Blaulicht

Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Uner­laub­te Müll­ent­sor­gung, Trun­ken­heits­fahr­ten (2)

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 27.09.2023

 
 

 

Fah­ren ohne Fahrerlaubnis++Unerlaubte Müll­ent­sor­gung++ Trun­ken­heits­fahr­ten (2)

Leer — Fah­ren ohne Fahrerlaubnis

Durch Ein­satz­kräf­te der Auto­bahn­po­li­zei Leer wur­de am 26.09.2023 um 19:30 Uhr eine Fahr­zeug­kon­trol­le an der Deich­stra­ße durch­ge­führt. Bei der Über­prü­fung von Fah­rer und Fahr­zeug ergab sich, dass der 36-jäh­ri­ge Fah­rer des Pkw mit einem Füh­rer­schein aus der Repu­blik Mol­dau unter­wegs war, obwohl er bereits seit mehr als einem Jahr einen fes­ten Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land begrün­det hat­te. Nach dem aktu­el­len Fahr­erlaub­nis­recht bedeu­tet die­ser Sach­ver­halt, dass der Mann nur sechs Mona­te nach Wohn­sitz­grün­dung in Deutsch­land mit dem bestehen­den Füh­rer­schein und einer Über­set­zung hät­te fah­ren dür­fen. Da er die­sen Zeit­raum über­schrit­ten hat­te, wäre eine Umschrei­bung der Fahr­erlaub­nis in Ver­bin­dung mit einer prak­ti­schen Fahr­prü­fung erfor­der­lich gewe­sen. Da der 36-jäh­ri­ge die­ses ver­säumt hat­te, wird nun wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis gegen ihn ermittelt.

A 28/Brinkum — Uner­laub­te Abfallentsorgung

Am 26.09.2023 wur­de der Auto­bahn­po­li­zei Leer gegen 14:08 Uhr mit­ge­teilt, dass es auf der A 28 auf dem Rast­platz Nort­moor zu einer Ent­sor­gung von Bau­schutt und Farb­ei­mern gekom­men sei. Als die Ein­satz­kräf­te an der Ört­lich­keit anka­men, konn­te der Mit­tei­ler vor Ort auf den Müll hin­wei­sen, wel­cher einer geson­der­ten Ent­sor­gung hät­te zuge­führt wer­den müs­sen. Da der Mit­tei­ler wei­te­re sach­dien­li­che Hin­wei­se erbrin­gen konn­te, wur­de ein Mann aus der Samt­ge­mein­de Hesel als mög­li­cher Ver­ur­sa­cher ermit­telt. Die Poli­zei Hesel wur­de über den Umstand infor­miert, such­te die Per­son auf und führ­te eine Befra­gung durch. Dabei gab der Mann an, dass er nicht für den kom­plet­ten Müll an der Ört­lich­keit ver­ant­wort­lich sei. Somit wur­den im Rah­men einer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge die wei­te­ren Ermitt­lun­gen aufgenommen.

Emden — Trun­ken­heits­fahr­ten (2)

Am 26.09.2023 wur­den im Stadt­ge­biet zwei Trun­ken­heits­fahr­ten fest­ge­stellt und durch Ein­satz­kräf­te der Emden Poli­zei ver­folgt. Die ers­te Fahrt unter dem Ein­fluss alko­ho­li­scher Geträn­ke trug sich gegen 15:07 Uhr zu, als eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung auf einen Ver­kehrs­teil­neh­mer auf­merk­sam wur­de, der die Ham­hu­ser Stra­ße befuhr. Bei der Kon­trol­le wur­de fest­ge­stellt, dass der 59-jäh­ri­ge Emder einen Atem­al­ko­hol­wert von 1,42 Pro­mil­le auf­wies. Die Ein­satz­kräf­te lei­te­ten ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein, in des­sen Rah­men der Mann eine Blut­pro­be abge­ben muss­te. Zudem wur­de der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt und das Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen vor­erst unter­sagt. Zu einer wei­te­ren Fest­stel­lung einer Fahrt unter dem Ein­fluss von Alko­hol kam es um 16:18 Uhr auf der Auricher Stra­ße. Dort kon­trol­lier­ten Ein­satz­kräf­te der Emder Poli­zei einen 33-jäh­ri­gen Mann mit Wohn­sitz in Emden und stell­ten dabei fest, dass die­ser sein Fahr­zeug unter dem Ein­fluss von 1,88 Pro­mil­le Alko­hol geführt hat­te. Zudem ergab sich der Ver­dacht, des Misch­kon­sums, da der Mann auch zuvor Betäu­bungs­mit­tel kon­su­miert hat­te. Auch die­ser Auto­fah­rer muss­te sich den poli­zei­li­chen Maß­nah­men unter­zie­hen und sich nun in einem Straf­ver­fah­ren ver­ant­wor­ten. Eben­so wur­de das Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen bis zur wei­te­ren Ent­schei­dung untersagt.


 

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