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Feuerwerksverbot — Händler und Mitarbeiter in Schockstarre
Die Menschen bei WECO sind schockiert angesichts des beschlossenen Verkaufsverbots im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Verbotsbegründung entbehrt dabei jedweder Grundlage und ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar!
Bund- und Länder haben ein weiteres Jahr in Folge ein deutschlandweites Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk beschlossen. Mit diesem Verbot soll das Gesundheitssystem aufgrund einer angeblichen Verletzungsgefahr entlastet werden. Diese Begründung entbehrt jedoch jeglicher evidenzbasierten Grundlage und ist aus Sicht des Unternehmens haltlos. Sowohl der größte deutsche kommunale Krankenhausbetreiber „Vivantes“ als auch der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft hatte im Vorfeld bestätigt, dass nur die allerwenigsten Krankenhausbesuche in der Silvesternacht überhaupt auf Verletzungen durch Feuerwerkskörper zurückzuführen sind. „Die Entscheidung zum Verbot scheint vollständig auf subjektiven Empfindungen und Populismus zu beruhen und weder auf wissenschaftlichen Erkenntnissen noch auf Grundlage von Studien. Denn diese gibt es nämlich nicht. Man sollte aber annehmen können, dass Beschlüsse nicht aus einem Bauchgefühl gefasst werden. Scheinbar ist das nicht so“, betont Thomas Schreiber, Sprecher der Geschäftsführung.
Verbot erhöht Risiko von Verletzungen maßgeblich
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich jüngst klar gegen ein generelles Verkaufsverbot ausgesprochen, da bereits durch das Verkaufsverbot im letzten Jahr ein massiver Anstieg bei der Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern verzeichnet wurde. „Die Situation jetzt bewirkt doch genau das Gegenteil, was man mit dem Verbot eigentlich erreichen will. Nämlich, dass viele Menschen illegale und lebensgefährliche Feuerwerkskörper im Ausland oder sogar auf dem Schwarzmarkt kaufen oder im schlimmsten Fall selbst Feuerwerkskörper basteln“, so der Unternehmer. Und weiter: „In Deutschland erhältliches Feuerwerk ist geprüft und sicher. Hiervon geht bei richtiger Handhabung keinerlei Gefahr aus“.
Nach notwendiger Werksschließung bangen nun 350 weitere Menschen um ihren Job
Das letztjährige Verkaufsverbot stürzte das größte deutsche Feuerwerksunternehmen, welches auf eine 73-jährige Tradition zurückblickt, bereits in seine schwerste Firmenkrise seit Unternehmensgründung. Trotz Überbrückungshilfen, die jedoch nach wie vor keinesfalls vollständig ausgezahlt wurden, sowie Kosteneinsparungen und standortübergreifender Kurzarbeit musste das Unternehmen zum Geschäftsjahresende einen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe verzeichnen. Daher konnte zuletzt leider auch die Schließung des Freiberger Produktionsstandortes nicht abgewendet werden, was die Entlassung von rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutete. Nun müssen auch die restlichen bei WECO beschäftigten Menschen um ihre Jobs bangen. Thomas Schreiber dazu nachdrücklich: „Vielleicht ist es den Damen und Herren in Berlin nicht klar, aber an unserer Branche hängen viele Familien und Existenzen, deren Schicksal uns selbstverständlich sehr am Herzen liegt!“
Unternehmen wurde wieder von Entscheidung überrascht
Ein weiteres Mal in Folge wurde WECO von dieser für das Unternehmen nicht nachvollziehbaren Entscheidung über ein Verkaufsverbot überrascht. Trotz mehrfach erfolgten Kontaktversuchen von Seiten der Branchenverbände VPI – Verband der pyrotechnischen Industrie sowie des BVPK gab es bis zuletzt von niemandem aus der Politik ein Gesprächsangebot. Über das Verkaufsverbot selbst erfuhr das Unternehmen nur über die Medien. „Wir sind maßlos enttäuscht von den politischen Akteuren in diesem Land. Nicht nur, dass man unsere Kontaktversuche ignoriert und unbeantwortet lässt. Sondern insbesondere, weil man sich über die Konsequenzen dieser Entscheidung scheinbar nicht im Klaren ist“, konstatiert der Geschäftsführer.
Zu den Lieferungen des Unternehmens an den Einzelhandel
Die Ware für den Handel wurde nun ein weiteres Jahr eingelagert und finanziert. Seit Anfang Oktober werden die rund 160.000 Paletten Feuerwerksware für den deutschen Einzelhandel kommissioniert und peu à peu ausgeliefert. Bei Feuerwerk handelt es sich um ein vollständiges Kommissionsgeschäft und die Ware muss vollständig und auf eigene Kosten zurückgenommen werden. Der wirtschaftliche Schaden muss dabei vollumfänglich von der pyrotechnischen Industrie getragen werden müssen. In diesem Jahr wird dies aber inklusive des gesamten Umsatzausfalls und aller anfallenden Kosten aus den Bereichen Lager, Logistik, Finanzierung und Personal vollständig vom Bund kompensiert werden müssen.
Quelle: WECO
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