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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen”
In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.
Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.
Präsenz sichern, Gesundheit schützen — das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.”
Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:
I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:
Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen” zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.
II. Testungen plus „ABIT” — weniger Quarantäne notwendig:
Das Testkonzept — dreimal in der Schulwoche zu Hause — wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne” zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden — Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
III. 3G am Arbeitsplatz:
Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G — das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.
IV. Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
V. Schulveranstaltungen:
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!”
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Schulfit Nachhilfe und Coaching:
Wir sind die Profis in Sachen Nachhilfe
Die Quälerei mit den Hausaufgaben, die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Tests – das alles nervt.
Schulstress führt zu Ängsten der Schüler und sorgenvoller Hilflosigkeit der Eltern. Dass dabei der Spaß am Lernen verloren geht, überrascht niemanden. Deshalb reagieren Kinder manchmal auch aggressiv und abwehrend auf alles, was mit Schule und Lernen zu tun hat.
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In Minigruppen (max. vier Schüler) und im Einzelunterricht wird individuell auf die Probleme der Schüler eingegangen. Zu Beginn der Nachhilfe wird gemeinsam mit dem Schüler und seinen Eltern ein Unterrichtskonzept zur Förderung entwickelt und umgesetzt. Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Spezialisten aus anderen Fachbereichen – soweit gewünscht – können wir an tieferliegende Ursachen der Lernschwierigkeiten herangehen und sie beheben. Dies können z.B. Teilleistungsschwächen, AD(H)S oder Lernblockaden sein.
Zunächst wird ermittelt, wo Lücken bestehen. Darauf aufbauend wird der aktuelle Stoff aufgearbeitet und gezielt auf Klassenarbeiten vorbereitet. Dadurch erhalten Schüler mehr Selbstsicherheit. Wohlfühlen und Motivation gehören im Schulfit zum Lernen selbstverständlich auch dazu. Die Schule macht wieder Spaß und die Noten verbessern sich. Durch das Vermitteln von Lerntechniken werden die Schüler in die Lage versetzt, eigenständig zu arbeiten. Ziel der Nachhilfe ist, dass die Schüler langfristig ohne fremde Hilfe lernen können.
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Unsere Leistungen
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- Dokumentation der Lernentwicklung
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| Standort | Telefonnummer |
| 26789 Leer, Heisfelder Straße 2 | 0491 — 5951 |
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Trotz Großbaustelle erreichbar: Nahversorgung in der Leeraner Weststadt gesichert
Der nah & gut Markt Blank bleibt trotz der Großbaustelle in der Ohlthaverstraße für Kundinnen und Kunden erreichbar. Der Traditionsmarkt versorgt die Weststadt seit Jahrzehnten zuverlässig – auch während der laufenden Straßensanierung.
Nahversorgung gesichert: nah & gut Markt Blank trotz Großbaustelle in der Weststadt erreichbar
Seit dem 7. April prägen Baustellenbarken und Umleitungsschilder das Bild der Leeraner Weststadt. Die umfassende Sanierung der Ohlthaverstraße und des Königskamps ist angelaufen – ein Projekt mit weitreichenden Folgen für den Verkehrsfluss und die ansässigen Betriebe.
Die Stadtverwaltung hat für den Straßenausbau eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr angeordnet, die planmäßig bis zum 31. August 2026 andauern soll. Um die Belastung für das Quartier steuerbar zu halten, wird das Vorhaben in vier Bauabschnitten durchgeführt. Diese erstrecken sich vom Hermann-Lange-Ring bis zum Pastorenkamp. Trotz der massiven baulichen Eingriffe steht eine zentrale Frage für die Anwohner im Raum: Wie sicher ist die lokale Nahversorgung während der monatelangen Sperrung?
Logistische Herausforderungen für Anlieger und Kunden
Besonders betroffen von der Vollsperrung ist der nah & gut Markt Blank, der seit 1983 an der Ohlthaverstraße 13 ansässig ist. Für Inhaber Gunnar Blank und seine 15 Mitarbeiter bedeutet die Baustelle vor allem einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Zwar ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge zeitweise unmöglich, doch die fußläufige Erreichbarkeit sowie der Zugang für Radfahrer bleiben nach offiziellen Angaben der Stadt über den gesamten Zeitraum gewährleistet.
Die Situation erfordert von den Kunden derzeit Flexibilität. Eine klare Beschilderung weist den Weg zum Markt, der als einer der wenigen Nahversorger im Stadtteil eine tragende Rolle spielt. Mit einer Historie, die bis in das Jahr 1974 zurückreicht, ist der Betrieb fest im sozialen Gefüge der Weststadt verankert.

