Blaulicht

Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs infol­ge Alko­hol / wei­te­re Meldungen

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Straf­tat nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Leer — Am Frei­tag Nach­mit­tag gegen 16:15 Uhr kon­trol­lier­ten Poli­zei­be­am­te in der Ubbo-Emmi­us-Stra­ße einen E‑Scooter. Wäh­rend der Kon­trol­le fiel den ein­ge­setz­ten Beam­ten das Feh­len der erfor­der­li­chen Ver­si­che­rung auf. Dem 20-jäh­ri­gen Fahr­zeug­füh­rer aus Leer wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt und es wur­de ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn eingeleitet.

Trun­ken­heit im Straßenverkehr

Bor­kum — In der Ost­rfrie­sen­stra­ße wur­de am Frei­tag­abend gegen 22:30 Uhr ein Pkw ange­hal­ten und kon­trol­liert. Bei dem 55-jäh­ri­gen Fahr­zeug­füh­rer aus dem Rhein-Kreis Neuss wur­de eine Alko­hol­be­ein­flus­sung fest­ge­stellt. Ein frei­wil­lig durch­ge­führ­ter Test ergab eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 0,61 Pro­mil­le. Den Fahr­zeug­füh­rer erwar­tet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ost­rhau­der­fehn — Am 21.05.2022 gegen 01:00 Uhr wur­de der Poli­zei mit­ge­teilt, dass ein Pkw die Haupt­stra­ße in einer unsi­che­ren Fahr­wei­se befuhr. Bei der Kon­trol­le des Fahr­zeugs wur­de bei dem 30-jäh­ri­gen Mann aus Wes­ter­s­tede eine Alko­hol­be­ein­flus­sung fest­ge­stellt. Ein durch­ge­führ­ter Test ergab eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,60 Pro­mil­le. Es wur­den eine Blut­pro­be ange­ord­net und die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Den Mann erwar­tet nun ein Strafverfahren.

Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs infol­ge Alkohol

Leer — In der Sams­tag­nacht gegen 01:00 Uhr wur­de die Poli­zei zu einem Ver­kehrs­un­fall geru­fen. Am Unfall­ort stell­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten fest, dass ein Pkw nach rechts von der Ems­stra­ße abge­kom­men und ver­un­fallt war. Der 38-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer aus Bad Zwi­schen­ahn wur­de nicht ver­letzt. Wäh­rend der Sach­ver­halts­auf­nah­me stell­ten die ein­ge­setz­ten Kol­le­gen eine Alko­hol­be­ein­flus­sung fest. Ein frei­wil­lig durch­ge­führ­ter Test ergab eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,75 Pro­mil­le. Es wur­de eine Blut­pro­be ange­ord­net, der Füh­rer­schein beschlag­nahmt und die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Am Pkw ent­stand durch den Unfall ein Total­scha­den, zudem wur­den die dor­ti­ge Leit­plan­ke, Leit­pfos­ten und Ver­kehrs­zei­chen beschä­digt. Ins­ge­samt wird der Scha­den auf etwa 15000 EUR geschätzt.


 

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