­ge­fasst und tei­len sich zwei Pastoren.

Innen­ein­rich­tung der Esklu­mer Kirche

Der ältes­te Ein­rich­tungs­ge­gen­stand der Esklu­mer Kir­che ist der roma­ni­sche Tauf­stein aus Gra­nit, der aus dem 13. Jahr­hun­dert stammt und ursprüng­lich als Weih­was­ser­be­cken genutzt wur­de. Im Boden der Kir­che sind meh­re­re Grab­stei­ne aus dem 17. und 18. Jahr­hun­dert ein­ge­las­sen. Im Jahr 1771 wur­de der Innen­raum neu gestal­tet, ein höl­zer­nes Ton­nen­ge­wöl­be ein­ge­zo­gen und die Ostem­po­re gebaut. Die Kan­zel, ver­ziert mit Rocail­le­or­na­men­ten, soll der Über­lie­fe­rung nach aus der abge­bro­che­nen Gar­ni­sons­kir­che in Leer stam­men. Der Abend­mahls­tisch datiert von 1782.

Die Orgel der Esklu­mer Kirche

Die ers­te Orgel der Esklu­mer Kir­che wur­de 1855 von Gerd Sie­ben Jans­sen erbaut. Sie hat­te sie­ben Regis­ter auf einem Manu­al und ein ange­häng­tes Pedal. Im Jahr 1935 wur­de die Orgel von der Fir­ma Roh­lfing umge­baut, wobei das Pfei­fen­in­nen­werk ver­lo­ren ging. Nur der Pro­spekt mit 19 Ori­gi­nal­pfei­fen und die Wind­la­de blie­ben erhal­ten. 2008 rekon­stru­ier­te Orgel­bau­meis­ter Bartelt Immer die Orgel wie­der auf den ursprüng­li­chen Zustand. In einem zwei­ten Bau­ab­schnitt wur­de 2015/2016 die umfas­sen­de Restau­rie­rung der Orgel abgeschlossen. 

Ent­de­cken Sie die Schön­heit der Kir­chen­rou­te im Land­kreis Leer: Eine Rei­se zu den his­to­ri­schen Kir­chen­schät­zen der Region

Tau­chen Sie ein in die fas­zi­nie­ren­de Kir­chen­rou­te Wes­t­ov­er­le­din­gen, die Sie zu den kost­ba­ren Schät­zen zahl­rei­cher Kir­chen führt, wel­che die rei­che Geschich­te des reli­giö­sen Wir­kens in die­ser Regi­on wider­spie­geln. Vie­le die­ser ein­drucks­vol­len Bau­wer­ke und Innen­ein­rich­tun­gen haben über die Jahr­hun­der­te hin­weg über­dau­ert und erwar­ten nun Ihre Besich­ti­gung. Wäh­rend der Som­mer­mo­na­te haben eini­ge Got­tes­häu­ser tags­über ihre Türen für Besu­cher geöff­net. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Inter­net oder bei den ört­li­chen Pfarr­äm­tern. Nut­zen Sie außer­dem die Gele­gen­heit, die viel­fäl­ti­ge Land­schaft wäh­rend Ihrer Fahrt durch die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen zu genießen.


Erle­ben Sie die Kir­chen­rou­te: Ent­de­cken Sie Hin­weis­schil­der ent­lang des Weges
Das Foto zeigt die Hin­weis­schil­der der Kir­chen­rou­te. Ent­lang der Stre­cke war­ten zahl­rei­che Sehens­wür­dig­kei­ten auf Sie. Ein Tipp: Pla­nen Sie aus­rei­chend Zeit ein, etwa 5 bis 8 Stun­den je nach den Besich­ti­gun­gen und den Ein­kehr­mög­lich­kei­ten ent­lang der Route.

Start/Ziel: Rund­weg zur Ent­de­ckung der Kir­chen­rou­te – Ev.-ref. Kir­che in Ihr­ho­ve, Denkmalstraße

Tau­chen Sie ein in die Schön­heit der Kir­chen­rou­te durch Wes­t­ov­er­le­din­gen, begin­nend an der Ev.-ref. Kir­che in Ihr­ho­ve an der Denkmalstraße.

