Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
„Endlich grünes Licht: Radweg zwischen Stickhausen und Holte kommt“

Radweg zwischen Stickhausen und Holte endlich genehmigt – Ulf Thiele fordert zügigen Baustart
Stickhausen / Holte / Potshausen. Nach jahrelangem Ringen ist der nächste Meilenstein erreicht: Der Landkreis Leer hat den Planfeststellungsbeschluss für den lange geforderten Radweg entlang der Landesstraße 21 zwischen Stickhausen und Holte bekannt gegeben. Vom 5. bis 18. August wird der Beschluss öffentlich ausgelegt – ein wichtiger Schritt in Richtung Baubeginn.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele, der sich seit Jahren für das Projekt einsetzt, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich – äußert jedoch auch Kritik: „Nach zu langem Warten ist der Bau des Radweges endlich genehmigt. Das Verfahren war jedoch von unnötigen Verzögerungen geprägt und glich stellenweise einem Schildbürgerstreich.“
Hintergrund seiner Kritik ist unter anderem ein Disput zwischen der Kreisverwaltung Leer und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über ein Bodengutachten. Letztlich entschied sich die Behörde, den Bodenaushub während der Bauphase direkt auf der Fahrbahn zwischenzulagern – ein Kompromiss zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Vermeidung eines weiteren Gutachtens.

Besonderes Lob richtet Thiele an die engagierten Bürgerinnen und Bürger entlang der Strecke sowie an die Kommunen. Die Demonstration im Juli 2022, initiiert von Potshausens Ortsvorsteherin Helga Meyer, habe deutliche Signale an die Politik gesendet. Damals versammelten sich hunderte Unterstützerinnen und Unterstützer aus der Samtgemeinde Jümme und den Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn, um für den Bau des Radwegs zu demonstrieren – begleitet von den jeweiligen Bürgermeistern.
„Das hat Wirkung gezeigt“, so Thiele. Nun sei die Landesregierung gefragt. Der Abgeordnete fordert, dass noch in diesem Jahr alle nötigen Grundstückskäufe abgeschlossen und die Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Voraussetzung sei, dass die Mittel im Landeshaushalt 2026 gesichert seien: „Ich gehe fest davon aus, dass die Landesregierung zu ihrem Wort steht und der Radweg nun auch zügig gebaut wird“, so Thiele abschließend.
Mit dem geplanten Bau des Radweges wird nicht nur ein lang gehegter Wunsch der Region erfüllt – er bedeutet auch einen spürbaren Gewinn an Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, Schüler und Pendler entlang der vielbefahrenen L21.
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Lokal
Plötzlich außer Gefecht – Wer führt den Betrieb weiter?Handwerkskammer unterstützt bei der Notfallplanung

Betriebe für den Notfall wappnen — Notfallordner
Handwerkskammer Ostfriesland lädt zur Informationsveranstaltung am 27. August ein
Ostfriesland – Ein plötzlicher Notfall – sei es ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit – kann einen Handwerksbetrieb unvorbereitet hart treffen. Was passiert, wenn der Inhaber unerwartet für Wochen oder gar Monate ausfällt? Wer übernimmt dann die Organisation des Betriebs, kennt Zugangsdaten, kümmert sich um Personal, Buchhaltung und Kunden?
Genau mit diesen Fragen beschäftigt sich die kostenfreie Veranstaltung „Notfallplanung für den Handwerksbetrieb“, zu der die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, den 27. August 2025, um 18 Uhr in den Kammersaal in Aurich (Straße des Handwerks 2) einlädt.
Unternehmerinnen und Unternehmer erfahren dort, wie sie frühzeitig vorsorgen können, um ihren Betrieb im Ernstfall handlungsfähig zu halten. Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Weßels (Aurich) sowie Helge Valentien, Leiter der Betriebsberatung der Kammer, informieren praxisnah über wichtige Aspekte der betrieblichen und persönlichen Vorsorge. Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, betriebliche Vertretungsregelungen und Versicherungen stehen im Mittelpunkt des Abends.
Teilnehmende erhalten darüber hinaus einen Notfallordner mit zahlreichen Vordrucken und Formularen. Dieser hilft dabei, alle wichtigen Informationen strukturiert zu erfassen – von Zugangskennwörtern bis hin zur Vertretungsvollmacht. Zudem stehen die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer für individuelle Rückfragen zur Verfügung.
Anmeldungen sind ab sofort online möglich unter www.hwk-aurich.de/notfall.
Anmeldeschluss ist der 20. August.
Für Rückfragen steht Helge Valentien unter Tel. 04941 1797–54 zur Verfügung.

