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Feu­er­werks­ver­bot — Händ­ler und Mit­ar­bei­ter in Schockstarre

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Die Men­schen bei WECO sind scho­ckiert ange­sichts des beschlos­se­nen Ver­kaufs­ver­bots im Rah­men der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz. Die Ver­bots­be­grün­dung ent­behrt dabei jed­we­der Grund­la­ge und ist wis­sen­schaft­lich nicht nachvollziehbar!

Bund- und Län­der haben ein wei­te­res Jahr in Fol­ge ein deutsch­land­wei­tes Ver­kaufs­ver­bot für Sil­ves­ter­feu­er­werk beschlos­sen. Mit die­sem Ver­bot soll das Gesund­heits­sys­tem auf­grund einer angeb­li­chen Ver­let­zungs­ge­fahr ent­las­tet wer­den. Die­se Begrün­dung ent­behrt jedoch jeg­li­cher evi­denz­ba­sier­ten Grund­la­ge und ist aus Sicht des Unter­neh­mens halt­los. Sowohl der größ­te deut­sche kom­mu­na­le Kran­ken­haus­be­trei­ber „Vivan­tes“ als auch der Prä­si­dent der Deut­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft hat­te im Vor­feld bestä­tigt, dass nur die aller­we­nigs­ten Kran­ken­haus­be­su­che in der Sil­ves­ter­nacht über­haupt auf Ver­let­zun­gen durch Feu­er­werks­kör­per zurück­zu­füh­ren sind. „Die Ent­schei­dung zum Ver­bot scheint voll­stän­dig auf sub­jek­ti­ven Emp­fin­dun­gen und Popu­lis­mus zu beru­hen und weder auf wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen noch auf Grund­la­ge von Stu­di­en. Denn die­se gibt es näm­lich nicht. Man soll­te aber anneh­men kön­nen, dass Beschlüs­se nicht aus einem Bauch­ge­fühl gefasst wer­den. Schein­bar ist das nicht so“, betont Tho­mas Schrei­ber, Spre­cher der Geschäftsführung.

Ver­bot erhöht Risi­ko von Ver­let­zun­gen maßgeblich

Auch der Bund Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter hat sich jüngst klar gegen ein gene­rel­les Ver­kaufs­ver­bot aus­ge­spro­chen, da bereits durch das Ver­kaufs­ver­bot im letz­ten Jahr ein mas­si­ver Anstieg bei der Ein­fuhr von ille­ga­len Feu­er­werks­kör­pern ver­zeich­net wur­de. „Die Situa­ti­on jetzt bewirkt doch genau das Gegen­teil, was man mit dem Ver­bot eigent­lich errei­chen will. Näm­lich, dass vie­le Men­schen ille­ga­le und lebens­ge­fähr­li­che Feu­er­werks­kör­per im Aus­land oder sogar auf dem Schwarz­markt kau­fen oder im schlimms­ten Fall selbst Feu­er­werks­kör­per bas­teln“, so der Unter­neh­mer. Und wei­ter: „In Deutsch­land erhält­li­ches Feu­er­werk ist geprüft und sicher. Hier­von geht bei rich­ti­ger Hand­ha­bung kei­ner­lei Gefahr aus“.

Nach not­wen­di­ger Werks­schlie­ßung ban­gen nun 350 wei­te­re Men­schen um ihren Job

Das letzt­jäh­ri­ge Ver­kaufs­ver­bot stürz­te das größ­te deut­sche Feu­er­werks­un­ter­neh­men, wel­ches auf eine 73-jäh­ri­ge Tra­di­ti­on zurück­blickt, bereits in sei­ne schwers­te Fir­men­kri­se seit Unter­neh­mens­grün­dung. Trotz Über­brü­ckungs­hil­fen, die jedoch nach wie vor kei­nes­falls voll­stän­dig aus­ge­zahlt wur­den, sowie Kos­ten­ein­spa­run­gen und standort­über­grei­fen­der Kurz­ar­beit muss­te das Unter­neh­men zum Geschäfts­jah­res­en­de einen Ver­lust in zwei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he ver­zeich­nen. Daher konn­te zuletzt lei­der auch die Schlie­ßung des Frei­ber­ger Pro­duk­ti­ons­stand­or­tes nicht abge­wen­det wer­den, was die Ent­las­sung von rund 100 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bedeu­te­te. Nun müs­sen auch die rest­li­chen bei WECO beschäf­tig­ten Men­schen um ihre Jobs ban­gen. Tho­mas Schrei­ber dazu nach­drück­lich: „Viel­leicht ist es den Damen und Her­ren in Ber­lin nicht klar, aber an unse­rer Bran­che hän­gen vie­le Fami­li­en und Exis­ten­zen, deren Schick­sal uns selbst­ver­ständ­lich sehr am Her­zen liegt!“

Unter­neh­men wur­de wie­der von Ent­schei­dung überrascht

Ein wei­te­res Mal in Fol­ge wur­de WECO von die­ser für das Unter­neh­men nicht nach­voll­zieh­ba­ren Ent­schei­dung über ein Ver­kaufs­ver­bot über­rascht. Trotz mehr­fach erfolg­ten Kon­takt­ver­su­chen von Sei­ten der Bran­chen­ver­bän­de VPI – Ver­band der pyro­tech­ni­schen Indus­trie sowie des BVPK gab es bis zuletzt von nie­man­dem aus der Poli­tik ein Gesprächs­an­ge­bot. Über das Ver­kaufs­ver­bot selbst erfuhr das Unter­neh­men nur über die Medi­en. „Wir sind maß­los ent­täuscht von den poli­ti­schen Akteu­ren in die­sem Land. Nicht nur, dass man unse­re Kon­takt­ver­su­che igno­riert und unbe­ant­wor­tet lässt. Son­dern ins­be­son­de­re, weil man sich über die Kon­se­quen­zen die­ser Ent­schei­dung schein­bar nicht im Kla­ren ist“, kon­sta­tiert der Geschäftsführer.

Zu den Lie­fe­run­gen des Unter­neh­mens an den Einzelhandel

Die Ware für den Han­del wur­de nun ein wei­te­res Jahr ein­ge­la­gert und finan­ziert. Seit Anfang Okto­ber wer­den die rund 160.000 Palet­ten Feu­er­werks­wa­re für den deut­schen Ein­zel­han­del kom­mis­sio­niert und peu à peu aus­ge­lie­fert. Bei Feu­er­werk han­delt es sich um ein voll­stän­di­ges Kom­mis­si­ons­ge­schäft und die Ware muss voll­stän­dig und auf eige­ne Kos­ten zurück­ge­nom­men wer­den. Der wirt­schaft­li­che Scha­den muss dabei voll­um­fäng­lich von der pyro­tech­ni­schen Indus­trie getra­gen wer­den müs­sen. In die­sem Jahr wird dies aber inklu­si­ve des gesam­ten Umsatz­aus­falls und aller anfal­len­den Kos­ten aus den Berei­chen Lager, Logis­tik, Finan­zie­rung und Per­so­nal voll­stän­dig vom Bund kom­pen­siert wer­den müssen.

Quel­le: WECO


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