Blaulicht

Frau bei Ver­kehrs­un­fall lebens­be­droh­lich ver­letzt, Gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung bei Tank­stel­le wei­te­re Polizeimeldungen

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Leer — Frau bei Ver­kehrs­un­fall lebens­be­droh­lich verletzt

Bei einem Ver­kehrs­un­fall in Leer wur­de am heu­ti­gen 27.7.22, gegen 7.20 Uhr mor­gens, eine 32-jäh­ri­ge Fuß­gän­ge­rin aus Wee­ner lebens­be­droh­lich ver­letzt. Ers­ten Erkennt­nis­sen zufol­ge fuhr eine 61-jäh­ri­ge Frau aus Wee­ner mit ihrem Pkw die Ems­stra­ße in Rich­tung Deich­stra­ße ent­lang. In Höhe der Ein­mün­dung zur Stra­ße Am Ems­deich kreuz­te die 32-jäh­ri­ge Frau von rechts nach links die Fahr­bahn. Es kam zum Zusam­men­stoß, in Fol­ge des­sen sich die Fuß­gän­ge­rin schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen zuzog. Sie wur­de mit lebens­ge­fähr­li­chen Ver­let­zun­gen per Ret­tungs­hub­schrau­ber in ein Kran­ken­haus gebracht. Die Pkw-Fah­re­rin erlitt einen Schock. Die Poli­zei ermit­telt den Unfall­her­gang und führ­te dazu vor Ort eine qua­li­fi­zier­te Unfall­auf­nah­me durch. Die Ems­stra­ße war wäh­rend der Unfall­auf­nah­me bis etwa 9 Uhr voll gesperrt.

Leer — Gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung bei Tank­stel­le — Zeu­gen gesucht

Am 26.7.22 kam es gegen 5 Uhr mor­gens auf einem Gelän­de einer Tank­stel­le in der Bre­mer Stra­ße zu einer gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung. Dem­nach hiel­ten sich zu die­sem Zeit­punkt die zwei Opfer, ein 47-jäh­ri­ger Moorm­er­lan­der und ein 35-jäh­ri­ger Weenera­ner, zusam­men mit einem Zeu­gen vor dem Ein­gang der Tank­stel­le auf. Drei augen­schein­lich alko­ho­li­sier­te Män­ner betra­ten zeit­gleich die Tank­stel­le, und ver­lang­ten ers­ten Ermitt­lun­gen zufol­ge Alko­hol. Die Tank­stel­len-Mit­ar­bei­te­rin ver­wies die Män­ner der Tank­stel­le, wor­auf­hin die drei Per­so­nen aggres­siv reagier­ten. Sie ver­lie­ßen das Gebäu­de. Zwei der Män­ner atta­ckier­ten dann aus bis­lang unbe­kann­ten Grün­den den 47-jäh­ri­gen Moorm­er­lan­der mit einer Back­pfei­fe und wei­te­ren Schlä­gen. Als der 35-jäh­ri­ge Weenera­ner ein­schrei­ten woll­te, wur­de auch er geschla­gen. Bei den bis­lang unbe­kann­ten Beschul­dig­ten han­delt es sich um 20- bis 25-Jäh­ri­ge mit jeweils etwas län­ge­ren Haa­ren. Es gibt bereits Hin­wei­se zur Iden­ti­tät von einem der Beschul­dig­ten. Wei­te­re Zeu­gen mel­den sich bit­te bei der Polizei.

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Sach­be­schä­di­gung — Zeugenaufruf

Unbe­kann­te Täter bega­ben sich zwi­schen dem 20.7. und dem 26.7.22 auf eine Bau­stel­le an der Stra­ße Doren­borg und bohr­ten dort mit einer Akku­bohr­ma­schi­ne drei Löcher in den Die­sel­tank eines dor­ti­gen zur Repa­ra­tur abge­stell­ten Acker­schlep­pers. Sie waren ver­mut­lich mit einem Fahr­zeug dort. Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei zu melden.

Leer — Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis und mit 1,89 Promille

Im Bin­sen­weg in Leer konn­te am 26.7.22 gegen 14 Uhr bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le ein 34-jäh­ri­ger Auto­fah­rer aus Leer fest­ge­stellt wer­den, der nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis ist. Wäh­rend der Kon­trol­le stell­ten die Poli­zei­be­am­ten zudem fest, dass er einen Atem­al­ko­hol­wert von 1,89 Pro­mil­le hat­te und abso­lut fahr­un­tüch­tig war. Der Beschul­dig­te wur­de zur Dienst­stel­le ver­bracht, wo eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt wur­de. Die Wei­ter­fahrt mit dem Auto wur­de unter­sagt, der Fahr­zeug­schlüs­sel wur­de ein­be­hal­ten. Straf­an­zei­gen wegen des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis und dem Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss wur­den ein­ge­lei­tet. Auch gegen den Fahr­zeug­hal­ter wur­de Straf­an­zei­ge gestellt.