Die Weg­be­schrei­bung führt Sie ent­lang eines fas­zi­nie­ren­den Pfa­des, der die his­to­ri­schen Kir­chen­schät­ze die­ser Regi­on enthüllt:

Begin­nen Sie von der ref. Kir­che und über­que­ren Sie die Bahn­hofs­stra­ße, um in die „Ihre­ner Stra­ße“ ein­zu­bie­gen. Nach etwa 300 Metern errei­chen Sie rechts am „Brandts­weg“ die altref. Kirche.

Fol­gen Sie wei­ter­hin der „Ihre­ner Stra­ße“. Nach der Unter­füh­rung bie­gen Sie rechts in den „Brei­ter Weg“ ein und hal­ten sich links an der „An der Kapel­le“. Hier erwar­tet Sie das ev.-freikirchl. Gemeindezentrum.

Am Ende die­ser Stra­ße geht es rechts wei­ter auf der „Ihre­ner Stra­ße“. Im Ver­lauf ent­de­cken Sie an der rech­ten Sei­te die ev. ref. Kir­che Ihrenerfeld.

Bie­gen Sie nach kur­zer Fahrt­stre­cke rechts in die „Wall­stra­ße“ ab, dann am Ende links auf die Stra­ße „Hus­tede“. An der Ampel­kreu­zung fah­ren Sie rechts ab auf die „Grü­ne Straße“.

Nach rund einem Kilo­me­ter führt die Stra­ße rechts ab in die „Fried­hof­stra­ße“ (am Anfang nur ein befes­tig­ter Weg). Links ab errei­chen Sie die ev.-ref. Kir­che Großwolde.

Schräg gegen­über der Kir­che führt links die „Müh­len­stra­ße“. Nach kur­zer Stre­cke bie­gen Sie rechts in „Feld­kam­pen“, dann links (kurz vor­der B70) in „Süd­ende“. Am Ende befin­det sich die ev.-luth. Kir­che Steenfelde.

Wei­ter geht es links in den „Krumm­spät“. Fol­gen Sie die­ser Stra­ße bis zum Ende, bie­gen dann rechts ab in die „Papen­bur­ger Stra­ße“, und an der nächs­ten Kreu­zung links in „Am Denk­mal“. Dort fin­den Sie die ev.-luth. Kir­che Flachsmeer.

Zwi­schen Kir­che und Kin­der­gar­ten führt rechts ab die Stra­ße „Mit­tel­weg“ bis „Hohe Hei­de“, dann rechts wei­ter auf „Papen­bur­ger Stra­ße“. Nach 100 Metern sehen Sie rechts die röm.-kath. Kir­che Flachsmeer.

Fol­gen Sie der „Papen­bur­ger Stra­ße“ nach Völ­len­er­kö­nigs­fehn bis zur ev.-luth. Kir­che. Gegen­über der Kir­che führt die „Eich­horn­stra­ße“ ein. An der ers­ten Kreu­zung rechts befin­det sich der „Dachs­weg“, dann rechts ab in die „Mar­der­stra­ße“.

Fast am Ende der Mar­der­stra­ße fin­den Sie links die röm.-kath. Kapel­le. Über­que­ren Sie die „Papen­bur­ger Stra­ße“ und fol­gen der „Süd­er­stra­ße“. Auf hal­ber Stre­cke macht die­se Stra­ße einen Schlen­ker – kurz links (Dwars­weg) und gleich wie­der rechts. Dann bie­gen Sie rechts in die „Haupt­stra­ße“.

Nach kur­zer Weg­stre­cke errei­chen Sie rechts das ev.-luth. Mar­tin-Luther-Haus (mit Fried­hof) in Völ­len­er­fehn. Fol­gen Sie der „Haupt­stra­ße“ bis zum „Fur­ke­weg“, dann links ab und hin­ter der Unter­füh­rung links in „Am Pad“.

