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Frei­tag der 13. = Rauchmeldertag!

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Frei­tag der 13. = Rauchmeldertag!

Feu­er­weh­ren und Brand­kas­se appel­lie­ren: „Rauch­mel­der ret­ten Leben!“

Jeder ver­gan­ge­ne und zukünf­ti­ge Frei­tag der 13. eines Jah­res wur­de vom Feu­er­wehr­ver­band zu einem „Rauch­mel­der­tag“ erklärt – so auch der kom­men­de in die­ser Woche. Und die rund 170 ost­frie­si­schen Orts­feu­er­weh­ren hän­gen ihr eige­nes Warn­spann­band „Rauch­mel­der ret­ten Leben!“, wel­ches die Brand­kas­se ihnen zur Ver­fü­gung gestellt hat, am Frei­tag wie­der öffent­lich­keits­wirk­sam aus.

Seit 24 (!) Jah­ren wer­ben Weh­ren und OF erfolg­reich für den klei­nen Lebens­ret­ter Schnell ist das The­ma ver­ges­sen, lebens­ret­tend bleibt es! Gera­de wenn wir immer wie­der hören und lesen, wie oft Rauch­mel­der „aktiv“ und erfolg­reich waren. Vor mitt­ler­wei­le 24 Jah­ren haben die ost­frie­si­schen Feu­er­weh­ren und die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se die Akti­on „Rauch­mel­der ret­ten Leben“ geplant – und mit Erfolg bis heu­te durchgeführt.

„Schä­den ver­hü­ten, Gefah­ren abwen­den und Men­schen sen­si­bi­li­sie­ren: Das sind die gemein­sa­men Zie­le von Feu­er­wehr und Brand­kas­se!“ schil­dert Ernst Hem­men, Prä­si­dent des Feu­er­wehr­ver­bands Ost­fries­land e.V.. „Rund 100 Men­schen­le­ben wur­den dank des Alarms des Rauch­mel­ders geret­tet! Von den unge­zähl­ten lebens­ret­ten­den Fäl­len ohne Feu­er­wehr-Ein­satz gar nicht zu spre­chen. Und: Dank der gemein­sa­men ost­frie­si­schen Initia­ti­ve gibt es heu­te bun­des­weit die gesetz­li­che Pflicht, Häu­ser und Woh­nun­gen mit Rauch­mel­dern aus­zu­stat­ten! Mehr geht an der Stel­le nicht! Hier wur­de das Pro­jekt gestar­tet. Der Erfolg gibt unse­ren Anstren­gun­gen Recht und macht uns stolz. Und bestärkt uns natür­lich dar­in, immer wie­der auf den Sinn und die Not­wen­dig­keit des im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes ‚klei­nen Lebens­ret­ters‘ hinzuweisen!“

Jedes Unglück ist ein Unglück zu viel!

„Die bei­den ost­frie­si­schen Insti­tu­tio­nen, der Feu­er­wehr­ver­band Ost­fries­land und die Brand­kas­se, arbei­ten hin­sicht­lich der Vor­sor­ge Ost­fries­lands eng zusam­men. So gibt es bei­spiels­wei­se zwölf (!) gemein­sa­me Arbeits­krei­se, die unter­schied­li­che The­men­be­rei­che wie ‚Brandschutz­erziehung‘, ‚Vor­beu­gen­der Brand­schutz‘ etc. bear­bei­ten.“ infor­miert Tammo Keck, ver­ant­wort­lich für die Feu­er­wehr-The­men im Hau­se der Brand­kas­se. „Zwar fin­den zur­zeit auf­grund der Coro­na-Situa­ti­on kaum Prä­senz-Ver­an­stal­tun­gen statt, aber wir tau­schen uns auf unter­schied­li­chen tech­ni­schen Wegen aus.“

‚A L A R M!‘ – gehört, gele­sen oder gese­hen: Irgend­et­was ist nicht in Ord­nung und man wird gewarnt. Hof­fent­lich … denn jedes Unglück ist ein Unglück zu viel!“ ergänzt Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se. „Gemein­sam mit den Feu­er­weh­ren machen wir uns tra­di­tio­nell auch prä­ven­tiv aller­hand Gedan­ken – bevor ein Scha­den ein­tre­ten kann! In unse­rem gemein­sa­men Arbeits­kreis ‚Vor­beu­gen­der Brand­schutz‘ haben wir uns erfolg­reich seit 1997 für die Sen­si­bi­li­sie­rung der Bevöl­ke­rung ein­ge­setzt. Wir woll­ten und wol­len errei­chen, dass kei­ne Men­schen mehr an den Fol­gen eines Bran­des sterben!“

 

‚Hören‘ Sie den Rauch!

