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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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Heidi Noormanns himmlische Vanillekipferl – einfach & köstlich
Vanillekipferl – ein kleiner Weihnachtszauber aus Ostfriesland
Bevor wir uns in die winterliche Ostfrieslandgeschichte stürzen, lassen Sie uns etwas Süßes zaubern: Vanillekipferl. Sie sind einfach zuzubereiten, herrlich zart und verbreiten schon beim Backen den Duft von Weihnachten in der ganzen Wohnung.

Zutaten für ca. 30–40 Kipferl:
280 g Mehl
100 g gemahlene Mandeln
80 g Zucker
200 g kalte Butter
2 Eigelb
2 Päckchen Vanillezucker
Puderzucker zum Wälzen
Zubereitung:
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Mehl, gemahlene Mandeln, Zucker, Vanillezucker und Eigelb in eine Schüssel geben.
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Die kalte Butter in kleinen Stücken hinzufügen und alles zügig zu einem glatten Teig verkneten.
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Den Teig zu einer Kugel formen, in Frischhaltefolie wickeln und mindestens 30 Minuten im Kühlschrank ruhen lassen.
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Den Backofen auf 175 °C vorheizen.
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Den Teig in kleine Portionen teilen und daraus Hörnchen formen – klassische Kipferl eben.
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Die Kipferl auf ein mit Backpapier belegtes Blech legen und 10–12 Minuten backen, bis die Spitzen leicht goldbraun sind.
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Noch warm vorsichtig in Puderzucker wälzen, auskühlen lassen und genießen.
Diese Vanillekipferl sind perfekt, um die Adventszeit zu versüßen – während draußen der Wind um die Hausecken pfeift und drinnen Kerzen flackern.
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Wenn der Adventskranz schneller brennt als der Tee kocht – eine ostfriesische Weihnachtsgeschichte
Von Heidi Noormann

Ein winterlicher Dezemberabend in Leer
In Ostfriesland sagt man gern:
“Man munkelt viel – aber auf den Deich ist Verlass.“
Meistens stimmt das.
Es war einer dieser typischen Dezemberabende in Leer: Der Wind pfiff um die Häuser, als wolle er persönlich das Christkind herbeipusten. Im Wohnzimmer flackerte eine Kerze auf dem Adventskranz. Zwischen Tee, Geschenkpapier und dem letzten Stück Stollen passierte das, was in vielen Haushalten jedes Jahr geschieht: Die Kerze brannte weiter, obwohl niemand mehr im Raum war.
Bei Familie Janssen schlich sich das Chaos leise ein. Zuerst wollte der Hund raus, dann klingelte die Nachbarin, anschließend tauchte die halbe Nachbarschaft im Flur auf. Während im Haus eifrig geschnackt wurde, brannte die Kerze unbeaufsichtigt. Ein klassischer Fall von:
“Ach herrje, dat hätt ok annerst utgehen können!”
Vergessene Kerzen – unterschätzte Gefahr in der Adventszeit
Gerade im Dezember steigt das Feuerrisiko in Wohnbereichen erheblich: trockene Tannenbäume, Lichterketten, Adventskränze – und eben die berühmten vergessenen Kerzen. So gemütlich diese Zeit ist, so schnell kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein Großschaden werden.
Kundenzentriert handeln – Sicherheit geht vor
Wer eine Kerze aus Versehen brennen lässt, muss im Ernstfall mit hohen Kosten rechnen. Doch für unsere Kunden gibt es guten Grund zur Entspannung: Selbst grobe Fahrlässigkeit ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Das kleine Missgeschick führt also nicht gleich zu einem finanziellen Drama. Besonders in einer Zeit, in der Wärme, Frieden – und manchmal auch ein wenig vorweihnachtliches Durcheinander – zusammenkommen, bietet das ein gutes Stück Sicherheit.
Rückblick: Dezember 2023 – Hochwasser an der Küste
Während im Wohnzimmer Kerzen brannten, kämpften draußen Helferinnen und Helfer gegen eine andere Gefahr: Hochwasser.
Kaum jemand hatte erwartet, dass die Pegel mitten im Winter so stark ansteigen würden. Doch wer in Ostfriesland lebt, weiß:
“Wenn dat Water kummt, denn kummt dat richtig.”
Feuerwehr, THW, Landwirte und viele freiwillige Helfer schleppten Sandsäcke und sicherten die Deiche rund um Leer – während anderswo die ersten Plätzchen aus dem Ofen kamen. Sie verhinderten Schlimmeres und erinnerten uns daran, wie wichtig eine Elementarversicherung ist. Wetterextreme kennen weder Advent noch Weihnachten.
Zwischen Besinnlichkeit und Realität
Weihnachten soll wärmen – im Herzen und im Zuhause. Gerade dort passieren die meisten Missgeschicke: brennende Tannenbäume, stürmische Nächte oder plötzliches Hochwasser.
Eine gute Wohngebäude- und Elementarversicherung ist wie ein Schutzengel: man sieht ihn nicht, aber man ist froh, dass er da ist. Sie sorgt dafür, dass kleine und große Missgeschicke nicht zur Katastrophe werden.
Ein Dezember voller Wärme und Sicherheit
Möge dieser Dezember für Sie warm, sicher und besinnlich sein – mit flackernden Kerzen nur dort, wo sie hingehören, und mit Versicherungen, die halten, was sie versprechen.
Und natürlich: mit frisch gebackenen Vanillekipferln, die das Herz erwärmen.
Herzliche Weihnachtsgrüße aus Leer
Ihre
Heidi Noormann