Bedeutung der Nahversorgung auf kleiner Fläche
In Zeiten von großflächigen Supermärkten auf der „grünen Wiese“ stellt der nah & gut Markt Blank eine funktionale Besonderheit dar. Auf einer Verkaufsfläche von etwa 350 m² wird ein Vollsortiment von über 10.000 Artikeln vorgehalten. Für viele Anwohner, insbesondere für weniger mobile Bürger, ist dieser Standort essenziell. Neben der Versorgung mit frischen Lebensmitteln, Bio-Produkten und Backwaren fungiert der Markt auch als lokaler Wirtschaftsfaktor, der regionale Erzeuger einbindet und als Ausbildungsbetrieb agiert.
Perspektiven trotz Bauphase
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die ein Projekt dieser Größenordnung unweigerlich mit sich bringt. Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf sind dabei nicht auszuschließen.
Für das Team rund um Gunnar Blank geht der Betrieb unterdessen unvermindert weiter. Die Öffnungszeiten bleiben mit Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr konstant. Trotz der aktuellen Umstände blickt die Unternehmensführung bereits über den August 2026 hinaus: Geplante Modernisierungen und Erweiterungen der Verkaufsfläche sollen sicherstellen, dass die Nahversorgung in der Weststadt auch nach Abschluss der Straßenbauarbeiten zukunftsfähig aufgestellt bleibt.
Daten & Fakten zur Situation:
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Baumaßnahme: Ohlthaverstraße und Königskamp (4 Bauabschnitte).
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Zeitraum: 07.04.2026 bis voraussichtlich 31.08.2026.
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Erreichbarkeit nah & gut Markt Blank: Fußläufig und per Rad jederzeit gesichert; PKW-Zufahrt über ausgeschilderte Umleitungen und gemäß Baufortschritt.
Gewinnspiel‑Hinweis: Präsentkorb von nah & gut Markt Blank!
Heute Abend startet auf der Leeraner Facebookseite „Wir Leeraner“ ein neues Gewinnspiel! Zu gewinnen gibt es einen wundervollen Präsentkorb, liebevoll zusammengestellt und vom nah & gut Markt Blank zur Verfügung gestellt.
Der glückliche Gewinner oder die Gewinnerin kann den Korb direkt beim EDEKA in der Ohlthaverstraße 13, 26789 Leer abholen.
Also: Mitmachen lohnt sich – das Gewinnspiel startet heute Abend auf „Wir Leeraner“

Lokal
Anerkennung für Ostfrieslands Feuerwehren: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ ausgeschüttet
Bildunterschrift (v.l.n.r.) Tammo Keck und Gerrit Wilken (Feuerwehr-Beauftragter und Vorstand der Brandkasse, erster und zweiter in der vorderen Reihe) übergeben symbolisch die 56.700 € an Erwin Reiners (Regierungsbrandmeister Ostfriesland), Harald Janssen (Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft Emden), Uwe Berends (Kreisbrandmeister Aurich), Friedhelm Tannen (Präsident Feuerverband Ostfriesland), Marco Päben (Brandabschnittsleiter Aurich), Tanja de Freese (Vizepräsidentin Feuerwehrverband Ostfriesland), Arnold Eyhusen (Ehrenpräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Karl Töpfer (Brandabschnittsleiter Aurich a.D.), Ralf Heykants (Vorsitzender Sterbekasse Ostfriesland), Jochen Behrends (Brandabschnittsleiter Aurich), Mario Eilers (Vizepräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Peter Eggers (Brandabschnittsleiter Leer) und Frank Schlegel (stv. Kreisbrandmeister Wittmund)
Anerkennung für das Ehrenamt: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ für Ostfrieslands Feuerwehren
Der Einsatz für die Sicherheit in Ostfriesland ist unbezahlbar, doch eine traditionsreiche Geste der Anerkennung setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse schüttet insgesamt 56.700 Euro an die 159 Feuerwehren der Region aus. Diese Gelder, die historisch als „Spritzenprämien“ bekannt sind, fließen direkt in die sozialen Belange der Wehren und würdigen den unermüdlichen Einsatz der rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden.
Eine Tradition seit 1794: Vom Reichstaler zum Euro
Die Geschichte dieser Unterstützung reicht weit zurück. Gegründet im Jahr 1754 durch Friedrich den Großen, fördert die Brandkasse bereits seit 1794 den Brandschutz in ihrem Geschäftsgebiet. Damals wurden Anreize durch „Reichstaler für die Ersten“ geschaffen – wer zuerst am Brandherd eintraf, erhielt die höchste Belohnung.
