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Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘!
Erste deutliche Verschärfungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
+++ Aktueller Hinweis +++
Die nachstehende Übersichten basieren auf der aktuell gültigen Corona-Verordnung vom 11.11.2021.
Eine Anpassung auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse vom 18.11.2021 erfolgt mit der nächsten Änderung in der Niedersächsischen Corona-VO, voraussichtlich zum 23. November.
Indikatoren
Leitindikator:
- Hospitalisierung (landesweite Kennzahl)
Indikatoren:
- Neuinfizierte (je Landkreis und kreisfreie Stadt)
- Intensivbetten (landesweite Kennzahl)
Der Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach den landesweiten Hospitalisierungsfällen mit Covid-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen (7‑Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz). Ein Hospitalisierungsfall ist jede in Bezug auf eine Covid-19-Erkrankung in einem Krankenhaus aufgenommene Person. Die Fallzahl wird mittels des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth landesweit bestimmt.
Der Leitindikator „Neuinfektionen“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten mit Covid 19 im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Die 7‑Tage-Inzidenz wird je Landkreis und kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt.
Der Leitindikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird auf Basis des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth landesweit ermittelt.
Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und des immer höheren Anteils von Corona-Patienten an den Krankenhaus- und Intensivstationsbelegungen nimmt das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor: Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘.
„Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben! Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten. Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden!“
Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird um vier Wochen verlängert, in einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs nur auf vollständig geimpfte und genesene Personen vorgezogen auf die Warnstufe 1, Testvorgaben werden verschärft. Zeitnah sind weitere Verschärfungen wahrscheinlich – unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen und der anstehenden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht.
Die beigefügte, morgen (10. November 2021) formal in Kraft tretende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung behält das bisherige System von sich, in drei Warnstufen steigernden Schutzmaßnahmen bei, sieht aber im Detail die folgenden, übermorgen (also am 11. November 2021) in Kraft tretenden Neuregelungen vor:
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmenden erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1, statt wie bislang in Warnstufe 3 (siehe § 10 Absatz 6).
- Das gleiche gilt ab morgen bei den eigentlichen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden (§ 11 Absatz 8): ‚2G‘ statt ‚3G mit PoC-Test‘ schon bei Warnstufe 1 (und nicht mehr wie bisher erst bei Warnstufe 3). Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen. Die in § 11 b zu findenden Regelungen für die Ende November beginnenden Weihnachtsmärkte sollen klarer beziehungsweise vor Ort jeweils individuell besser handhabbar werden: Klargestellt wird beispielsweise, dass die Vorgabe ‚3G‘ auch bei der „Entgegennahme“ von Bewirtungsleistungen gilt und nicht nur bei der „Erbringung“ derselben. Es muss also sichergestellt sein, dass nicht nur der- oder diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken. Sobald aber infolge einer, entweder unabhängig von den Warnstufen freiwillig festgelegten oder ab Warnstufe 3 obligatorischen, 2G-Regelung Bewirtungsleistungen und die Nutzung von Fahrgeschäften lediglich geimpften und genesenen Personen vorbehalten bleiben, sind diese von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und von den Abstandspflichten befreit. Auch hier gilt also: mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in ‚2G‘.
- In § 8 Absatz 1 Satz 4, wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
- Die ursprünglich in § 12 ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) werden NICHT vorgenommen. Ausdrücklich wird allen, diese Einrichtungen Betreibenden empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative ‚2G‘ schon vor und in Warnstufe 1 zu entscheiden.
- Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen (§ 13).
- Eine tägliche Testpflicht gilt von morgen an für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen (§ 17).
Zu den aktuellen Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch Bundesländer, die – wie Niedersachsen – noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive.“
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Gegen Rücknahme des Normenkontrollantrags zur Schweinehaltung
Tierschutzbund schreibt Bundesverfassungsgericht an
Angesichts der im Raum stehenden Rücknahme des Normenkontrollantrags zur Überprüfung von Regelungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch den Berliner Senat, hat der Deutsche Tierschutzbund mit einem Schreiben an den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts vorsorglich interveniert. Die gestellten Rechtsfragen seien auch durch spätere Rechtsänderungen nicht obsolet geworden.