Bie­gen Sie rechts ab in den „Im Kamp“ und über­que­ren die Bahn­glei­se. Nach einem kur­zen Schlen­ker rechts über „Gro­te Gatt“ geht es links in den „Völ­le­ner Kark­pad“, am Ende links errei­chen Sie die ev.-luth. Kir­che Völlen.

Wei­ter geht es auf der „Völ­le­ner Dorf­stra­ße“. Nach rund einem Kilo­me­ter bie­gen Sie links in „Lat­ter“ ab, fol­gen dem Ver­lauf bis zum Ende und dann links in „Mit­lin­ger Heu­weg“. Über­que­ren Sie die K22 und fah­ren wei­ter auf den „Milin­ger Kirchweg“.

Fol­gen Sie dem „Mit­lin­ger Kirch­weg“, dann links auf die „Mar­ker Stra­ße“. Wenn Sie die Müh­le sehen, bie­gen Sie links auf den „Mar­ker Müh­len­weg“ bis zum Deich. Dort rechts am Deich entlang.

Nach der Unter­füh­rung der Bahn bie­gen Sie in etwa 500 Metern rechts ab in „Zum Schöpf­werk“, dann links nach „Col­de­münt­je“ (K22). Wei­ter geht es rechts in die „Gro­te­gas­ter Stra­ße“, wo Sie am Ende die ev.-ref. Kir­che erreichen.

Keh­ren Sie zurück zur K22 und fol­gen die­ser rechts. Nach kur­zer Fahr­stre­cke gelan­gen Sie links ab wie­der an den Deich, wo es rechts wei­ter­geht. Bie­gen Sie rechts in „Drie­ver Deich­weg“ und dann noch mal rechts in „Lüt­je Weg“. Die­ser Weg mün­det auf der K22 („Klos­ter­stra­ße“). Links ab errei­chen Sie die ev.-ref. Kir­che von Driever.

Wei­ter geht es über die „Esklu­mer Stra­ße“, in deren Ver­lauf Sie die ev.-ref. Kir­che Esklum fin­den. Fol­gen Sie dem Ver­lauf der Stra­ße bis zur B70. Bie­gen Sie rechts ab.

An der Ampel über­que­ren Sie die B70 und fol­gen der „Brei­ner­moorer Stra­ße“. In Brei­ner­moor bie­gen Sie rechts in die „Ide­hör­ner Stra­ße“ und fin­den links die ev.-luth. Kirche.

Fah­ren Sie auf der „Ide­hör­ner Stra­ße“ wei­ter bis zur „Her­zog­stra­ße“. Bie­gen Sie rechts ab und dann links in die „Hütt­je­rei“, dann rechts in den „Oster­en­der Weg“ bis zur Ampelkreuzung.

Über­que­ren Sie die B70 und fah­ren wei­ter auf dem „Loog­weg“. Dann rechts in „Zu den Höfen l“. Am „Lüde­weg“ links ab. Dann rechts in die „Brahms­stra­ße“ und am Ende links in die „Denk­mal­stra­ße“.

An der lin­ken Sei­te fin­den Sie die röm.-kath. Kapel­le. Fol­gen Sie der „Denk­mal­stra­ße“. Sie errei­chen den Aus­gangs­punkt Ihrer inspi­rie­ren­den Rei­se ent­lang der Kirchenroute.

Refor­mier­te Kir­che in Ihr­ho­ve: Ein­bli­cke in eine rei­che Geschich­te mit mit­tel­al­ter­li­chem Glockenturm

Die Refor­mier­te Kir­che in Ihr­ho­ve ist nicht nur ein archi­tek­to­ni­sches Meis­ter­werk, son­dern auch ein leben­di­ges Zeug­nis ver­gan­ge­ner Epo­chen und spi­ri­tu­el­ler Traditionen.

