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För­de­rung Bal­kon­kraft­wer­ke im LK Leer: Geduld ist noch gefragt!

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Land­kreis Leer muss erst recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen / Schon vie­le Anfra­gen nach Kreistagsbeschluss

 

Bal­kon­kraft­wer­ke: Bei der För­de­rung ist noch Geduld gefragt

 
Der Land­kreis Leer will in Zukunft soge­nann­te Bal­kon­kraft­wer­ke finan­zi­ell för­dern. Das hat der Kreis­tag in sei­ner Sit­zung am 8. März beschlos­sen – und die­ser Beschluss sorgt schon weni­ge Tage spä­ter für eine Viel­zahl von För­der­an­fra­gen. “Die­se kön­nen aber noch gar nicht bear­bei­tet wer­den”, macht die Kreis­ver­wal­tung in einer Pres­se­mit­tei­lung deut­lich. “Wir müs­sen die Inter­es­sen­ten um Geduld bit­ten.” Denn die dafür not­wen­di­gen recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen sind noch nicht erfüllt.
 
Fol­gen­de Schrit­te sind zunächst erfor­der­lich, damit eine För­de­rung die­ser klei­nen Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen tat­säch­lich bean­tragt wer­den kann:
 
Die Kreis­ver­wal­tung muss eine För­der­richt­li­nie erarbeiten.
Die­se Richt­li­nie muss vom Kreis­tag beschlos­sen werden.
Der Haus­halt, in dem für die­ses Jahr 60.000 Euro für die För­de­rung bereit­ge­stellt wer­den, muss von der Auf­sichts­be­hör­de geneh­migt werden.
 
Erst wenn die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, kön­nen Zuschüs­se zu “Bal­kon­kraft­wer­ken” bean­tragt wer­den; dafür wird es dann auch ein offi­zi­el­les For­mu­lar geben. Nach der­zei­ti­ger Ein­schät­zung wird eine För­de­rung im Lau­fe des Monats Juli mög­lich sein.
 
Der Land­kreis weist auf einen wich­ti­gen Punkt hin: Aller Vor­aus­sicht nach wird eine För­de­rung nur dann gewährt, wenn die Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge noch nicht ange­schafft ist. Ein Antrag im Nach­hin­ein für bereits ange­schaff­te oder auch nur bereits bestell­te Anla­gen wird vor­aus­sicht­lich nicht genehmigt.

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