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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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Esklumer Kirche: Geschichte und Architektur
Geschichte der Esklumer Kirche ( Beitragsbild )
Die Esklumer Kirche hat eine lange und bewegte Geschichte, die bis ins 10. Jahrhundert zurückreicht. In den Urbaren des Klosters Werden wird bereits der Ort Ascala (Esklum) erwähnt, der günstig an der Einmündung der Leda in die Ems liegt. Ursprünglich stand hier eine Holzkirche, die um 1250 durch das heutige Backsteingebäude ersetzt wurde. Die Außenmauern dieser Kirche hat Gottfried Kiesow der Romanik zugerechnet, obwohl in Norddeutschland Mitte des 13. Jahrhunderts bereits gotische Bauwerke wie die Einwölbung des Bremer Doms entstanden. Einige Fensteröffnungen der Kirche wurden später teilweise umgestaltet. Spätestens im 14. Jahrhundert wurde die Kirche entweder erbaut oder im Stil der Gotik umgebaut.
Architektur der Esklumer Kirche
Die Esklumer Kirche ist eine rechteckige Saalkirche. An der Südseite befinden sich zwei kleine seitliche Blendfenster. Das westliche Fenster hat einen gotischen Spitzbogen, während das östliche, wahrscheinlich nachträglich zugemauerte Fenster vorne einen eher runden Bogen und hinten einen Spitzbogen aufweist. Die drei größeren Fenster in der Mitte mit Spitzbögen wurden später vergrößert, und die Reste der alten Rundbogenfenster sind teilweise noch erkennbar, aber vermauert. An der Nordseite deuten paarweise angeordnete Fenster Spitzbögen an und könnten auf ein ehemaliges Gewölbe hinweisen.
Der Glockenturm mit Satteldach wurde im 15. Jahrhundert als Wehrturm angebaut. Darauf weisen die Schießscharten im Obergeschoss und ein Kamin hin, dessen Schacht über dem Kircheneingang heraustritt. Im Jahr 1526 wechselte die Gemeinde zum reformierten Bekenntnis. Das Portal der Kirche stammt aus dem Jahr 1711. Seit 1987 sind die reformierten Kirchengemeinden Ihrhove, Esklum, Driever und Grotegaste zusammengefasst und teilen sich zwei Pastoren.
Inneneinrichtung der Esklumer Kirche
Der älteste Einrichtungsgegenstand der Esklumer Kirche ist der romanische Taufstein aus Granit, der aus dem 13. Jahrhundert stammt und ursprünglich als Weihwasserbecken genutzt wurde. Im Boden der Kirche sind mehrere Grabsteine aus dem 17. und 18. Jahrhundert eingelassen. Im Jahr 1771 wurde der Innenraum neu gestaltet, ein hölzernes Tonnengewölbe eingezogen und die Ostempore gebaut. Die Kanzel, verziert mit Rocailleornamenten, soll der Überlieferung nach aus der abgebrochenen Garnisonskirche in Leer stammen. Der Abendmahlstisch datiert von 1782.
Die Orgel der Esklumer Kirche
Die erste Orgel der Esklumer Kirche wurde 1855 von Gerd Sieben Janssen erbaut. Sie hatte sieben Register auf einem Manual und ein angehängtes Pedal. Im Jahr 1935 wurde die Orgel von der Firma Rohlfing umgebaut, wobei das Pfeifeninnenwerk verloren ging. Nur der Prospekt mit 19 Originalpfeifen und die Windlade blieben erhalten. 2008 rekonstruierte Orgelbaumeister Bartelt Immer die Orgel wieder auf den ursprünglichen Zustand. In einem zweiten Bauabschnitt wurde 2015/2016 die umfassende Restaurierung der Orgel abgeschlossen.
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Reformierte Kirche in Ihrhove: Einblicke in eine reiche Geschichte mit mittelalterlichem Glockenturm
Die Reformierte Kirche in Ihrhove ist nicht nur ein architektonisches Meisterwerk, sondern auch ein lebendiges Zeugnis vergangener Epochen und spiritueller Traditionen.
Archäologische Untersuchungen lassen vermuten, dass die Gründung der Siedlung mit der Reformierten Kirche in der Mitte des 13. Jahrhunderts geplant wurde. Obwohl keine direkten Beweise für eine frühere Holzkirche gefunden wurden, wurde die heutige Kirche um 1250 als rechteckiger Saalbau mit Ostapsis errichtet und trägt noch immer die architektonischen Merkmale dieser Zeit.
Vor der Reformation war die Kirche Teil der Propstei Leer im Bistum Münster und schloss sich um 1530 dem reformierten Bekenntnis an. Eine bedeutende Renovierung fand 1572 statt, um den Anforderungen des reformierten Gottesdienstes gerecht zu werden, wie ein Stein in der Ostmauer bezeugt.
Im Jahr 1789 wurden die Mauern erhöht, um ein flaches hölzernes Tonnengewölbe einzuführen, während größere rundbogige Fenster durchbrochen wurden. Eine erste Orgel wurde 1790 installiert, und 1907 wurde ein kleiner Vorbau im Westen als Windfang für den Eingang hinzugefügt.
