Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Heidi Noormanns himmlische Vanillekipferl – einfach & köstlich
Vanillekipferl – ein kleiner Weihnachtszauber aus Ostfriesland
Bevor wir uns in die winterliche Ostfrieslandgeschichte stürzen, lassen Sie uns etwas Süßes zaubern: Vanillekipferl. Sie sind einfach zuzubereiten, herrlich zart und verbreiten schon beim Backen den Duft von Weihnachten in der ganzen Wohnung.

Zutaten für ca. 30–40 Kipferl:
280 g Mehl
100 g gemahlene Mandeln
80 g Zucker
200 g kalte Butter
2 Eigelb
2 Päckchen Vanillezucker
Puderzucker zum Wälzen
Zubereitung:
-
Mehl, gemahlene Mandeln, Zucker, Vanillezucker und Eigelb in eine Schüssel geben.
-
Die kalte Butter in kleinen Stücken hinzufügen und alles zügig zu einem glatten Teig verkneten.
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Den Teig zu einer Kugel formen, in Frischhaltefolie wickeln und mindestens 30 Minuten im Kühlschrank ruhen lassen.
-
Den Backofen auf 175 °C vorheizen.
-
Den Teig in kleine Portionen teilen und daraus Hörnchen formen – klassische Kipferl eben.
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Die Kipferl auf ein mit Backpapier belegtes Blech legen und 10–12 Minuten backen, bis die Spitzen leicht goldbraun sind.
-
Noch warm vorsichtig in Puderzucker wälzen, auskühlen lassen und genießen.
Diese Vanillekipferl sind perfekt, um die Adventszeit zu versüßen – während draußen der Wind um die Hausecken pfeift und drinnen Kerzen flackern.
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Wenn der Adventskranz schneller brennt als der Tee kocht – eine ostfriesische Weihnachtsgeschichte
Von Heidi Noormann

Ein winterlicher Dezemberabend in Leer
In Ostfriesland sagt man gern:
“Man munkelt viel – aber auf den Deich ist Verlass.“
Meistens stimmt das.
Es war einer dieser typischen Dezemberabende in Leer: Der Wind pfiff um die Häuser, als wolle er persönlich das Christkind herbeipusten. Im Wohnzimmer flackerte eine Kerze auf dem Adventskranz. Zwischen Tee, Geschenkpapier und dem letzten Stück Stollen passierte das, was in vielen Haushalten jedes Jahr geschieht: Die Kerze brannte weiter, obwohl niemand mehr im Raum war.
Bei Familie Janssen schlich sich das Chaos leise ein. Zuerst wollte der Hund raus, dann klingelte die Nachbarin, anschließend tauchte die halbe Nachbarschaft im Flur auf. Während im Haus eifrig geschnackt wurde, brannte die Kerze unbeaufsichtigt. Ein klassischer Fall von:
“Ach herrje, dat hätt ok annerst utgehen können!”
Vergessene Kerzen – unterschätzte Gefahr in der Adventszeit
Gerade im Dezember steigt das Feuerrisiko in Wohnbereichen erheblich: trockene Tannenbäume, Lichterketten, Adventskränze – und eben die berühmten vergessenen Kerzen. So gemütlich diese Zeit ist, so schnell kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein Großschaden werden.
Kundenzentriert handeln – Sicherheit geht vor
Wer eine Kerze aus Versehen brennen lässt, muss im Ernstfall mit hohen Kosten rechnen. Doch für unsere Kunden gibt es guten Grund zur Entspannung: Selbst grobe Fahrlässigkeit ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Das kleine Missgeschick führt also nicht gleich zu einem finanziellen Drama. Besonders in einer Zeit, in der Wärme, Frieden – und manchmal auch ein wenig vorweihnachtliches Durcheinander – zusammenkommen, bietet das ein gutes Stück Sicherheit.
Rückblick: Dezember 2023 – Hochwasser an der Küste
Während im Wohnzimmer Kerzen brannten, kämpften draußen Helferinnen und Helfer gegen eine andere Gefahr: Hochwasser.
Kaum jemand hatte erwartet, dass die Pegel mitten im Winter so stark ansteigen würden. Doch wer in Ostfriesland lebt, weiß:
“Wenn dat Water kummt, denn kummt dat richtig.”
Feuerwehr, THW, Landwirte und viele freiwillige Helfer schleppten Sandsäcke und sicherten die Deiche rund um Leer – während anderswo die ersten Plätzchen aus dem Ofen kamen. Sie verhinderten Schlimmeres und erinnerten uns daran, wie wichtig eine Elementarversicherung ist. Wetterextreme kennen weder Advent noch Weihnachten.
Zwischen Besinnlichkeit und Realität
Weihnachten soll wärmen – im Herzen und im Zuhause. Gerade dort passieren die meisten Missgeschicke: brennende Tannenbäume, stürmische Nächte oder plötzliches Hochwasser.
Eine gute Wohngebäude- und Elementarversicherung ist wie ein Schutzengel: man sieht ihn nicht, aber man ist froh, dass er da ist. Sie sorgt dafür, dass kleine und große Missgeschicke nicht zur Katastrophe werden.
Ein Dezember voller Wärme und Sicherheit
Möge dieser Dezember für Sie warm, sicher und besinnlich sein – mit flackernden Kerzen nur dort, wo sie hingehören, und mit Versicherungen, die halten, was sie versprechen.
Und natürlich: mit frisch gebackenen Vanillekipferln, die das Herz erwärmen.
Herzliche Weihnachtsgrüße aus Leer
Ihre
Heidi Noormann

