Blaulicht
Fahren ohne Pflichtversicherung mit E‑Scooter, Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss — weitere Meldungen
Leer — Fahren ohne Pflichtversicherung mit E‑Scooter
Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung fiel Einsatzkräften der Polizei Leer am 12.01.2023 gegen 16:20 Uhr im Bereich der Blinke ein 39-jähriger Verkehrsteilnehmer auf, welcher mit einem E‑Scooter unterwegs war. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass das geführte Elektro-Kleinstfahrzeug zum einen ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wurde und es sich zudem um eine Ausführung handelte, die nicht für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist. Die Polizei stellt im Rahmen der Verkehrsüberwachung immer wieder fest, dass die Regeln zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sind. Bezüglich der häufig genutzten E‑Scooter muss beachtet werden, das dieser nur für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist, wenn dieser eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h / bzw. 500 Watt nicht überschreitet. Ob ein Fahrzeug generell für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, hängt davon ab, ob für das Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besteht, die der jeweilige Hersteller beim Kraftfahrbundesamt beantragen kann. Es wird empfohlen, diesen Umstand beim Kauf zu überprüfen. Zudem müssen Elektrokleinstfahrzeuge laut der gesetzlichen Verordnung haftpflichtversichert werden. Es gibt rund um die kleinen E‑Scooter viele Regelungen, die am besten vor dem Kauf durch gründliche Recherche und durch die Beratung von Fachleuten beim Kauf in Erfahrung gebracht werden sollten. Auch ein Blick in die gesetzliche Verordnung hilft bei der Aufklärung vor dem Kauf eines solchen Fahrzeuges: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
Rhauderfehn — Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am 12.01.2023 kam es gegen 21:38 Uhr auf der Kirchstraße in Fahrtrichtung Langholt zu einem Verkehrsunfall, als ein 39-jähriger Mann mit seinem Pkw in einer leichten Linkskurve alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn abkam. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Mann einen Atemalkoholwert von 3,27 Promille aufwies. Zudem ergab sich der Verdacht, dass der mitgeführte Pkw von dem Betroffenen zuvor entwendet wurde. Das Fahrzeug wurde durch einen Abschlepper geborgen und vorsorglich sichergestellt. Der 39-jährige blieb unverletzt, verblieb aber nach den polizeilichen Maßnahmen aus gefahrenabwehrenden Gründen in polizeilichem Gewahrsam. Es wurde ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.
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