Archäo­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen las­sen ver­mu­ten, dass die Grün­dung der Sied­lung mit der Refor­mier­ten Kir­che in der Mit­te des 13. Jahr­hun­derts geplant wur­de. Obwohl kei­ne direk­ten Bewei­se für eine frü­he­re Holz­kir­che gefun­den wur­den, wur­de die heu­ti­ge Kir­che um 1250 als recht­ecki­ger Saal­bau mit Ost­ap­sis errich­tet und trägt noch immer die archi­tek­to­ni­schen Merk­ma­le die­ser Zeit.

Vor der Refor­ma­ti­on war die Kir­che Teil der Props­tei Leer im Bis­tum Müns­ter und schloss sich um 1530 dem refor­mier­ten Bekennt­nis an. Eine bedeu­ten­de Reno­vie­rung fand 1572 statt, um den Anfor­de­run­gen des refor­mier­ten Got­tes­diens­tes gerecht zu wer­den, wie ein Stein in der Ost­mau­er bezeugt.

Im Jahr 1789 wur­den die Mau­ern erhöht, um ein fla­ches höl­zer­nes Ton­nen­ge­wöl­be ein­zu­füh­ren, wäh­rend grö­ße­re rund­bo­gi­ge Fens­ter durch­bro­chen wur­den. Eine ers­te Orgel wur­de 1790 instal­liert, und 1907 wur­de ein klei­ner Vor­bau im Wes­ten als Wind­fang für den Ein­gang hinzugefügt.

Der frei­ste­hen­de Glo­cken­turm stammt aus dem 14. Jahr­hun­dert, ver­mut­lich um 1300. Obwohl die Jah­res­zahl “1482” über dem Ein­gang zu fin­den ist, weist sie nicht auf das Bau­jahr hin, son­dern auf Reno­vie­rungs­ar­bei­ten im Jahr 1842. Im Durch­gang des Turms sind noch Spu­ren des ursprüng­li­chen Kreuz­rip­pen­ge­wöl­bes erkennbar.

Die Refor­mier­te Kir­che von Ihr­ho­ve ist nicht nur ein his­to­ri­sches Bau­werk, son­dern auch ein bedeu­ten­des kul­tu­rel­les und spi­ri­tu­el­les Zen­trum für die Gemein­de, das ihre rei­che Geschich­te und ihre tief ver­wur­zel­ten Tra­di­tio­nen widerspiegelt.

Bild und Ton­auf­nah­men: Ingo Ton­sor @LeserECHO


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Ent­de­cken Sie die Kir­chen­rou­te mit Zwei­rad­fach­ge­schäft Hajo Otten aus Leer

Tau­chen Sie ein in die rei­che Geschich­te der Regi­on und erkun­den Sie die fas­zi­nie­ren­de Kir­chen­rou­te mit Zwei­rad­fach­ge­schäft Hajo Otten aus Leer an Ihrer Sei­te. Mit einer brei­ten Aus­wahl an hoch­wer­ti­gen Fahr­rä­dern und kom­pe­ten­tem Ser­vice unter­stüt­zen wir Sie dabei, die Sehens­wür­dig­kei­ten ent­lang der Stre­cke in Ihrem eige­nen Tem­po zu erkunden.

Von der Refor­mier­ten Kir­che in Ihr­ho­ve bis zur Ev.-ref. Kir­che in Drie­ver — jede Sta­ti­on ent­lang der Rou­te birgt ihre eige­nen fas­zi­nie­ren­den Geschich­ten und archi­tek­to­ni­schen Schät­ze. Genie­ßen Sie die male­ri­sche Land­schaft und las­sen Sie sich von der his­to­ri­schen Atmo­sphä­re der Kir­chen verzaubern.

Mit Zwei­rad­fach­ge­schäft Hajo Otten sind Sie bes­tens aus­ge­rüs­tet für eine ent­spann­te und unver­gess­li­che Fahrt auf der Kir­chen­rou­te durch Wes­t­ov­er­le­din­gen. Wir wün­schen Ihnen eine gute Fahrt und unver­gess­li­che Erleb­nis­se auf Ihrem Weg zu den his­to­ri­schen Kir­chen der Region!