Lokal
“Gruß an Bord“ feiert Heiligabend mit neuer Stimme – Susanne Stichler erzählt Geschichten von Seeleuten weltweit
„Gruß an Bord“ mit neuer Stimme: Susanne Stichler präsentiert NDR Info Traditionssendung an Heiligabend für Seeleute weltweit
Hamburg – Philippinische Seeleute zwischen härtester Arbeit und Karaoke, eine Kommandantin der deutschen Marine mit ihrer Besatzung im NATO-Einsatz und der Kapitän eines Containerriesen auf Jungfernfahrt – sie alle verbringen Weihnachten auf See und sind Teil der NDR Info Sendung „Gruß an Bord“. Die traditionelle Radiosendung verbindet an Heiligabend weihnachtliche Grüße für Seeleute weltweit mit vielfältigen Perspektiven auf das Leben auf See. Wissenschaftler, die ausgerechnet an den Festtagen auf dem Nordpazifik forschen, oder junge Menschen, die den Alltag auf Schiffen kennenlernen, geben Einblicke in eine Welt, die viele nur vom Hörensagen kennen.

In diesem Jahr übernimmt Susanne Stichler die Moderation: „Wenn es ‚Gruß an Bord‘ nicht gäbe, müsste man es gerade jetzt erfinden. Wer sind die Menschen, die für uns auf den Meeren unterwegs sind, damit Waren aus aller Welt nicht nur an Weihnachten, sondern jederzeit verfügbar sind? Wie leben ihre Familien mit den monatelangen Abwesenheiten?“, sagt die NDR Info Moderatorin.
Adrian Feuerbacher, NDR Chefredakteur und Programmchef von NDR Info, betont: „‚Gruß an Bord‘ ist eine wunderbare norddeutsche Weihnachtstradition – und inzwischen noch so viel mehr! In den Tagen vor Heiligabend wird die Seefahrt zu einem großen Programmschwerpunkt, einem ‚NDR Info Thema‘. Uns ist wichtig: Wir wollen auf allen Kanälen – Radio, Fernsehen, online, YouTube und Instagram – Einblicke in den spannenden, aber oft auch harten Alltag von Seeleuten bieten.“
Weihnachtsstimmung im Hamburger Hafen
Aufgezeichnet wird die Sendung am 14. Dezember ab 16 Uhr in der Seemannsmission Duckdalben im Hamburger Hafen. Gäste sind unter anderem die Hamburger Senatorin für Wirtschaft und Innovation, Dr. Melanie Leonhard, sowie die Bischöfin Kirsten Fehrs. Musikalisch begleitet wird die Sendung von Frank Grischek und Ralf Lübke mit Akkordeon und Gitarre.
Seeleute können persönliche Grüße erhalten – Interessierte können Mails an gruss-an-bord@ndr.de senden oder Sprachnachrichten aufzeichnen. Eine Anleitung für Sprachnachrichten findet sich online unter „Auf hoher See: ‘Gruß an Bord’ sucht Ihre Geschichten 2025“ auf ndr.de. Die Ausstrahlung erfolgt am 24. Dezember ab 20 Uhr im Radioprogramm von NDR Info und auf NDR Info Spezial.
Empfang auch per Kurzwelle
Damit alle Besatzungen die Sendung empfangen können, werden erneut Kurzwellen-Frequenzen angemietet. Am Heiligabend wird zwischen 18 und 21 Uhr UTC (19 bis 22 Uhr MEZ) über folgende Frequenzen gesendet:
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15770 kHz – Atlantik Nordwest
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13830 kHz – Atlantik Süd
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6030 kHz – Atlantik Nordost
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9635 kHz – Indischer Ozean
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11650 kHz – Atlantik/Indischer Ozean/Südafrika
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6080 kHz – Europa
72 Jahre Radiogeschichte
„Gruß an Bord“ ist seit 1953 eine feste Weihnachtstradition des NDR. Die erste Sendung wurde an Heiligabend über Norddeich Radio, eine Seefunkstation in Ostfriesland, ausgestrahlt. Auch in Zeiten von Smartphones und Internet bleibt die Sendung eine wichtige Verbindung zwischen Seeleuten auf den Meeren und ihren Familien in Deutschland. Viele Angehörige senden persönliche Weihnachtsbotschaften an ihre Lieben, die den Festtag nicht zu Hause verbringen können.
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Lokal
Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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