Blaulicht

Fal­sche Handwerker/Dachdecker

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Fal­sche Handwerker/Dachdecker

Nicht sel­ten kommt es vor, dass eine frem­de, in der Regel männ­li­che, Per­son an einer Haus­tür erscheint und sich als angeb­li­cher Dach­de­cker­meis­ter vor­stellt. Die Per­so­nen erzäh­len den jewei­li­gen Haus­be­woh­nern, dass “zufäl­lig im Vor­bei­fah­ren” der schlech­te Zustand des Daches auf­ge­fal­len wäre und die Per­son als Hand­wer­ker wol­le nur vor­sorg­lich auf den Umstand hin­wei­sen. Dann teilt der angeb­li­che Hand­wer­ker den Haus­be­woh­nern mit, dass unbe­dingt eine Dach­rei­ni­gung und neue Beschich­tung benö­tigt wür­de, ansons­ten wür­den balg erheb­li­che Schä­den an dem betref­fen­den Dach ent­ste­hen. Die anbie­ten­den Per­so­nen machen auf den ers­ten Blick einen kom­pe­ten­ten und über­zeu­gen­den Ein­druck. Wenn die oder der Ange­spro­che­ne inter­es­siert sind, wird umge­hend ein sog. “Ver­trag” vor­ge­legt, der dann als Auf­trag unter­schrie­ben wer­den soll. Die­ser Ver­trag hat sei­ne Tücken, denn dort ist wahr­schein­lich nicht mal der kor­rek­te Namen der Fir­ma, eine Adres­se oder ein Ansprech­part­ner, Gerichts­stand etc. ver­merkt. So soll Druck aus­ge­übt wer­den und ein Rück­tritt vom Ver­trag ver­mie­den wer­den. Ver­trä­ge die­ser Art sind nicht rechts­kon­form. Nach­träg­li­che recht­li­che Schrit­te sind mög­lich, aber schwie­rig. Wich­tig ist hier außer­dem zu beach­ten, dass dann nicht nur die anschlie­ßen­de zumeist unpro­fes­sio­nel­le Aus­füh­rung der Arbeit zum Pro­blem wird, son­dern auch der Umstand, dass es sich um Schwarz­ar­beit han­delt.. Die Poli­zei rät, sol­che spon­ta­nen Ange­bo­te an der Haus­tür, die unge­ahn­te Kos­ten nach sich zie­hen und ohne Anfra­ge erfol­gen, sofort und direkt abzu­leh­nen. Die wenigs­ten Anbie­ter die­ser Haus­tür­ge­schäf­te haben eine tat­säch­li­che Dach­de­cker­aus­bil­dung, die für eine fach­ge­rech­te Aus­füh­rung not­wen­dig ist.


 

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