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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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CSD in Leer: Polizei kündigt verstärkte Präsenz an
Christopher Street Day in Leer: Polizei begleitet Demonstration am 15. August
Zusätzliche Einsatzkräfte im Stadtgebiet – Verkehrsbehinderungen und Straßensperrungen möglich
In Leer findet am Samstag, 15. August 2026, der Christopher Street Day (CSD) statt. Die Veranstaltung beginnt um 13 Uhr und umfasst unter anderem einen Demonstrationszug durch Teile des Stadtgebietes.
Die Polizeiinspektion Leer/Emden wird den CSD begleiten und gemeinsam mit den Verantwortlichen des Veranstalters für einen sicheren und möglichst störungsfreien Ablauf sorgen.
Polizei mit zusätzlichen Einsatzkräften vor Ort
Im Zusammenhang mit dem Demonstrationszug kann es insbesondere im Innenstadtgebiet zu Verkehrsbehinderungen und Straßensperrungen kommen. Verkehrsteilnehmende werden daher gebeten, den Veranstaltungsbereich nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren und zusätzliche Fahrzeiten einzuplanen.
„Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht“, erklärt Thomas Memering, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden. „Die Polizei wird dafür Sorge tragen, dass die angemeldete Versammlung sicher und möglichst störungsfrei stattfinden kann.“
Für die Dauer der Veranstaltung wird die Polizei mit zusätzlichen Einsatzkräften im Stadtgebiet präsent sein. Die Beamten stehen dabei auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Die Polizei und die Verantwortlichen des Veranstalters setzen damit auf eine enge Zusammenarbeit, damit der CSD in Leer sicher und ohne größere Störungen stattfinden kann.
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69 kreative Ideen für die “Zahngesunde Schultüte” – sechs Kinder dürfen sich freuen!
Gewinner der „Zahngesunden Schultüten“ 2026: Auf dem Foto zu sehen sind (v. l. n. r.) Philipp Meyer, Loreen Hanneken, Ben Brunner, Femke Kalfstermann, Sander Kohlert und Mirja Brink.
Zahngesunde Schultüte: Sechs Kinder gewinnen Malwettbewerb im Landkreis Leer
69 kreative Einsendungen zum Thema Zahngesundheit – Gewinner erhalten Schultüten mit gesunden Überraschungen
Auch in diesem Jahr hat der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises Leer zum Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“ eingeladen. Alle zukünftigen Erstklässler waren aufgerufen, ein gemaltes oder gebasteltes Bild zum Thema einzureichen. Die Resonanz war groß: Insgesamt 69 kreative Einsendungen erreichten das Team der Prophylaxefachkräfte des Landkreises Leer.
Sechs Kinder durften sich schließlich über einen besonderen Gewinn freuen: eine „Zahngesunde Schultüte“, die mit vielen kleinen Überraschungen gefüllt war. Kurz vor der Einschulung wurden die Schultüten den Gewinnerinnen und Gewinnern im Gesundheitsamt des Landkreises Leer überreicht.
Zahngesundheit bereits zum Schulstart im Blick
Mit dem Malwettbewerb möchte der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises Leer bereits bei den angehenden Schulkindern und ihren Familien für das Thema Zahngesundheit sensibilisieren.
Denn traditionell gehören Süßigkeiten für viele Kinder zur Schultüte. Damit kommt jedoch häufig auch eine größere Menge Zucker zusammen. Ein hoher Zuckerkonsum kann die Entstehung von Karies begünstigen und damit die Zahngesundheit beeinträchtigen.
Die Aktion „Zahngesunde Schultüte“ soll deshalb dazu anregen, den Zuckerkonsum zu überdenken und möglichst zu reduzieren. Gleichzeitig möchten die Verantwortlichen zeigen, dass eine Schultüte auch ohne eine große Menge Süßigkeiten abwechslungsreich und spannend gefüllt werden kann.
Zahngesunde Alternativen für die Schultüte
Welche kleinen Überraschungen und Geschenke sich als zahngesunde Alternative für die Schultüte eignen, zeigt der Landkreis Leer im „Schultüten ABC“. Dort finden Eltern zahlreiche Anregungen für einen zahngesunden Start in die Schulzeit.
Weitere Informationen und Tipps zur Zahngesundheit sowie das Schultüten ABC gibt es online unter:
www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit
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Wie Dorn-Therapie und Breuß-Massage Rücken und Gelenke unterstützen können
Sanfte Hilfe für Rücken und Gelenke: Dorn-Therapie und Breuß-Massage in Westoverledingen
Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und Fehlhaltungen gehören für viele Menschen zum Alltag. Häufig entsteht das Gefühl, „nicht richtig im Lot“ zu sein. Bewegungsmangel, Stress und einseitige oder falsche Belastungen können dabei eine Rolle spielen.
Eine sanfte Methode aus dem Bereich der Naturheilkunde ist die Dorn-Therapie, die sich mit der Breuß-Massage kombinieren lässt. In der Naturheilpraxis Astrid Frey in Westoverledingen wird diese Behandlung genutzt, um Rücken und Gelenke sanft zu unterstützen und die Beweglichkeit zu fördern.
Dorn-Therapie: Wie entstand die Methode?
Die Dorn-Therapie geht auf den Allgäuer Landwirt und Sägewerksbesitzer Dieter Dorn (1938–2011) zurück. Nach einem eigenen Hexenschuss erlebte Dorn, wie ein älterer Schäfer aus seinem Dorf die Beschwerden mit einfachen Handgriffen lindern konnte.
