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Wirtschaftsministerium unterstützt Schausteller- und Veranstaltungsbranche mit 25 Millionen Euro


Althusmann: Liquidität der Unternehmen sichern / Niedersachsen setzt sich für Öffnung der Überbrückungshilfe III Plus ein
Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Einschränkungen für Veranstalter und Schausteller hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zügige Hilfen des Landes für die Branche angekündigt. So befindet sich eine 25 Millionen Euro umfassende Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung für Veranstalter und Schausteller kurz vor der Veröffentlichung.
Althusmann: „Ich kann die Sorgen der Schausteller und Veranstalter gut nachvollziehen. Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen können aufgrund der Corona-Lage kaum noch wirtschaftlich stattfinden und werden zum Teil bereits abgesagt. Wie schon im vergangenen Jahr muss mit deutlichen Umsatzeinbußen gerechnet werden. Mit unserer Förderung wollen wir daher erneut ganz gezielt der Veranstaltungswirtschaft und dem Schaustellergewerbe helfen, um die Verluste in diesem Winter so gut es geht abzufedern.“
Die Liquiditätshilfe soll die Überbrückungshilfen III und III Plus des Bundes aufstocken und kommt daher nur Unternehmen und Soloselbständigen des Veranstaltungs- und Schaustellergewerbes zu Gute, die diese Überbrückungshilfen bei der NBank erfolgreich beantragt haben. In diesem Zusammenhang verwies Althusmann auf eine Initiative Niedersachsens gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium, die Überbrückungshilfe 3 Plus auch für die Unternehmen zugänglich zu machen, die Ihr Geschäft aufgrund zurückgehender Kundenzahlen vorübergehend schließen müssen, da die Corona-Bestimmungen wie 2 G und 2G+ zu einem derartigen Rückgang der Kundenanzahl führen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Althusmann: „Auf diese Weise können die durch die Corona-Regeln wirtschaftlich beeinträchtigen Unternehmen noch besser unterstützt werden.“
Weitere Informationen Liquiditätshilfe:
Geplant ist, dass Unternehmen oder Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 erhalten: Für die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust soll der Ausgleich mindestens 15 % des Verlustes betragen, darüberhinausgehend mindestens 10 Prozent.
Unternehmen oder Soloselbständige des Schaustellergewerbes sollen einen Umsatzverlustausgleich von pauschal mindestens 7,5 Prozent des im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 sowie einen Ausgleich der in 2021 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen in Höhe von mindestens 20 Prozent als betriebliche Fixkosten beantragen können.
Mit Blick auf das Fördervolumen von geplanten 25 Millionen Euro wird eine Förderhöchstgrenze bis 50.000 Euro pro Unternehmen vorgesehen. Die Hilfen sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 bei der NBank beantragt werden können.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