Effizient und regional: So gelingt der Schadensfall reibungslos
Ob Brand, Wasser oder Sturm – im Ernstfall zählt jede Minute. Die Kooperation zwischen dem Handwerkernetzwerk BauWoLe und Versicherungen schafft klare Abläufe und schnelle Hilfe. Erfahren Sie, wie geprüfte regionale Fachbetriebe und Versicherer gemeinsam für eine zügige, koordinierte Schadensabwicklung sorgen – vom ersten Angebot bis zur finalen Reparatur.
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Lokal
Soziales Herz in Augustfehn: Café & Klamotte spendet 2.000 Euro für schwerkranke Kinder in Remels

Auf dem Foto, von rechts nach links: Marcus Schumacher (Geschäftsführer der Diakonie, der Trägergesellschaft des Schutzengel-Huus „Michael“), Charles Wagner (Mitglied des Vorstandes des Fördervereins Schutzengel-Huus e.V.), Ulf Thiele MdL (Vorsitzender des Fördervereins), Michael Piorr (Leiter des Cafés), Ria Müntinga (Leitung Café & Klamotte) sowie weitere engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Café & Klamotte.
Foto: Anker e.V.
Café & Klamotte in Augustfehn spendet 2.000 Euro an das Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels
Augustfehn/Remels. Das soziale Kaufhaus „Café & Klamotte“ in Augustfehn, eine Einrichtung der örtlichen freikirchlichen Gemeinde und betrieben vom Anker e.V., hat mit einer großzügigen Spende in Höhe von 2.000 Euro das Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels unterstützt. Der Betrag wurde aus den Verkaufserlösen des Kaufhauses erwirtschaftet und an den Förderverein Schutzengel-Huus e.V. übergeben.
Hilfe für intensivpflegebedürftige Kinder
Das Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels bietet Aufenthalte für intensivpflegebedürftige Kinder und Jugendliche an. Die Einrichtung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine ambulante Versorgung nach einem Klinikaufenthalt nicht gewährleistet werden kann oder wenn Familien dringend eine Auszeit benötigen, um neue Kraft zu schöpfen. Nicht alle Pflege- und Aufenthaltskosten werden von den Krankenkassen getragen – hier setzt der Förderverein an und springt mit Spenden ein, um betroffene Familien zu entlasten.
Übergabe vor dem Kaufhaus in Augustfehn
Am Montag fand vor dem Gebäude von Café & Klamotte in der Straße Am Kanal 36 in Augustfehn die feierliche Spendenübergabe statt. Die Leiterin des Kaufhauses, Ria Müntinga, übergab gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Team einen symbolischen Scheck an den Vorsitzenden des Fördervereins, Ulf Thiele, seinen Vorstandskollegen Charles Wagner und den Geschäftsführer der Diakonie Hesel-Jümme-Uplengen, Marcus Schumacher. Die Diakonie ist die gemeinnützige Trägergesellschaft des Schutzengel-Huus „Michael“.
„Es ist für uns bewegend, wenn solch eine wichtige Arbeit unterstützt werden kann und auch Freude bei den Empfängern auslöst. Es hat alle Mitarbeiter von Café & Klamotte sehr beeindruckt, mit welcher Hingabe und Liebe sich der Verein für die intensivpflegebedürftigen Kinder im Schutzengel-Huus einsetzt“, sagte Ria Müntinga nach der Übergabe.
Geld kommt direkt der Pflege zugute
Ulf Thiele bedankte sich herzlich für die Spende:
„Wir werden das Geld in die Pflegearbeit im Schutzengel-Huus ‚Michael‘ und in die Unterstützung der Kinder und ihrer Familien geben. Die Spende des sozialen Kaufhauses Café & Klamotte hilft unserem Förderverein sehr dabei, die Familien zu unterstützen, deren Kinder im Schutzengel-Huus leben, und das Schutzengel-Huus ‚Michael‘ zu einem Ort zu machen, der zugleich hochprofessionelle Pflege und ein Zuhause für die Kinder und ihre Familien bietet.“
Café & Klamotte: mehr als nur ein Kaufhaus
Das soziale Kaufhaus Café & Klamotte ist weit mehr als ein Ort zum Einkaufen. Jeden Mittwoch und Donnerstag kann man dort preiswert Kleidung, Haushaltswaren, Spielzeug, Bettwäsche und mehr erwerben – besonders für Menschen mit geringem Einkommen ein wertvoller Anlaufpunkt.
Öffnungszeiten:
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Mittwochs und donnerstags: 9:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
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Das Café ist mittwochs von 14:30–17:00 Uhr geöffnet
Im Café gibt es nicht nur Kaffee, Tee und Kuchen, sondern auch stets ein offenes Ohr für persönliche Sorgen, ein freundliches Gespräch oder einfach einen gemütlichen Klönschnack über das Wetter. Alle Angebote werden ehrenamtlich betreut. Die Einrichtung freut sich über jeden Besuch – sei es zum Einkaufen, zum Kaffeetrinken oder zum Austausch.
Kontaktinformationen:
Café & Klamotte
Am Kanal 36
26689 Apen-Augustfehn
📞 Telefon: 0 44 89 – 35 44