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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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Ein Funken Hoffnung: Lichterfahrt und Demo am 23.12.2025 in Westoverledingen
Foto: v.l.n.r. Teddy Claus, Tobias Schulte, Peter Folkerts (oben), Lukas Folkerts (unten), Thorsten Sinning — Fotografin: Alina Schröder
Ein Funken Hoffnung – Demonstration für die Zukunft unserer Höfe in Westoverledingen angekündigt
Westoverledingen/Papenburg – Für heute wurde die Demonstration unter dem Motto „Ein Funken Hoffnung – Demonstration für die Zukunft unserer Höfe“ angekündigt. Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß beim Landkreis Leer angezeigt und von diesem genehmigt. Der Demonstrationszug führt entlang des vom Landkreis bestätigten Weges durch die Gemeinde Westoverledingen und endet voraussichtlich um 21:00 Uhr in Papenburg.
Die Versammlungsleitung wird ab 16:00 Uhr vor Ort sein, die Aufstellung der Landwirte beginnt um 16:30 Uhr, und um 17:00 Uhr startet die Kundgebung sowie der anschließende Demonstrationszug und die Lichterfahrt.
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Die Veranstaltung ist als friedliche Versammlung geplant und wird durch Ordner begleitet, wie es in den Auflagen des Landkreises vorgesehen ist.
Im Rahmen der Kundgebung wird eine Rede gehalten, die sich mit der aktuellen Lage der Landwirtschaft in Ostfriesland, der Verantwortung aller Beteiligten und der Bedeutung des ländlichen Raums für die Gemeinde Westoverledingen beschäftigt.
Themen der Rede:
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Die Landwirtschaft in Ostfriesland steht unter steigenden Kosten, zunehmender Regulierung und wachsender Unsicherheit.
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Politik und Gesellschaft erwarten mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz – diese Ziele sind nur dann realistisch umsetzbar, wenn die wirtschaftliche Existenz der Landwirte gesichert bleibt.
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Landwirtschaft ist gelebte Praxis auf konkreten Flächen in Familienbetrieben. Entscheidungen müssen diese Realität berücksichtigen.
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Der Versammlungsleiter wird auf seine Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters von Westoverledingen hinweisen und die Bedeutung lokaler Politik betonen, die zuhört, bevor sie entscheidet.
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Verantwortung tragen alle: Staat, Landwirte und Gesellschaft. Die Landwirte leisten ihren Beitrag und erwarten dafür Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Respekt.
Die Veranstalter betonen, dass die Demonstration ruhig und geordnet verlaufen soll und bedanken sich im Voraus bei allen Beteiligten für einen verantwortungsvollen Ablauf.
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Jahresrückblick 2025 — Landkreis Leer zwischen Sparzwang und Zuversicht
Landrat Matthias Groote ist seit 2016 Verwaltungschef des Landkreises Leer. Der gebürtige Leeraner wurde 2021 mit 81,25 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Zuvor war der Diplom-Wirtschaftsingenieur unter anderem Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des Umweltausschusses.
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Groote optimistisch: „Das Glas ist immer noch halb voll“
Jahresrückblick 2025, Teil 1
Rückblick des Landrats: Sparen, aber nicht kaputtsparen / Investieren in Infrastruktur
Deutschland ist ein Sanierungsfall, sagte der Kanzler neulich. Weil der Landkreis Leer – oder auch ganz Ostfriesland – keine Insel der Seligen ist, müssten sich die allgemeinen Probleme des Landes auch hier niederschlagen.
Wie sieht die Lage des Landkreises Leer aus, soweit sie der Kreistag und die Kreisverwaltung selbst beeinflussen können? Mit dieser Frage setzt sich Landrat Matthias Groote in seinem Rückblick auf das Jahr 2025 auseinander.
Rückblick auf frühere Entwicklungen
Finanziell und strukturell ging es dem Landkreis Leer vor einigen Jahrzehnten schon einmal schlechter als heute. In den jüngsten Jahren allerdings auch schon deutlich besser.
Das frühere „Armenhaus der Nation“ entwickelte sich zu einer blühenden Landschaft. Die Wirtschaft brummte, angetrieben vor allem durch weltweit operierende Reeder und später durch teils marktführende Software-Unternehmen.
„Wir waren in der Lage, die Infrastruktur vor allem in unseren Schulen, den Krankenhäusern, den Kreisstraßen und in der Informationstechnik (Glasfaser) auf den besten Stand zu bringen“, so Groote.
Vor diesem Hintergrund sagt er:
„Das Glas ist immer noch halb voll. Wir haben Grund, optimistisch in die Zukunft zu schauen.“
Kreishaushalt: 30 Millionen Euro Defizit
Der Kreishaushalt weist im kommenden Jahr ein Minus von 30 Millionen Euro aus. Das lässt sich nicht beschönigen.
„Aber es ist auch keine Anleitung zum Unglücklichsein. Wir Ostfriesen haben schon ganz anderen Stürmen getrotzt“, erklärt der Landrat.
Ursachen für das Haushaltsdefizit
Das Loch in der Kasse lässt sich erklären. Es liegt nicht daran, dass der Landkreis leichtfertig Geld ausgegeben hat. Kostentreiber sind Aufgaben und damit verbundene Ausgaben, die der Landkreis – und damit auch die Städte und Gemeinden – im Auftrag des Staates erledigen müssen, dafür aber nicht genügend Geld aus Berlin und Hannover bekommen.
Soziale Hilfen steigen stark an. Familienhilfen und Pflege sind dafür nur zwei Beispiele.