Zwei­rad­fach­ge­schäft Hajo Otten — Ihr Part­ner für unver­gess­li­che Aus­flü­ge auf zwei Rädern.

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Offe­ne Tür im Haus am Wei­den­weg: Ent­de­cken Sie unse­re herz­li­che Tages­pfle­ge im Juni und Juli 2024

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Erle­ben Sie unse­re Tages­pfle­ge im Haus am Wei­den­weg: Offe­ne Tür im Juni und Juli 2024

In den Mona­ten Juni und Juli 2024 laden wir Sie herz­lich ein, unse­re Tages­pfle­ge im Haus am Wei­den­weg ken­nen­zu­ler­nen. Jeden Don­ners­tag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr öff­nen wir unse­re Türen für eine Art „Offe­ne Tür“ und bie­ten Ihnen die Mög­lich­keit, unse­re Ein­rich­tung unver­bind­lich zu besuchen.

Ent­de­cken Sie unse­re herz­li­che Gemeinschaft

Unse­re Tages­pfle­ge­ein­rich­tung steht Ihnen von mon­tags bis frei­tags zwi­schen 8 und 17 Uhr offen. Wir bie­ten pro­fes­sio­nel­le Betreu­ung in einer war­men und ein­la­den­den Gemein­schaft für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus Moorm­er­land und der Umge­bung. Die Kos­ten für unse­re Tages­pfle­ge, ein­schließ­lich des Fahr­diens­tes, wer­den größ­ten­teils von den Pfle­ge­kas­sen über­nom­men, um sicher­zu­stel­len, dass unse­re Unter­stüt­zung für jeden zugäng­lich ist.

Kom­men Sie zu einem kos­ten­lo­sen Kennenlerntag

Nut­zen Sie die Gele­gen­heit, uns an einem kos­ten­lo­sen Ken­nen­lern­tag zu besu­chen. Genie­ßen Sie eine Tas­se Tee und erkun­den Sie in Ruhe unse­re Räum­lich­kei­ten. Unser freund­li­ches Team steht Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihre Fra­gen zu beant­wor­ten und Ihnen mehr über unser umfang­rei­ches Betreu­ungs­an­ge­bot zu erzählen.

Gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten und pro­fes­sio­nel­le Betreuung

Im Haus am Wei­den­weg legen wir gro­ßen Wert auf gemein­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten, die unse­ren Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern Freu­de berei­ten. Dazu gehören:

  • Spa­zier­gän­ge in der schö­nen Umgebung
  • Gesel­li­ge Run­den mit Gesellschaftsspielen
  • Bewe­gungs­übun­gen, die Kör­per und Geist fit halten
  • Gemein­sa­mes Kochen und Backen, bei dem Spaß und Krea­ti­vi­tät im Mit­tel­punkt stehen

 

Berei­chern Sie das Leben unse­rer Senioren

Besu­chen Sie uns und ent­de­cken Sie, wie wir das Leben unse­rer Senio­ren berei­chern und unter­stüt­zen kön­nen. Wir freu­en uns dar­auf, Sie im Haus am Wei­den­weg will­kom­men zu hei­ßen und Ihnen unse­re herz­li­che und pro­fes­sio­nel­le Betreu­ung vorzustellen.

Wir freu­en uns auf Ihren Besuch!

Haus am Wei­den­weg
Wei­den­weg 2–8 / 26802 Moorm­er­land
Tele­fon: 04954 – 93 65 60
E‑Mail: info@pflege-wohnpark.de
Öff­nungs­zei­ten der Tages­pfle­ge: Mon­tag bis Frei­tag, 8 bis 17 Uhr
Offe­ne Tür: Jeden Don­ners­tag im Juni und Juli 2024, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr


 

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Lokal

Ost­frie­si­sches Unter­neh­men revo­lu­tio­niert Bau­stel­len­si­cher­heit in Deutsch­land und Skandinavien

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Thie­le: Ost­frie­sen revo­lu­tio­nie­ren Bau­stel­len­si­cher­heit in Deutsch­land und Skandinavien

