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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen”
In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.
Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.
Präsenz sichern, Gesundheit schützen — das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.”
Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:
I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:
Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen” zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.
II. Testungen plus „ABIT” — weniger Quarantäne notwendig:
Das Testkonzept — dreimal in der Schulwoche zu Hause — wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne” zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden — Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
III. 3G am Arbeitsplatz:
Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G — das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.
IV. Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
V. Schulveranstaltungen:
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!”
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Schulfit Nachhilfe und Coaching:
Wir sind die Profis in Sachen Nachhilfe
Die Quälerei mit den Hausaufgaben, die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Tests – das alles nervt.
Schulstress führt zu Ängsten der Schüler und sorgenvoller Hilflosigkeit der Eltern. Dass dabei der Spaß am Lernen verloren geht, überrascht niemanden. Deshalb reagieren Kinder manchmal auch aggressiv und abwehrend auf alles, was mit Schule und Lernen zu tun hat.
Ursachen von Schulproblemen
Konzentrationsschwierigkeiten, fehlende Lernstrategie, Zeitmangel, Berufstätigkeit der Eltern sind häufig die Ursache von Schulproblemen. Viele Eltern und Schüler sind vom Leistungsanspruch in den Schulen überfordert. Fast jeder dritte Schüler benötigt Nachhilfe.
Aber wie findet man die richtige Unterstützung?
Eltern möchten die Aussicht auf den Erfolg von Nachhilfe im Voraus erkennen können. Nachhilfe-Qualität ist nachweisbar! Als herausragendes Nachhilfeinstitut ist Schulfit Nachhilfe & Coaching ausgezeichnet. Dadurch ist die optimale Förderung zu günstigen Preisen im Schulfit garantiert.
Nachhilfe: Der Unterricht
In Minigruppen (max. vier Schüler) und im Einzelunterricht wird individuell auf die Probleme der Schüler eingegangen. Zu Beginn der Nachhilfe wird gemeinsam mit dem Schüler und seinen Eltern ein Unterrichtskonzept zur Förderung entwickelt und umgesetzt. Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Spezialisten aus anderen Fachbereichen – soweit gewünscht – können wir an tieferliegende Ursachen der Lernschwierigkeiten herangehen und sie beheben. Dies können z.B. Teilleistungsschwächen, AD(H)S oder Lernblockaden sein.
Zunächst wird ermittelt, wo Lücken bestehen. Darauf aufbauend wird der aktuelle Stoff aufgearbeitet und gezielt auf Klassenarbeiten vorbereitet. Dadurch erhalten Schüler mehr Selbstsicherheit. Wohlfühlen und Motivation gehören im Schulfit zum Lernen selbstverständlich auch dazu. Die Schule macht wieder Spaß und die Noten verbessern sich. Durch das Vermitteln von Lerntechniken werden die Schüler in die Lage versetzt, eigenständig zu arbeiten. Ziel der Nachhilfe ist, dass die Schüler langfristig ohne fremde Hilfe lernen können.
Die Nachhilfe kann ganz flexibel auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden, z.B. bei Fächer- oder Lehrkraftwechsel, Änderung des Termins, der Teilnahmehäufigkeit oder Wechsel von Einzel- und Gruppenunterricht.
Unsere Leistungen
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Fragen? – Hier gibt’s Infos:
Standort | Telefonnummer |
26789 Leer, Heisfelder Straße 2 | 0491 — 5951 |
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MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt weiteres Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt 5. Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
Papenburg, 26. März 2024 – Die MEYER WERFT und die Carnival Corporation (USA) setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft fort, indem sie eine Vereinbarung zum Bau eines weiteren modernen Kreuzfahrtschiffs der Excel-Klasse getroffen haben. Dieses Schiff wird voraussichtlich im Jahr 2028 an die Carnival Cruise Line geliefert werden. Erst Mitte Februar hatte die Carnival Corporation ein Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse bei der MEYER WERFT in Auftrag gegeben. Der neue Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll.
Bernd Eikens, CEO der MEYER Gruppe, äußerte sich dazu: “Die Excel-Klasse von MEYER WERFT und MEYER TURKU trägt nun schon einige Jahre zum Erfolg der Carnival Corporation bei. Wir freuen uns, diese Erfolgsgeschichte gemeinsam fortzuführen.” Seit 2018 haben die MEYER WERFT und die MEYER TURKU auf einer gemeinsamen technischen Plattform neun Kreuzfahrtschiffe mit LNG-Antrieb für vier Kreuzfahrtlinien der Carnival Corporation gebaut. Auch die nun beauftragten zwei neuen Schiffe werden auf dieser Plattform gebaut und bieten mit einer Länge von rund 344 Metern und einer Größe von ca. 180.000 BRZ Platz für mehr als 6.400 Gäste.