Im Januar 2019 hatte das Land Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung von Regelungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gestellt. Die gesetzlichen Mindeststandards zur Schweinehaltung seien in weiten Teilen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und widersprächen dem im Grundgesetz festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz. „In der Praxis hat sich nichts daran geändert, dass viele Schweine keine ausreichenden Platzangebote haben, um sich bewegen oder ausstrecken zu können. Die Spaltenböden führen nach wie vor zu mechanischen Verletzungen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Frage, ob die gängige Praxis der Schweinehaltung mit übergeordnetem Recht vereinbar sei, habe auch aus Verbraucherschutzaspekten höchste Relevanz, so Schröder: „Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Labeln zu Haltungsformen. Lebensmittelhändler wollen tierschutzgerechter erzeugtes Fleisch vertreiben und auch viele Verbraucher bevorzugen Fleisch, das unter höheren Anforderungen erzeugt wurde, als die gesetzlichen Vorgaben es vorschreiben. Der Deutsche Tierschutzbund vertraue weiterhin auf die ständige Rechtsprechung des Gerichts, dass die abstrakte Normenkontrolle nicht von Interessen der Antragstellerin abhängt, sondern allein von der Frage, ob ein zur Prüfung gestellter Rechtssatz gültig oder ungültig sei.
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Ein Blick auf die Welt des Englischen / Englisch als Schlüssel zur Welt
In einer zunehmend globalisierten Welt ist Englisch die unbestrittene Nummer eins unter den Weltsprachen. Die Beherrschung der englischen Sprache eröffnet zahlreiche Karrieremöglichkeiten und ermöglicht eine erfolgreiche Teilnahme am internationalen Geschehen.
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Mehr als nur Schulenglisch: Die Bedeutung des Spaßes am Lernen
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Dominiere den Englischunterricht in Leer Ostfriesland
Die Aufgliederung des Schulstoffs im Englischunterricht in Niedersachsen folgt im Allgemeinen einem strukturierten Lehrplan, der sich an den Richtlinien und Curricula des Landes orientiert. Hier ist eine typische Aufgliederung des Schulstoffs für die verschiedenen Jahrgangsstufen:
Jahrgangsstufen 5 und 6:
- Grundlagen: Einführung in die englische Sprache, Grundvokabular und einfache Sätze
- Grammatik: Einführung in die Grundgrammatik (z.B. einfache Verbformen, Pronomen)
- Leseverständnis: Verständnis einfacher englischer Texte
- Hörverständnis: Verstehen einfacher mündlicher Äußerungen
- Sprechen und Schreiben: Aufbau von einfachen Dialogen, Verfassen kurzer Texte
Jahrgangsstufen 7 und 8:
- Erweiterung des Vokabulars: Einführung in neue Themenbereiche wie Familie, Freizeitaktivitäten, Schule usw.
- Vertiefung der Grammatik: Fortgeschrittene Verbformen, Satzstruktur, Zeitformen
- Leseverständnis: Verständnis von längeren Texten, Entwicklung von Lesestrategien
- Hörverständnis: Verstehen von längeren gesprochenen Texten und Dialogen
- Sprechen und Schreiben: Verfassen zusammenhängender Texte, Erweiterung des mündlichen Ausdrucks
Jahrgangsstufen 9 und 10:
- Erweiterung des Vokabulars: Vertiefung und Erweiterung des Wortschatzes in verschiedenen Themenbereichen
- Grammatik: Komplexere grammatische Strukturen, indirekte Rede, komplexe Satzstrukturen
- Leseverständnis: Verständnis von anspruchsvollen Texten, Interpretation literarischer Texte
- Hörverständnis: Verstehen von authentischen englischen Gesprächen und Diskussionen
- Sprechen und Schreiben: Präsentieren von Themen, Verfassen von längeren Texten, Argumentieren und Diskutieren
Oberstufe (Jahrgangsstufen 11–13):
- Sprachliche Kompetenz: Vertiefung der Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen
- Kommunikation: Entwicklung von kommunikativen Fertigkeiten in verschiedenen Kontexten (z.B. Debatten, Präsentationen)
- Interkulturelle Kompetenz: Auseinandersetzung mit kulturellen Unterschieden und interkultureller Kommunikation
- Vorbereitung auf das Abitur: Fokus auf die Anforderungen des Zentralabiturs, Analyse von literarischen Texten, Essay-Writing, Interpretation von Sachtexten
Diese Aufgliederung dient als Leitfaden und kann je nach Schule und individuellen Lehrplänen variieren.