Emden — Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis und mit 1,7 Promille

Die Poli­zei kon­trol­lier­te am 26.7.22 gegen 23.20 Uhr in der Klaus-Groth-Stra­ße einen Pkw-Fah­rer, der zuvor die Auricher Stra­ße in Rich­tung stadt­ein­wärts befuhr. Dabei stell­te sich her­aus, dass der 21-jäh­ri­ge Emder nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis ist. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,7 Pro­mil­le. Straf­an­zei­gen wegen des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis und dem Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss wur­den ein­ge­lei­tet. Auch gegen den Fahr­zeug­hal­ter wur­de Straf­an­zei­ge gestellt.

Rhau­der­fehn — Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfallort

Am 21.7.22 zwi­schen 16.15 und 16.40 Uhr wur­de in West­rhau­der­fehn auf einem Park­platz in der Rhau­der­wie­ke ein schwar­zer VW Polo beschä­digt. Scha­den ent­stand am Stoß­dämp­fer hin­ten links. Es wur­de orangefarbener/roter Farb­ab­trieb gefun­den. Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei zu melden.

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Leer — Kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung nach Verkehrsunfall

Am 26.7.22 kam es gegen 14.15 Uhr am Süd­ring in Leer zu einem Ver­kehrs­un­fall. Ers­ten Ermitt­lun­gen zufol­ge fuhr ein bis­lang unbe­kann­ter Fah­rer eines dunk­len Mer­ce­des Gelän­de­wa­gens mit Leera­ner Orts­ken­nung auf der lin­ken Spur des Süd­rings. Schräg vor ihm fuhr ein 39-jäh­ri­ger Wes­t­ov­er­le­din­ger mit einem brau­nen Opel. Bei­de waren in Rich­tung Säge­müh­len­stra­ße unter­wegs. An der Fahr­bahn­ver­en­gung beschleu­nig­te der Mer­ce­des­fah­rer nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand, um noch vor dem Opel ein­zu­sche­ren. Dabei tou­chier­te er des­sen Sei­ten­spie­gel. Nach dem Zusam­men­stoß hiel­ten bei­de Betei­lig­ten an. Bei einem Zusam­men­tref­fen schlug der unbe­kann­te Täter laut Zeu­gen­aus­sa­ge dem 39-Jäh­ri­gen mit der fla­chen Hand ins Gesicht. Danach setz­ten sich bei­de Betei­lig­ten wie­der in ihre Fahr­zeu­ge, um die Fahr­bahn für den Ver­kehr frei­zu­ge­ben. Der Unbe­kann­te fuhr jedoch wei­ter, ohne sei­ner Fest­stel­lungs­pflicht nach­zu­kom­men. An der fol­gen­den roten Ampel woll­te der 39-Jäh­ri­ge den betei­lig­ten Fah­rer zur Rede stel­len und stell­te sich vor den Mer­ce­des. Der Mer­ce­des­fah­rer sei dann ange­fah­ren. Einen Zusam­men­stoß konn­te der 39-Jäh­ri­ge nur durch ein Bei­sei­te­sprin­gen ver­hin­dern. Der Mer­ce­des­fah­rer fuhr fort. Zeu­gen die­ses Vor­falls sowie der Betei­lig­te wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei zu melden.

Leer — Betrun­ke­ner ver­ur­sacht Unfall mit 1,81 Promille

Am Diens­tag­abend, 26.7.22, gegen 23 Uhr kam es im Logaer Weg in Leer zu einem Ver­kehrs­un­fall. Ein alko­ho­li­sier­ter 38-jäh­ri­ger Leera­ner fuhr in Rich­tung Julia­nen­park. In Höhe der Guten­berg­stra­ße geriet er mit sei­nem VW Golf in den Gegen­ver­kehr. Dort kam ihm ein 23-jäh­ri­ger Audi-Fah­rer aus Leer ent­ge­gen, der aus­wei­chen muss­te und in Fol­ge des­sen den Bord­stein tou­chier­te. Es ent­stand Sach­scha­den. Der VW-Fah­rer ent­fern­te sich zunächst uner­laubt vom Unfall­ort, konn­te jedoch durch den 23-jäh­ri­gen Audi-Fah­rer eini­ge Stra­ßen wei­ter ange­hal­ten wer­den. Die Poli­zei konn­te vor Ort bei dem 38-jäh­ri­gen Unfall­ver­ur­sa­cher einen Alko­hol­wert von 1,81 Pro­mil­le mes­sen. Eine Blut­ent­nah­me wur­de durch­ge­führt und der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt. Ver­letzt wur­de bei dem Unfall niemand.


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