Groote fasst zusammen:
„Kurz gesagt: Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem, das wir nur zu einem kleinen Teil selbst steuern können.“
Sparen mit Augenmaß, Investieren mit Verantwortung
Die Finanzen waren für Kreistag und Verwaltung das ganze Jahr über das bestimmende Thema.
Groote formuliert den Leitsatz so:
„Wo sparen, ohne etwas kaputtzumachen? Und wo müssen wir weiter investieren?“
Lichtblicke im Kreisgebiet
Trotz der angespannten Lage gibt es zahlreiche positive Entwicklungen im Landkreis Leer. Dazu zählen:
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der Beginn des Umbaus und der Erweiterung der Oberschule Uplengen in Remels
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die Sanierung der schwer beschädigten Turnhalle dieser Schule, die nach Anlaufschwierigkeiten ein neues Dach erhält
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eine neue Dreifeld-Sporthalle in Weener
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die Sanierung zahlreicher Kreisstraßen, Brücken und Radwege
Wenig spektakulär, aber von großer Bedeutung für den Alltag der Menschen.
Klare Priorität: Infrastruktur
„Unsere Investitionen richten wir nach einem einfachen Dreisatz aus, der sich auf Dauer und gerade in schweren Zeiten immer bewährt: Infrastruktur, Infrastruktur, Infrastruktur“, betont Groote.
Das gilt für alle Bereiche – insbesondere für Schulen, Verkehr, Gesundheit und Informationstechnik.
Verbesserungen im Rettungsdienst
Der Landkreis verbesserte den Rettungsdienst deutlich. Das zeigen:
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drei neue Notfall-Krankentransportwagen
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zwei neue Notarzt-Einsatzfahrzeuge
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zusätzliches Personal
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deutlich mehr Bereitschaftsstunden
Stärkung der Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
Hilfe zur Selbsthilfe ist im Landkreis mehr als nur eine Floskel. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle im Gesundheitsamt hat in diesem Jahr elf neuen Selbsthilfegruppen beim Start geholfen.
Insgesamt betreut das Gesundheitsamt derzeit 120 Selbsthilfegruppen.
Ausblick: Investitionen auch 2026 geplant
Der Ausblick auf den Haushalt ist zwar duster. Dennoch stehen auch 2026 weitere Investitionen an. In Brinkum beginnt der Bau der Feuerwehr-Technischen-Zentrale.
In Möhlenwarf und Bunderhammrich werden für das Rheiderland zwei neue Rettungswachen an zentralen Standorten errichtet.
Breitbandausbau vor dem Abschluss
Ein langjähriges Großprojekt kann 2026 abgeschlossen werden. Landrat Groote kündigt den Abschluss des staatlich geförderten Breitbandausbaus im Kreisgebiet an.
Dann werden mehr als 70.000 Haushalte und Betriebe – rund 95 Prozent – Zugang zu einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss haben.
Groote erklärt:
„Der Landkreis ist dann praktisch komplett im Zeitalter des schnellen Internets angekommen.“
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Keine Abfuhr an Weihnachten und Neujahr – Ersatztermine
Keine Müllabfuhr an den Feiertagen: Landkreis Leer nennt Ersatztermine
Die bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bringen im Landkreis Leer Änderungen bei der Müllabfuhr mit sich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hat jetzt die Ersatztermine für das Festland und die Insel Borkum bekannt gegeben.
Auf dem Festland fällt die Abfuhr am 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember) vollständig aus. Diese Tour wird jedoch nachgeholt: Die Abfallsäcke werden am Sonnabend, 27. Dezember, eingesammelt.
Auch am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) findet keine Müllabfuhr statt. Die grauen, grünen und gelben Säcke dieser Tour werden stattdessen eine Woche später, am Freitag, 2. Januar, mitgenommen.
Am Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar) entfällt die Abfuhr ebenfalls. Die Entsorgung erfolgt hier am nächsten regulären Abfuhrtermin, dem Donnerstag, 8. Januar.
Die Papiertonne wird auf dem Festland wie gewohnt und gemäß Abfuhrkalender geleert.
Für die Insel Borkum gelten abweichende Regelungen: Die reguläre Donnerstagstour zu Weihnachten wird vorgezogen. Restmüll und Grünabfall, die eigentlich am 25. Dezember abgeholt worden wären, werden bereits am Heiligabend (24. Dezember) eingesammelt.
Die Müllabfuhr am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) entfällt; diese Säcke werden am Freitag, 2. Januar, nachgeholt. Auch am Neujahrstag findet keine Abfuhr statt, die entsprechende Tour wird am Donnerstag, 8. Januar, durchgeführt. Die Leerung der Papier- und Gelben Tonnen erfolgt auf Borkum wie im Abfuhrkalender vorgesehen.
Der Abfuhrkalender für das Festland und für Borkum ist online unter
www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Dort sind auch bereits alle Termine für das Jahr 2026 eingetragen.
Einschränkungen gibt es zudem bei den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet. Der Wertstoffhof und die Schadstoffsammelstelle auf der Deponie Breinermoor bleiben an Heiligabend (24. Dezember), am Sonnabend, 27. Dezember, sowie am Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen.
Die Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener sind letztmalig in diesem Jahr am Freitag, 19. Dezember, und am Sonnabend, 20. Dezember, geöffnet. Am Sonnabend nach Weihnachten, dem 27. Dezember, bleiben sie geschlossen.
Auf Borkum ist die Abfallumschlaganlage an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Zusätzlich weist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf die kostenlose MyMüll-App hin. Sie erinnert per Smartphone oder Tablet zuverlässig an die individuellen Abfuhrtermine und kann unter
www.all-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 9252423 oder per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de zur Verfügung.
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