Blaulicht

Fah­ren ohne Pflicht­ver­si­che­rung mit E‑Scooter, Ver­kehrs­un­fall unter Alko­hol­ein­fluss — wei­te­re Meldungen

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Leer — Fah­ren ohne Pflicht­ver­si­che­rung mit E‑Scooter

Im Rah­men einer Ver­kehrs­über­wa­chung fiel Ein­satz­kräf­ten der Poli­zei Leer am 12.01.2023 gegen 16:20 Uhr im Bereich der Blin­ke ein 39-jäh­ri­ger Ver­kehrs­teil­neh­mer auf, wel­cher mit einem E‑Scooter unter­wegs war. Bei der anschlie­ßen­den Über­prü­fung stell­te sich her­aus, dass das geführ­te Elek­tro-Kleinst­fahr­zeug zum einen ohne den vor­ge­schrie­be­nen Ver­si­che­rungs­schutz im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum genutzt wur­de und es sich zudem um eine Aus­füh­rung han­del­te, die nicht für den Betrieb im Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen ist. Die Poli­zei stellt im Rah­men der Ver­kehrs­über­wa­chung immer wie­der fest, dass die Regeln zur Nut­zung von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern nicht bekannt sind. Bezüg­lich der häu­fig genutz­ten E‑Scooter muss beach­tet wer­den, das die­ser nur für den Betrieb im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum zuge­las­sen ist, wenn die­ser eine bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h / bzw. 500 Watt nicht über­schrei­tet. Ob ein Fahr­zeug gene­rell für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen ist, hängt davon ab, ob für das Fahr­zeug eine All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) besteht, die der jewei­li­ge Her­stel­ler beim Kraft­fahr­bun­des­amt bean­tra­gen kann. Es wird emp­foh­len, die­sen Umstand beim Kauf zu über­prü­fen. Zudem müs­sen Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge laut der gesetz­li­chen Ver­ord­nung haft­pflicht­ver­si­chert wer­den. Es gibt rund um die klei­nen E‑Scooter vie­le Rege­lun­gen, die am bes­ten vor dem Kauf durch gründ­li­che Recher­che und durch die Bera­tung von Fach­leu­ten beim Kauf in Erfah­rung gebracht wer­den soll­ten. Auch ein Blick in die gesetz­li­che Ver­ord­nung hilft bei der Auf­klä­rung vor dem Kauf eines sol­chen Fahr­zeu­ges: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html

Rhau­der­fehn — Ver­kehrs­un­fall unter Alkoholeinfluss 

Am 12.01.2023 kam es gegen 21:38 Uhr auf der Kirch­stra­ße in Fahrt­rich­tung Lang­holt zu einem Ver­kehrs­un­fall, als ein 39-jäh­ri­ger Mann mit sei­nem Pkw in einer leich­ten Links­kur­ve allein­be­tei­ligt nach rechts von der Fahr­bahn abkam. Bei der Unfall­auf­nah­me wur­de fest­ge­stellt, dass der Mann einen Atem­al­ko­hol­wert von 3,27 Pro­mil­le auf­wies. Zudem ergab sich der Ver­dacht, dass der mit­ge­führ­te Pkw von dem Betrof­fe­nen zuvor ent­wen­det wur­de. Das Fahr­zeug wur­de durch einen Abschlep­per gebor­gen und vor­sorg­lich sicher­ge­stellt. Der 39-jäh­ri­ge blieb unver­letzt, ver­blieb aber nach den poli­zei­li­chen Maß­nah­men aus gefah­ren­ab­weh­ren­den Grün­den in poli­zei­li­chem Gewahr­sam. Es wur­de ein Straf­ver­fah­ren gegen den Mann eingeleitet.


 

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