Christine Duffy, Präsidentin von Carnival Cruise Line, fügte hinzu: “Die Flotte der Excel-Klasse von Carnival wird bald aus einem Quintett dieser sehr beliebten Schiffe bestehen, die hervorragende Annehmlichkeiten für die Gäste und eine enorme Betriebseffizienz bieten. Seit der Einführung der Mardi Gras im Jahr 2021 und der anschließenden Erweiterung mit der Carnival Celebration im Jahr 2022 und der Carnival Jubilee im Jahr 2023 sorgen diese Schiffe der Excel-Klasse für Begeisterung, Nachfrage und hohe Gästezufriedenheit.”
Dieser zweite große Auftrag innerhalb weniger Wochen zeigt die Trendwende im Kreuzfahrtmarkt, der das Rekordniveau von 2019 wieder erreicht und teilweise überschritten hat. “Wir sehen, dass die Schiffe der MEYER Gruppe sehr erfolgreich im Einsatz sind und wir deshalb diese Schiffsplattform weiterführen können”, erklärte Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe.
Das Auftragsbuch der MEYER WERFT umfasst nun sechs Kreuzfahrtschiffe, ein Forschungsschiff und den Stahlbau für vier Offshore-Konverterplattformen.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Feiertagsregelung für Müllabfuhr: Tourenänderungen an Karfreitag und Ostermontag
An Karfreitag und Ostermontag keine Müllabfuhr — Touren werden nachgeholt
Für viele Menschen sind die Feiertage um Ostern eine Zeit der Ruhe und Besinnung. Doch neben den festlichen Feiern und Traditionen gibt es auch organisatorische Anpassungen, die berücksichtigt werden müssen. Eine solche Anpassung betrifft die Müllabfuhr, die an Karfreitag und Ostermontag pausiert.
An den Feiertagen über Ostern findet keine Hausmüllabfuhr statt. Dies betrifft verschiedene Regionen, darunter die Abfuhrbereiche Westoverledingen, die Samtgemeinde Jümme sowie die Freitagstour in Leer an Karfreitag. Am Ostermontag entfallen die Müllabfuhren der Säcke im Rheiderland, in der Gemeinde Jemgum sowie die Montagstour in Leer. Die Abfallsäcke werden am nächsten regulären Abfuhrtag abgeholt, um sicherzustellen, dass keine Verzögerungen entstehen.
Um den Ausfall der Müllabfuhr zu kompensieren, werden die Touren nach den Feiertagen nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen, die normalerweise an Karfreitag stattfinden würde, wird bereits am Samstag, dem 30. März, durchgeführt. Die Touren für Ostermontag werden am Samstag, dem 6. April, nachgeholt.
Für die Insel Borkum gibt es eine Sonderregelung, um sicherzustellen, dass die Müllentsorgung reibungslos abläuft. Die am Karfreitag ausfallenden Touren der Abfallsäcke werden auf Mittwoch, den 27. März, vorgezogen, während die am Ostermontag ausfallende Tour am 3. April nachgeholt wird. Ebenso werden die Abfuhrtage zur Leerung der Gelben Tonne von Karfreitag ebenfalls auf den 27. März vorgezogen, und die Leerung für Ostermontag wird am 4. April nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen für Karfreitag wird auf den 28. März vorgezogen, und die ausfallende Tour am Ostermontag wird am 2. April nachgeholt.
Um sicherzustellen, dass keine Verwirrung entsteht und alle Bürger informiert sind, können alle Termine online unter www.all-leer.de/Abfuhrtermine eingesehen werden. Zudem erinnert die MyMüll-App an die geänderten Zeiten und kann kostenlos unter www.all-leer.de/MyMuell heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht die Servicenummer 0800 – 9 25 24 23 zur Verfügung, oder Anfragen können per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de gesendet werden.
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Verkehrshinweis: Sperrung der Brunnenstraße für den “Tag des Handels” in Leer
Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels
Am kommenden Wochenende steht die Altstadt von Leer ganz im Zeichen des Handels. Anlässlich des “Tags des Handels” wird die Brunnenstraße ab dem Büntingplatz für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Diese Maßnahme tritt am 28. März 2024 um 18:00 Uhr in Kraft und dauert bis zum 30. März 2024 um 19:00 Uhr an, gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Die temporäre Sperrung dient dazu, den Besuchern ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Während dieser Zeit können Fußgänger und Besucher frei die Brunnenstraße nutzen, um die zahlreichen Angebote der örtlichen Geschäfte zu erkunden.
Für den Fall besonderer Bedürfnisse, wie beispielsweise bei Schwerbehinderungen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Leer zu beantragen. Dies gewährleistet, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu den Geschäften und Angeboten haben.
Anlieger, die in der Kirchstraße ansässig sind, werden gebeten, während der Sperrung die Zufahrt über die Schmiedestraße zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anwohner trotz der Veranstaltung uneingeschränkten Zugang zu ihren Wohngebieten haben.
Die temporäre Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels” bietet eine großartige Gelegenheit, die Vielfalt und Attraktivität des lokalen Einzelhandels zu entdecken und zu erleben. Wir laden alle Einwohner und Besucher herzlich ein, an diesem besonderen Event teilzunehmen und das lebendige Herz der Altstadt zu erleben.
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