Der freistehende Glockenturm stammt aus dem 14. Jahrhundert, vermutlich um 1300. Obwohl die Jahreszahl “1482” über dem Eingang zu finden ist, weist sie nicht auf das Baujahr hin, sondern auf Renovierungsarbeiten im Jahr 1842. Im Durchgang des Turms sind noch Spuren des ursprünglichen Kreuzrippengewölbes erkennbar.
Die Reformierte Kirche von Ihrhove ist nicht nur ein historisches Bauwerk, sondern auch ein bedeutendes kulturelles und spirituelles Zentrum für die Gemeinde, das ihre reiche Geschichte und ihre tief verwurzelten Traditionen widerspiegelt.
Bild und Tonaufnahmen: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Erleben Sie unsere Tagespflege im Haus am Weidenweg: Offene Tür im Juni und Juli 2024
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Entdecken Sie unsere herzliche Gemeinschaft
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Gemeinsame Aktivitäten und professionelle Betreuung
Im Haus am Weidenweg legen wir großen Wert auf gemeinschaftliche Aktivitäten, die unseren Bewohnerinnen und Bewohnern Freude bereiten. Dazu gehören:
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- Bewegungsübungen, die Körper und Geist fit halten
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Besuchen Sie uns und entdecken Sie, wie wir das Leben unserer Senioren bereichern und unterstützen können. Wir freuen uns darauf, Sie im Haus am Weidenweg willkommen zu heißen und Ihnen unsere herzliche und professionelle Betreuung vorzustellen.
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Haus am Weidenweg
Weidenweg 2–8 / 26802 Moormerland
Telefon: 04954 – 93 65 60
E‑Mail: info@pflege-wohnpark.de
Öffnungszeiten der Tagespflege: Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
Offene Tür: Jeden Donnerstag im Juni und Juli 2024, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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Ostfriesisches Unternehmen revolutioniert Baustellensicherheit in Deutschland und Skandinavien
Thiele: Ostfriesen revolutionieren Baustellensicherheit in Deutschland und Skandinavien
Hesel. Problem erkannt und äußerst pragmatische Lösungen geschaffen: So lässt sich die Geschäftsidee des Heseler Unternehmens International Security und seines Video Guard-Systems treffend beschreiben. Dieses Fazit zog der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei seinem Besuch bei dem erfolgreichen mittelständischen Sicherheitsunternehmen. Die mobilen Videoüberwachungssysteme des Unternehmens sollen künftig auch auf Baustellen in Skandinavien für Sicherheit sorgen.
Innovative Sicherheitslösungen aus Ostfriesland
Mit großem Eifer erläuterte der Geschäftsführer Jörn Windler der Besuchergruppe der CDU Hesel um Thiele die Entwicklung und Ziele des Unternehmens. Begleitet wurde der Landtagsabgeordnete von der CDU-Kreisvorsitzenden Melanie Nonte und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Samtgemeinderat, Hans-Hermann Joachim. Schnell wurde deutlich, dass das ostfriesische Unternehmen neue Standards gesetzt hat. Die effizienten und preisgünstigen Video Guard-Systeme aus Hesel haben einen Markt revolutioniert, der zuvor vor allem durch besonders herausfordernde Arbeitsbedingungen gekennzeichnet war.
Beeindruckende Sicherheitsstandards
“Es ist faszinierend zu sehen, welch hohes Maß an Sicherheit mit den mobilen Video Guard-Überwachungssystemen erreicht werden kann“, zeigte sich Thiele beeindruckt. Gleichzeitig mahnte er jedoch in Richtung der Bundes- und Landesregierung an, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft dringend zu verbessern. “Verlässliche Rahmenbedingungen und der Abbau von Bürokratie sind vor dem Hintergrund des intensiver werdenden globalen Wettbewerbs essenziell”, betonte Thiele. Um die vielfältigen Aufgaben des Staates auch in Zukunft bewältigen zu können, sei eine starke Wirtschaft dringend notwendig. „Wir können nur das ausgeben, was zuvor durch innovative und tatkräftige Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwirtschaftet wurde“, so Thiele.
Über das Unternehmen
Video-Guard beschäftigt nach Unternehmensangaben derzeit 80 Mitarbeiter und ist der führende deutsche Anbieter in der technischen Absicherung. Die Produkte sind DSGVO-konform und halten somit alle Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts ein. Sie ermöglichen eine dauerhafte Baustellenüberwachung mit Täter-Live-Ansprache. Die Kameratürme sind zudem besonders nachhaltig, da sie mit Solarpaneelen ausgestattet sind. Eine Installation kann binnen 24 Stunden erfolgen. Das Unternehmen plant zudem eine Expansion nach Dänemark und Schweden.
Mit seinen innovativen Lösungen setzt Video-Guard neue Maßstäbe in der Baustellensicherheit und trägt dazu bei, sowohl in Deutschland als auch künftig in Skandinavien für mehr Sicherheit zu sorgen.
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