Diese Erfahrung weckte sein Interesse an den Zusammenhängen zwischen Wirbelsäule, Gelenken und dem allgemeinen Wohlbefinden. Aus seinen praktischen Beobachtungen entwickelte Dieter Dorn schließlich eine eigenständige, sanfte Methode zur Behandlung von Wirbel- und Gelenkfehlstellungen.
Wie läuft eine Dorn-Therapie ab?
Eine Behandlung beginnt mit einer sorgfältigen Betrachtung des körperlichen Fundaments. Dabei werden unter anderem Beinlängen und Beckenstellung kontrolliert. Ein möglicherweise schief stehendes Becken kann sich auf die Körperstatik und damit auch auf darüberliegende Bereiche auswirken.
Anschließend wird die natürliche Bewegung des Körpers genutzt. Während Sie beispielsweise ein Bein oder einen Arm sanft pendeln, können mögliche Fehlstellungen ertastet werden.
Sanfter Druck statt ruckartiger Bewegungen
Bei der Dorn-Therapie wird mit gezieltem Daumendruck gearbeitet. Gleichzeitig führt der Patient eine natürliche Eigenbewegung aus. Dadurch soll der betroffene Wirbel oder das Gelenk auf sanfte Weise in seine vorgesehene Position zurückfinden.
Im Gegensatz zu ruckartigen oder starken Manipulationen steht bei dieser Methode die sanfte Korrektur in Verbindung mit der Eigenbewegung im Mittelpunkt. Dabei wird auf langes Hebeln oder ruckartige Stöße verzichtet.
Ganzheitlicher Ansatz der Dorn-Therapie
Die Dorn-Therapie betrachtet den Körper nicht ausschließlich an der Stelle, an der Beschwerden auftreten. Über die Rückenmarksnerven bestehen Verbindungen zu verschiedenen Körperregionen und zum vegetativen Nervensystem.
Aus Sicht der Methode kann eine Behandlung deshalb nicht nur auf den Rücken oder einzelne Gelenke bezogen werden, sondern das allgemeine körperliche Wohlbefinden unterstützen.
Breuß-Massage als wohltuende Ergänzung
Eine Dorn-Therapie lässt sich mit einer Breuß-Massage kombinieren. Die Massage kann dazu dienen, das Gewebe auf die Behandlung vorzubereiten oder anschließend zu entspannen.
Die Methode wurde nach dem österreichischen Elektrotechniker und Heilkundigen Rudolf Breuß (1899–1990) benannt. Er entwickelte eine sanfte Rückenmassage, die traditionell mit der Dorn-Methode verbunden wird.
Bei der Breuß-Massage handelt es sich um eine sanfte, energetische Rückenmassage mit hochwertigem Johanniskrautöl. Die Wirbelsäule soll dabei schrittweise und möglichst schmerzfrei gedehnt werden. Dadurch kann den Bandscheiben mehr Raum gegeben werden. Die Methode soll zudem die Regeneration unterstützen und eine tiefe muskuläre Entspannung fördern.
Wann kann die Dorn-Methode eingesetzt werden?
Die Dorn-Therapie wird insbesondere bei verschiedenen Beschwerden rund um Wirbelsäule und Gelenke eingesetzt.
Wirbelsäulenbeschwerden
Dazu gehören beispielsweise Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen im Bereich der:
- Halswirbelsäule
- Brustwirbelsäule
- Lendenwirbelsäule
Ausstrahlende Beschwerden
Auch Beschwerden, die von der Wirbelsäule in andere Körperbereiche ausstrahlen, können Anlass für eine Behandlung sein. Dazu zählen beispielsweise:
- ziehende Schmerzen
- Druckgefühle
- Beschwerden, die in Arme oder Beine ausstrahlen
- Beschwerden im Kopfbereich
Gelenkbeschwerden
Die Methode kann außerdem bei Bewegungseinschränkungen oder Beschwerden an verschiedenen Gelenken eingesetzt werden, beispielsweise an:
- Hüfte
- Knie
- Schulter
Welche Anzeichen können auf eine Wirbel- oder Gelenkblockade hindeuten?
Eine mögliche Blockade äußert sich nicht zwangsläufig ausschließlich durch Rückenschmerzen. Der Körper kann unterschiedliche Signale senden.
Mögliche Anzeichen sind:
- stechende, ziehende oder dumpfe Schmerzen
- Kribbeln oder andere Missempfindungen
- Taubheitsgefühle in Armen oder Beinen
- eingeschränkte Beweglichkeit
Bei neu auftretenden, starken oder anhaltenden Beschwerden sowie bei Taubheitsgefühlen oder anderen neurologischen Symptomen sollte grundsätzlich eine ärztliche Abklärung erfolgen.
Sanfte Unterstützung für Rücken und Beweglichkeit
Ob Dorn-Therapie, Breuß-Massage oder die Kombination aus beiden Methoden: Im Mittelpunkt steht eine möglichst sanfte Behandlung von Rücken, Gelenken und Muskulatur. Ziel ist es, die natürliche Beweglichkeit zu unterstützen und gleichzeitig für Entspannung und Wohlbefinden zu sorgen.
Wer mehr über die Dorn-Therapie und Breuß-Massage in Westoverledingen erfahren oder die Methode kennenlernen möchte, kann sich direkt an die Naturheilpraxis Astrid Frey wenden.
Naturheilpraxis Astrid Frey
Astrid Frey
Heilpraktikerin & Kinesiologin
Spiekerooger Str. 12
26810 Westoverledingen
E‑Mail: info@astridfrey.de
Telefon: 04955 / 989 98 44
Mobil: 0152 / 51 83 87 4
Hinweis: Die genannten Methoden gehören zur Naturheilkunde und ersetzen bei Erkrankungen, starken oder unklaren Beschwerden keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
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