Hesel. Pro­blem erkannt und äußerst prag­ma­ti­sche Lösun­gen geschaf­fen: So lässt sich die Geschäfts­idee des Hese­ler Unter­neh­mens Inter­na­tio­nal Secu­ri­ty und sei­nes Video Guard-Sys­tems tref­fend beschrei­ben. Die­ses Fazit zog der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le bei sei­nem Besuch bei dem erfolg­rei­chen mit­tel­stän­di­schen Sicher­heits­un­ter­neh­men. Die mobi­len Video­über­wa­chungs­sys­te­me des Unter­neh­mens sol­len künf­tig auch auf Bau­stel­len in Skan­di­na­vi­en für Sicher­heit sorgen.

Inno­va­ti­ve Sicher­heits­lö­sun­gen aus Ostfriesland

Mit gro­ßem Eifer erläu­ter­te der Geschäfts­füh­rer Jörn Wind­ler der Besu­cher­grup­pe der CDU Hesel um Thie­le die Ent­wick­lung und Zie­le des Unter­neh­mens. Beglei­tet wur­de der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te von der CDU-Kreis­vor­sit­zen­den Mela­nie Non­te und dem Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den der CDU im Samt­ge­mein­de­rat, Hans-Her­mann Joa­chim. Schnell wur­de deut­lich, dass das ost­frie­si­sche Unter­neh­men neue Stan­dards gesetzt hat. Die effi­zi­en­ten und preis­güns­ti­gen Video Guard-Sys­te­me aus Hesel haben einen Markt revo­lu­tio­niert, der zuvor vor allem durch beson­ders her­aus­for­dern­de Arbeits­be­din­gun­gen gekenn­zeich­net war.

Beein­dru­cken­de Sicherheitsstandards

“Es ist fas­zi­nie­rend zu sehen, welch hohes Maß an Sicher­heit mit den mobi­len Video Guard-Über­wa­chungs­sys­te­men erreicht wer­den kann“, zeig­te sich Thie­le beein­druckt. Gleich­zei­tig mahn­te er jedoch in Rich­tung der Bun­des- und Lan­des­re­gie­rung an, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Wirt­schaft drin­gend zu ver­bes­sern. “Ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und der Abbau von Büro­kra­tie sind vor dem Hin­ter­grund des inten­si­ver wer­den­den glo­ba­len Wett­be­werbs essen­zi­ell”, beton­te Thie­le. Um die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben des Staa­tes auch in Zukunft bewäl­ti­gen zu kön­nen, sei eine star­ke Wirt­schaft drin­gend not­wen­dig. „Wir kön­nen nur das aus­ge­ben, was zuvor durch inno­va­ti­ve und tat­kräf­ti­ge Unter­neh­men mit ihren Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern erwirt­schaf­tet wur­de“, so Thiele.

Über das Unternehmen

Video-Guard beschäf­tigt nach Unter­neh­mens­an­ga­ben der­zeit 80 Mit­ar­bei­ter und ist der füh­ren­de deut­sche Anbie­ter in der tech­ni­schen Absi­che­rung. Die Pro­duk­te sind DSGVO-kon­form und hal­ten somit alle Bestim­mun­gen des deut­schen Daten­schutz­rechts ein. Sie ermög­li­chen eine dau­er­haf­te Bau­stel­len­über­wa­chung mit Täter-Live-Anspra­che. Die Kame­ra­tür­me sind zudem beson­ders nach­hal­tig, da sie mit Solar­pa­nee­len aus­ge­stat­tet sind. Eine Instal­la­ti­on kann bin­nen 24 Stun­den erfol­gen. Das Unter­neh­men plant zudem eine Expan­si­on nach Däne­mark und Schweden.

Mit sei­nen inno­va­ti­ven Lösun­gen setzt Video-Guard neue Maß­stä­be in der Bau­stel­len­si­cher­heit und trägt dazu bei, sowohl in Deutsch­land als auch künf­tig in Skan­di­na­vi­en für mehr Sicher­heit zu sorgen.


 

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