Politik
Europawahlen — die Wahl im Überblick
Europawahl am 26. Mai 2019
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert mit seinen Abgeordneten aus 28 Mitgliedstaaten die zweitgrößte Demokratie der Welt.
Auf vielfältige Weise nimmt die Arbeit des Europäischen Parlaments und des Ministerrats der Europäischen Union erheblichen Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche der EU-Bürger. Die Europäische Union ist in vielen Politikfeldern aktiv und greift unmittelbar oder mittelbar durch Richtlinien, Verordnungen, Finanzzuweisungen und Zuschüsse in die Politik der Mitgliedstaaten und das Leben ihrer Unionsbürger ein.
Alle fünf Jahre werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments als Repräsentanten der EU-Bürger gewählt.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist für jeden EU-Staat getrennt festgelegt und richtet sich nach der Größe der Länder. Nach der bestehenden Richtlinie erreicht Deutschland 96 Abgeordneten.
Anders als bei der Bundestagswahl haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung wählen können.
Wo kann ich wählen?
Am Wahlsonntag, 26.05.2014 kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal gewählt werden. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie von der Gemeinde zugeschickt bekommen.
Zur Wahl im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitzubringen.
Sollte einem die Wahl am Wahlsonntag nicht möglich sein, erhält man auf Antrag bei der Gemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält im Wahllokal einen amtlichen, weißlichen Stimmzettel für die Europawahl.
Auf dem Stimmzettel sind alle 40 Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt, die in Niedersachsen zur Europawahl zugelassen wurden.
Rechte obere Ecke abgeschnitten
Bei jedem Stimmzettel ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Blinde und sehbehinderte Wähler können dort ihre Wahlschablone anlegen und damit ohne fremde Hilfe ihr Kreuz an der gewünschten Stelle setzen. Wahlschablonen können kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. angefordert werden.
Wie viele Stimmen habe ich?
Wann ist die Stimmabgabe gültig? Wie wird eine Stimme ungültig?
Mehrere einwandfreie Kennzeichnungen einer Partei oder Wählervereinigung (z.B. Kennzeichnung im Kreis, Umrandung des Feldes oder Unterstreichen des Namens) auf einem Stimmzettel gelten als eine gültige Stimme.
Streicht ein Wähler seine ursprüngliche Kennzeichnung klar und deutlich, weil er sich verschrieben hat, ist die neue Kennzeichnung gültig, sofern kein Zweifel am Willen des Wählers besteht.
Eine Stimme wird ungültig,
- wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist,
- wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält,
- wenn mehr als eine Stimme abgegeben ist oder
- wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Briefwahl?
Wie?
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben.
Frist
Briefwahlunterlagen können regulär bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24.05.2019), 18:00 Uhr, beantragt werden.
Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person jedoch glaubhaft, dass ihr die beantragten Unterlagen nicht zugegangen sind, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (25.05.2019), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Der Wahlberechtigte kreuzt persönlich den Stimmzettel an.
- Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag (blau) gelegt. Der Umschlag wird verschlossen.
- Der Wahlberechtigte unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Datum.
- Der unterschriebene Wahlschein wird mit dem Stimmzettelumschlag (blau) in den Wahlbriefumschlag (rot) gesteckt. Der Umschlag wird verschlossen.
- Der Wahlbriefumschlag (rot) wird unfrankiert bei der Deutschen Post AG oder persönlich bei der Kreiswahlleitung (Landkreis Leer) abgegeben.
Versand
Der Wahlbrief sollte innerhalb Deutschlands spätestens am 23.05.2019 bei der Post abgegeben werden, vom Ausland noch früher.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten, ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen in der Gemeinde ab, so kann er die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den verschlossenen roten Wahlbrief direkt wieder abgeben. Die Gemeinde leitet diesen dann an den Landkreis weiter.
Frist
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr beim Landkreis eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Stimmzettel
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