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“Gruß an Bord“ feiert Heiligabend mit neuer Stimme – Susanne Stichler erzählt Geschichten von Seeleuten weltweit
„Gruß an Bord“ mit neuer Stimme: Susanne Stichler präsentiert NDR Info Traditionssendung an Heiligabend für Seeleute weltweit
Hamburg – Philippinische Seeleute zwischen härtester Arbeit und Karaoke, eine Kommandantin der deutschen Marine mit ihrer Besatzung im NATO-Einsatz und der Kapitän eines Containerriesen auf Jungfernfahrt – sie alle verbringen Weihnachten auf See und sind Teil der NDR Info Sendung „Gruß an Bord“. Die traditionelle Radiosendung verbindet an Heiligabend weihnachtliche Grüße für Seeleute weltweit mit vielfältigen Perspektiven auf das Leben auf See. Wissenschaftler, die ausgerechnet an den Festtagen auf dem Nordpazifik forschen, oder junge Menschen, die den Alltag auf Schiffen kennenlernen, geben Einblicke in eine Welt, die viele nur vom Hörensagen kennen.

In diesem Jahr übernimmt Susanne Stichler die Moderation: „Wenn es ‚Gruß an Bord‘ nicht gäbe, müsste man es gerade jetzt erfinden. Wer sind die Menschen, die für uns auf den Meeren unterwegs sind, damit Waren aus aller Welt nicht nur an Weihnachten, sondern jederzeit verfügbar sind? Wie leben ihre Familien mit den monatelangen Abwesenheiten?“, sagt die NDR Info Moderatorin.
Adrian Feuerbacher, NDR Chefredakteur und Programmchef von NDR Info, betont: „‚Gruß an Bord‘ ist eine wunderbare norddeutsche Weihnachtstradition – und inzwischen noch so viel mehr! In den Tagen vor Heiligabend wird die Seefahrt zu einem großen Programmschwerpunkt, einem ‚NDR Info Thema‘. Uns ist wichtig: Wir wollen auf allen Kanälen – Radio, Fernsehen, online, YouTube und Instagram – Einblicke in den spannenden, aber oft auch harten Alltag von Seeleuten bieten.“
Weihnachtsstimmung im Hamburger Hafen
Aufgezeichnet wird die Sendung am 14. Dezember ab 16 Uhr in der Seemannsmission Duckdalben im Hamburger Hafen. Gäste sind unter anderem die Hamburger Senatorin für Wirtschaft und Innovation, Dr. Melanie Leonhard, sowie die Bischöfin Kirsten Fehrs. Musikalisch begleitet wird die Sendung von Frank Grischek und Ralf Lübke mit Akkordeon und Gitarre.
Seeleute können persönliche Grüße erhalten – Interessierte können Mails an gruss-an-bord@ndr.de senden oder Sprachnachrichten aufzeichnen. Eine Anleitung für Sprachnachrichten findet sich online unter „Auf hoher See: ‘Gruß an Bord’ sucht Ihre Geschichten 2025“ auf ndr.de. Die Ausstrahlung erfolgt am 24. Dezember ab 20 Uhr im Radioprogramm von NDR Info und auf NDR Info Spezial.
Empfang auch per Kurzwelle
Damit alle Besatzungen die Sendung empfangen können, werden erneut Kurzwellen-Frequenzen angemietet. Am Heiligabend wird zwischen 18 und 21 Uhr UTC (19 bis 22 Uhr MEZ) über folgende Frequenzen gesendet:
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15770 kHz – Atlantik Nordwest
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13830 kHz – Atlantik Süd
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6030 kHz – Atlantik Nordost
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9635 kHz – Indischer Ozean
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11650 kHz – Atlantik/Indischer Ozean/Südafrika
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6080 kHz – Europa
72 Jahre Radiogeschichte
„Gruß an Bord“ ist seit 1953 eine feste Weihnachtstradition des NDR. Die erste Sendung wurde an Heiligabend über Norddeich Radio, eine Seefunkstation in Ostfriesland, ausgestrahlt. Auch in Zeiten von Smartphones und Internet bleibt die Sendung eine wichtige Verbindung zwischen Seeleuten auf den Meeren und ihren Familien in Deutschland. Viele Angehörige senden persönliche Weihnachtsbotschaften an ihre Lieben, die den Festtag nicht zu Hause verbringen können.
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Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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