Blaulicht

Gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung & Ver­stoß gegen das Waffengesetz.

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Wee­ner — Trunkenheitsfahrt

Wee­ner — Am Frei­tag­mor­gen um 09:45 Uhr befährt ein 50-jäh­ri­ger Mann aus Bad Wün­nen­berg (NRW) mit sei­nem Gespann aus Sat­tel­zug­ma­schi­ne und Auf­lie­ger die B436 in Fahrt­rich­tung Wee­ner. Der Ver­kehrs­teil­neh­mer kann in der Indus­trie­stra­ße in Wee­ner ange­hal­ten und kon­trol­liert wer­den. Ein beim Fahr­zeug­füh­rer durch­ge­führ­ter Alcotest ergibt eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 2,16 Pro­mil­le. Eine Blut­ent­nah­me wird durch­ge­führt, der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Leer — Trun­ken­heits­fahrt, gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung, Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz, Bedro­hung und Beleidigung

Leer — In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag um 02:15 Uhr kam es auf dem Ernst-Reu­ter-Platz in Leer zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung unter dem Ein­satz eines Pfef­fer­sprays, sowie aus­ge­spro­che­nen Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen zwei­er Grup­pie­run­gen jun­ger Erwach­se­ner. Bei einem Betei­lig­ten konn­te nach einer kör­per­li­chen Durch­su­chung ein Spring­mes­ser fest­ge­stellt wer­den. Die­ses, sowie ein ein­ge­setz­tes Pfef­fer­spray wur­den sicher­ge­stellt. In die­sem Zusam­men­hang befuhr ein 22-Jäh­ri­ger aus Leer mit sei­nem PKW die Stra­ße Kupen­warf in Leer. Im Rah­men der anschlie­ßend durch­ge­führ­ten Kon­trol­le wird eine Alko­hol­be­ein­flus­sung beim Fahr­zeug­füh­rer fest­ge­stellt. Ein Alcotest ergibt einen Wert von 1,56 Pro­mil­le. Eine Blut­ent­nah­me wird durch­ge­führt, der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Leer — Verkehrsunfallflucht

Leer — Am Frei­tag­mit­tag gegen 11:15 Uhr befuhr ein unbe­kann­ter Unfall­ver­ur­sa­cher die Brum­mel­burg­stra­ße in Fahrt­rich­tung Alte Markt­stra­ße. Als er nach links in den Con­reb­bers­weg ein­bog, tou­chier­te er einen gepark­ten PKW, ver­ur­sach­te Sach­scha­den und ent­fern­te sich uner­laubt vom Unfall­ort. Am beschä­dig­ten Fahr­zeug konn­te wei­ßer Fremd­lack fest­ge­stellt wer­den. Zeu­gen oder Hin­weis­ge­ber wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Leer in Ver­bin­dung zu setzen.


 

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