„Ob Kurz­schluss oder ein defek­tes Elek­tro­ge­rät – Brand­ge­fah­ren lau­ern im gan­zen Haus!“ so Hem­men. „Wenn ein Feu­er aus­bricht, blei­ben nur Minu­ten, manch­mal nur Sekun­den, um sich in Sicher­heit zu brin­gen. Die sich in Win­des­ei­le aus­brei­ten­den Flam­men sind jedoch nicht die häu­figs­te Todes­ur­sa­che, son­dern der gif­ti­ge Rauch ist es. Nachts ist die Gefahr am größ­ten, denn im Schlaf ist der Geruchs­sinn prak­tisch aus­ge­schal­tet. Schon nach ein paar Atem­zü­gen im gif­ti­gen Brand­rauch ist man bewusst­los, etwa zehn Atem­zü­ge sind töd­lich. Das hoch­gif­ti­ge Koh­len­mon­oxid betäubt in kür­zes­ter Zeit. Es ist also lebens­wich­tig, dass man so schnell wie mög­lich alar­miert wird, wenn ein Feu­er aus­bricht. Und dafür kön­nen die Rauch­mel­der mit ihren schril­len Piep­tö­nen sorgen.“

Warn­mel­der sind in unter­schied­li­chen Aus­füh­run­gen erhält­lich. Es gibt 1. Ein­zel­rauch­mel­der, 2. funk­ver­netz­te Mel­der, die gleich­zei­tig aus­lö­sen und somit im gesam­ten Gebäu­de zu hören sind,  und 3. mit Tele­fon­kar­ten aus­ge­stat­te­te Mel­der, die tele­fo­nisch Alarm mel­den. Ein­ge­setzt wer­den sie je nach Bedarfs­fall — wie zum Bei­spiel in Abhän­gig­keit von der Grö­ße eines Gebäu­des, damit alle Bewoh­ner gleich­zei­tig gewarnt wer­den, oder aber bei Men­schen mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen. Es gibt akus­ti­sche Mel­der für gehör­lo­se oder schwer­hö­ri­ge Per­so­nen und sol­che mit Vibra­ti­ons­alarm für seh­be­ein­träch­tig­te Men­schen. Die­se Warn­mel­der sind bei­spiels­wei­se mit einer extrem hel­len Blitz­lam­pe, die im Schlaf die Netz­haut sti­mu­liert, und/oder einem sepa­ra­ten Vibra­ti­ons­kis­sen aus­ge­stat­tet! Bei Per­so­nen mit Ori­en­tie­rungs­schwie­rig­kei­ten bie­ten sich Tele­fon­mel­dun­gen bei der Fami­lie oder bei Nach­barn an.

Warn­mel­der: Bezahl­bar und zertifiziert!

„Ach­ten Sie beim Kauf auf die Zer­ti­fi­zie­run­gen: Das VdS-Prüf­zei­chen, die DIN EN 14604 und auf das CE-Zei­chen.“ stellt Hem­men dar. „Nur die­se Rauch­mel­der erfül­len Kri­te­ri­en, die ein gutes Pro­dukt aus­ma­chen — Sicher­heit und Qua­li­tät hin­sicht­lich der Laut­stär­ke, einer Bat­te­rie­en­d­an­zei­ge und einer Prüf­tas­te. Das rela­tiv neue Zer­ti­fi­zie­rungs­zei­chen ‚Q‘ mit einer inte­grier­ten Flam­me garan­tiert eine fest ein­ge­bau­te 10-Jah­res-Bat­te­rie, die nicht zweck­ent­frem­det wer­den kann. Gegen­über den bis­he­ri­gen Rauch­mel­dern han­delt es sich hier­bei um eine neue Gene­ra­ti­on von Mel­dern mit sicherheits­relevanten Bau­tei­len. Sie haben zusätz­lich einen Flie­gen­schutz, man kann den gro­ßen Stummschalt­knopf ‚nach dem Früh­stück­stoast-Brand‘ ein­fach vom Fuß­bo­den aus mit dem Besen­stiel betä­ti­gen und jähr­li­che Bat­te­rie­wech­sel sind über­flüs­sig. Für tech­nik-affi­ne Men­schen gibt es sogar die Mög­lich­keit, sich per App über zum Bei­spiel den Bat­te­rie-Zustand zu infor­mie­ren oder zu prü­fen, ob die Foto­zel­le durch Staub beein­träch­tigt ist.“

