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Feuerwerksverbot — Händler und Mitarbeiter in Schockstarre

Die Menschen bei WECO sind schockiert angesichts des beschlossenen Verkaufsverbots im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Verbotsbegründung entbehrt dabei jedweder Grundlage und ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar!
Bund- und Länder haben ein weiteres Jahr in Folge ein deutschlandweites Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk beschlossen. Mit diesem Verbot soll das Gesundheitssystem aufgrund einer angeblichen Verletzungsgefahr entlastet werden. Diese Begründung entbehrt jedoch jeglicher evidenzbasierten Grundlage und ist aus Sicht des Unternehmens haltlos. Sowohl der größte deutsche kommunale Krankenhausbetreiber „Vivantes“ als auch der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft hatte im Vorfeld bestätigt, dass nur die allerwenigsten Krankenhausbesuche in der Silvesternacht überhaupt auf Verletzungen durch Feuerwerkskörper zurückzuführen sind. „Die Entscheidung zum Verbot scheint vollständig auf subjektiven Empfindungen und Populismus zu beruhen und weder auf wissenschaftlichen Erkenntnissen noch auf Grundlage von Studien. Denn diese gibt es nämlich nicht. Man sollte aber annehmen können, dass Beschlüsse nicht aus einem Bauchgefühl gefasst werden. Scheinbar ist das nicht so“, betont Thomas Schreiber, Sprecher der Geschäftsführung.
Verbot erhöht Risiko von Verletzungen maßgeblich
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich jüngst klar gegen ein generelles Verkaufsverbot ausgesprochen, da bereits durch das Verkaufsverbot im letzten Jahr ein massiver Anstieg bei der Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern verzeichnet wurde. „Die Situation jetzt bewirkt doch genau das Gegenteil, was man mit dem Verbot eigentlich erreichen will. Nämlich, dass viele Menschen illegale und lebensgefährliche Feuerwerkskörper im Ausland oder sogar auf dem Schwarzmarkt kaufen oder im schlimmsten Fall selbst Feuerwerkskörper basteln“, so der Unternehmer. Und weiter: „In Deutschland erhältliches Feuerwerk ist geprüft und sicher. Hiervon geht bei richtiger Handhabung keinerlei Gefahr aus“.
Nach notwendiger Werksschließung bangen nun 350 weitere Menschen um ihren Job
Das letztjährige Verkaufsverbot stürzte das größte deutsche Feuerwerksunternehmen, welches auf eine 73-jährige Tradition zurückblickt, bereits in seine schwerste Firmenkrise seit Unternehmensgründung. Trotz Überbrückungshilfen, die jedoch nach wie vor keinesfalls vollständig ausgezahlt wurden, sowie Kosteneinsparungen und standortübergreifender Kurzarbeit musste das Unternehmen zum Geschäftsjahresende einen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe verzeichnen. Daher konnte zuletzt leider auch die Schließung des Freiberger Produktionsstandortes nicht abgewendet werden, was die Entlassung von rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutete. Nun müssen auch die restlichen bei WECO beschäftigten Menschen um ihre Jobs bangen. Thomas Schreiber dazu nachdrücklich: „Vielleicht ist es den Damen und Herren in Berlin nicht klar, aber an unserer Branche hängen viele Familien und Existenzen, deren Schicksal uns selbstverständlich sehr am Herzen liegt!“
Unternehmen wurde wieder von Entscheidung überrascht
Ein weiteres Mal in Folge wurde WECO von dieser für das Unternehmen nicht nachvollziehbaren Entscheidung über ein Verkaufsverbot überrascht. Trotz mehrfach erfolgten Kontaktversuchen von Seiten der Branchenverbände VPI – Verband der pyrotechnischen Industrie sowie des BVPK gab es bis zuletzt von niemandem aus der Politik ein Gesprächsangebot. Über das Verkaufsverbot selbst erfuhr das Unternehmen nur über die Medien. „Wir sind maßlos enttäuscht von den politischen Akteuren in diesem Land. Nicht nur, dass man unsere Kontaktversuche ignoriert und unbeantwortet lässt. Sondern insbesondere, weil man sich über die Konsequenzen dieser Entscheidung scheinbar nicht im Klaren ist“, konstatiert der Geschäftsführer.
Zu den Lieferungen des Unternehmens an den Einzelhandel
Die Ware für den Handel wurde nun ein weiteres Jahr eingelagert und finanziert. Seit Anfang Oktober werden die rund 160.000 Paletten Feuerwerksware für den deutschen Einzelhandel kommissioniert und peu à peu ausgeliefert. Bei Feuerwerk handelt es sich um ein vollständiges Kommissionsgeschäft und die Ware muss vollständig und auf eigene Kosten zurückgenommen werden. Der wirtschaftliche Schaden muss dabei vollumfänglich von der pyrotechnischen Industrie getragen werden müssen. In diesem Jahr wird dies aber inklusive des gesamten Umsatzausfalls und aller anfallenden Kosten aus den Bereichen Lager, Logistik, Finanzierung und Personal vollständig vom Bund kompensiert werden müssen.
Quelle: WECO
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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
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📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
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