Heute erfolgt die Verteilung nach einem gerechteren Schlüssel, der sich nicht mehr nach der Schnelligkeit beim einzelnen Einsatz, sondern nach der Ausstattung und dem Typ der jeweiligen Wehr richtet. Damit wird sichergestellt, dass das Ehrenamt unabhängig von der Siedlungsdichte oder der Einsatzhäufigkeit flächendeckend gewürdigt wird.
Investition in Kameradschaft und Sicherheit
Der Fokus der Zahlungen liegt auf dem Kameradschaftsgeist. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., betont die Bedeutung dieses Zusammenhalts: „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen potenziell in Lebensgefahr. Man muss sich zu 100 % aufeinander verlassen können.“ Die Prämien sind daher laut Satzung für soziale Zwecke vorgesehen – etwa für Team-Gespräche nach belastenden Einsätzen oder das „gemeinsame Miteinander“ abseits der Alarmierungen.
Neben der finanziellen Zuwendung arbeiten Feuerwehr und Brandkasse in 13 Arbeitskreisen eng zusammen. Die Projekte reichen von der Brandschutzerziehung über die Förderung der Feuerwehrmusik bis hin zu modernen Drohneneinsätzen.
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Die Verteilung der Mittel in Zahlen
Die Höhe der Prämie ist gestaffelt nach der strategischen Bedeutung der Stützpunkte:
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Schwerpunktfeuerwehren (15 Standorte): 650 Euro
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Stützpunktfeuerwehren (56 Standorte): 450 Euro
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Feuerwehren mit Grundausstattung (87 Standorte): 250 Euro
In der Summe ergeben sich für die einzelnen Gebiete folgende Beträge:
| Landkreis / Stadt | Summe in Euro |
| Landkreis Leer | 22.600 € |
| Landkreis Aurich | 21.500 € |
| Landkreis Wittmund | 10.250 € |
| Stadt Emden* | 2.350 € |
*In Emden fällt der Betrag für die ehrenamtliche Anerkennung niedriger aus, da dort primär die Hauptberufliche Wachbereitschaft tätig ist.
Zukunftssicherung durch Nachwuchsarbeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Jugend. Mit rund 70 Kinderfeuerwehren und 120 Jugendfeuerwehren ist das Interesse am Feuerwehrwesen in Ostfriesland ungebrochen. Über 3.400 junge Menschen lernen hier Teamgeist und Verantwortung. „Bei uns lernen Kinder etwas fürs Leben – mit einer ganzen Menge Spaß“, so Friedhelm Tannen abschließend.
Der Dank der Brandkasse gilt jedem einzelnen Feuerwehrmitglied, das dazu beiträgt, dass man sich in Ostfriesland „ganz schön sicher“ fühlen kann.
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Mitmachen lohnt sich: Ihr Ticket für das nächste Familien-Abenteuer!
Gemeinsam draußen aktiv sein, die Natur entdecken und dabei die Gesundheit fördern – es gibt kaum etwas Schöneres für die ganze Familie. Damit Ihr nächstes Outdoor-Erlebnis unvergesslich wird, legen wir noch eins drauf:
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Tun Sie Ihrer Gesundheit und Ihrer Familiengemeinschaft etwas Gutes – machen Sie mit und gewinnen Sie!

Lokal
Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer bekanntgegeben
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten des Geh‑ und Radwegs
Papenburg / 12. Mai 2026 – Das BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG informiert über aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Friesenbrücke. Seit dem 14. Dezember 2025 steht die Brücke täglich für Fußgänger und Radfahrer offen – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeitfenster.
Zwischen 8.09 Uhr und 15.35 Uhr kann die Brücke genutzt werden. In diesem Zeitraum wird sie bei Bedarf kurzzeitig geöffnet, um den Schiffsverkehr passieren zu lassen. Die Bahn weist darauf hin, dass diese Öffnungen nicht fest terminiert, sondern bedarfsabhängig sind. Bleibt kein Schiff in der Nähe, bleibt die Brücke geschlossen und somit durchgängig begehbar.
Ab 15.44 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag ist die Friesenbrücke ausschließlich für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit bleibt sie für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Diese Regelung gilt, bis die Wunderline – die neue grenzüberschreitende Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen – voraussichtlich Mitte 2026 in Betrieb geht. Die Deutsche Bahn bittet alle Nutzer:innen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
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