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Schulfit: Effektive Schülerhilfe im Landkreis Leer und den Regionen Emden und Aurich
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Nachhilfe und Lernangebote für heute und morgen
Schulfit unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Chancen in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt und im Leben zu verbessern. Wir bieten ein breites Spektrum an Nachhilfe, Coaching und Kursen der Erwachsenenbildung an. Unsere qualifizierten Lehrkräfte fördern Schüler, Jugendliche und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden. Mit einem ganzheitlichen Ansatz sind wir seit über 35 Jahren erfolgreich tätig und legen Wert auf fachliche sowie persönliche Entwicklung. Zudem sind wir stolz darauf, das TÜV-Zertifikat “Qualitätsstandards Nachhilfe” zu tragen, das für Unterricht auf höchstem Niveau und persönliche Entwicklungen steht.
Rundum-sorglos-Nachhilfe
Unsere Nachhilfe stellt Ihr Kind ins Zentrum und steht Ihnen aktiv zur Seite. Wir bieten nicht nur Unterstützung bei aktuellen Wissenslücken, sondern gehen auch persönlich und fachlich auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ein. Unser ganzheitlicher Ansatz zielt darauf ab, dass die ganze Familie Entspannung findet und Ihr Kind Freude am Lernen entwickelt.
Coaching für Orientierungshilfe
Jugendliche und junge Erwachsene stehen oft vor Herausforderungen. Pubertät, Schule, Ausbildung und Studium müssen bewältigt werden. Unser Coaching richtet sich an diejenigen, die ihre eigenen Potenziale erkennen und intensiv ihre persönliche Entwicklung fördern möchten.
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Wir bieten gezielte Förderung für alle Klassen, Jahrgangsstufen und die Erwachsenenbildung. Unser Unterricht ist genau auf die persönlichen Bedürfnisse und Lernziele ausgerichtet. Wir sorgen dafür, dass die Chemie zwischen Lehrkraft und Schüler stimmt und begleiten sie bei der Umsetzung in den schulischen oder beruflichen Alltag.
Zertifizierte Qualität
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Englisch-Nachhilfe in Leer und Moormerland: Spaß am Lernen und fundierte Sprachvermittlung für alle Schulklassen
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Englisch ist zweifellos eine der wichtigsten Sprachen der Welt und spielt eine entscheidende Rolle in vielen Bereichen des Lebens, sei es im beruflichen Kontext, beim Reisen oder einfach im Alltag. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Schülerinnen und Schüler solide Englischkenntnisse erwerben, um sich erfolgreich in einer globalisierten Welt behaupten zu können. Bei Schulfit Leer und Moormerland bieten wir professionelle Englisch-Nachhilfe für alle Schulklassen an, um Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zum Spracherfolg zu unterstützen.
Wichtige Aspekte beim Englischlernen
Beim Erlernen der englischen Sprache gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die über den reinen Wortschatz und Grammatik hinausgehen:
1. Kommunikation und Ausdruck: Neben dem Erlernen von Vokabeln und Grammatikregeln ist es entscheidend, die Fähigkeit zu entwickeln, sich klar und verständlich in englischer Sprache auszudrücken. Dies umfasst die richtige Betonung, Intonation und den Einsatz von Redewendungen.
2. Interaktiver Unterricht: Ein interaktiver Unterricht, der den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet, aktiv am Lernprozess teilzunehmen, ist äußerst wichtig. Dies kann durch Gruppenarbeiten, Rollenspiele, Diskussionen und multimediale Inhalte erreicht werden.
3. Praxisorientierung: Das Erlernen von Englisch sollte praxisorientiert sein und sich an realen Situationen orientieren, denen die Schülerinnen und Schüler im täglichen Leben oder in ihrem zukünftigen Beruf begegnen könnten. Dies hilft, das Gelernte besser zu verinnerlichen und anzuwenden.
4. Spaß am Lernen: Um Motivation und Engagement zu fördern, ist es wichtig, dass der Englischunterricht Spaß macht und interessante, abwechslungsreiche Inhalte bietet. Dadurch wird das Lernen zu einem positiven Erlebnis und die Schülerinnen und Schüler sind motiviert, ihr Bestes zu geben.
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Unsere Englisch-Nachhilfelehrer bei Schulfit Leer und Moormerland verfügen über langjährige Erfahrung in der Vermittlung von Sprachen und sind hochqualifiziert, um Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Durch ihre professionelle Unterstützung und ihr engagiertes Eingehen auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen helfen sie dabei, das volle Potenzial der Schülerinnen und Schüler zu entfalten und ihre Englischkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.
Wenn auch Sie oder Ihr Kind Unterstützung im Fach Englisch benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum sprachlichen Erfolg zu begleiten!
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Einzelunterricht oder in Kleinstgruppen durch qualifizierte Nachhilfekräfte, damit Lernen wieder Freude macht. Schulfit ist mehr als Noten verbessern.
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