Über die Rauch­mel­der hin­aus gibt es wei­te­re Warn­mel­der, die im Not­fall grö­ße­ren Scha­den abwen­den oder gar Leben ret­ten kön­nen, denn: auch Hit­ze, Gas, Koh­len­mon­oxid oder Was­ser kön­nen gefähr­lich sein. Die Aus­stat­tungs­merk­ma­le vari­ie­ren von Her­stel­ler zu Her­stel­ler und Pro­dukt­in­no­va­tio­nen sind fast an der Tagesordnung.

Wo sind Rauch­mel­der zu montieren?

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung schreibt in § 44 Abs. 5 vor: ‚In Woh­nun­gen müs­sen Schlaf­räu­me und Kin­der­zim­mer sowie Flu­re, über die Ret­tungs­we­ge von Auf­ent­halts­räu­men füh­renjeweils min­des­tens einen Rauch­mel­der haben.‘ Die­se müs­sen so ange­bracht sein, dass ‚Brand­rauch früh­zei­tig erkannt und gemel­det wird.‘ Neben der gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­rung ist es sinn­voll, auch auf dem Dach­bo­den und im Kel­ler Warn­mel­der zu instal­lie­ren, da dort oft Brän­de entstehen.

Für den Ein­bau ist der Eigen­tü­mer ver­ant­wort­lich. Für die Sicher­stel­lung der Betriebs­be­reit­schaft in ver­mie­te­ten Woh­nun­gen der Mie­ter. Aber: Der Ver­mie­ter kann die Instal­la­ti­on und/oder die Instand­hal­tung bzw. War­tung, ins­be­son­de­re den regel­mä­ßi­gen Bat­te­rie­wech­sel, sowie die Funk­ti­ons­prü­fung per aus­drück­li­cher Rege­lung im Miet­ver­trag auf den Mie­ter übertragen.

Rauch­mel­der kön­nen ohne gro­ßen Auf­wand mon­tiert wer­den — Dübel und Schrau­ben lie­gen bei. Grund­sätz­lich gilt: Rauch­mel­der soll­ten immer an der Zim­mer­de­cke mon­tiert wer­den, denn Rauch steigt immer nach oben.

Ihr Ver­si­che­rungs­schutz

Rauch­mel­der sol­len Leben ret­ten! Ihr Bei­trag zum Schutz vor Sach­schä­den ist dem­ge­gen­über ‚zweit­ran­gig‘: Weder rufen Rauch­mel­der auto­ma­tisch die Feu­er­wehr, noch leis­ten sie aktiv einen Bei­trag zur Brand­be­kämp­fung. Zwar muss jeder, der eine Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung abschließt, alle bestehen­den gesetz­li­chen und behörd­li­chen Sicher­heits­re­geln beach­ten – die Rauch­mel­der-Pflicht ein­ge­schlos­sen – soll­te dem Ver­mie­ter, Mie­ter oder Eigen­tü­mer aber bei der Ver­wen­dung eines Rauch­mel­ders trotz alle­dem ein Feh­ler unter­lau­fen, ris­kiert er den­noch nicht den Ver­si­che­rungs­schutz. Im urei­ge­nen Inter­es­se an sich und sei­ner Fami­lie muss man immer nur beden­ken: Ein Rauch­mel­der ist bezahl­bar – ein Leben nicht!

Was tun, wenn es dann doch brennt?

  • Bewah­ren Sie Ruhe
  • War­nen Sie alle Mitbewohner
  • Schlie­ßen Sie hin­ter sich Fens­ter und Türen
  • Benut­zen Sie kei­ne Aufzüge
  • Ver­las­sen Sie umge­hend das Haus
  • Set­zen Sie den Not­ruf ab: 112

Rauch­mel­der ret­ten Leben!

Abschlie­ßend schil­dert Ernst Hem­men: „Durch unse­re roten Warn-Spann­bän­der wei­sen wir vor Ort zum Bei­spiel bei den Feu­er­wehr­häu­sern auf die klei­nen Lebens­ret­ter hin. Auf­klä­rung ist die hal­be Mie­te! Wir wer­den gemein­sam mit der Brand­kas­se nicht müde, auf die Sinn­haf­tig­keit der Mel­der hin­zu­wei­sen. Denn: Rauch­mel­der ret­ten Leben!“

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