Blaulicht
Gefahrenstelle durch ein Tiny-House, Trunkenheitsfahrt mit E- Scooter und Beleidigung der Polizeibeamten — w. M.
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, den 16.03.2024
Fahren ohne Fahrerlaubnis++ Gefahrenstelle ++ Trunkenheitsfahrt mit Beleidigung der Polizeibeamten ++ Trunkenheitsfahrt mit Verstoß Pflichtversicherung
Führen eines PKW ohne gültige Fahrerlaubnis
Leer — Am Freitagvormittag parkt ein 27- jähriger Fahrzeugführer seinen PK auf den Parkplätzen vor dem Gebäude der Polizeiinspektion Leer/Emden. Beim Aussteigen fällt dieser durch seine schwankende Gangart auf. Nach Überprüfung durch zwei Polizeibeamte kann festgestellt werden, dass dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Eine Alkoholisierung konnte nicht festgestellt werden. Ein Verfahren bezüglich Führen eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Gefahrenstelle durch ein Tiny-House
Rhauderfehn — Am Freitagabend kommt es in der Gronewolderstraße aufgrund eines technischen Defektes beim Transport zu einer Gefahrenstelle durch ein ca. 8 Tonnen schweres Tiny-House. Die Bergung durch einen Kran kann erst am Samstagvormittag stattfinden, sodass das Tiny-House über Nacht durch die Kreisstraßenmeisterei Leer abgesichert werden musste.
Trunkenheitsfahrt mit E- Scooter und Beleidigung der Polizeibeamten
Emden — Am Freitagabend stürzt ein 22- jähriger Fahrzeugführer mit seinem E- Scooter alleinbeteiligt in der Emsmauerstraße. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 2,47 Promille. Ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt. Während der Blutentnahme beleidigt und beschimpft er die eingesetzten Beamten.
Trunkenheitsfahrt mit E- Scooter und Verstoß Pflichtversicherung
Leer — Am Freitagabend gegen 22:15 Uhr wird in der Bergmannstraße ein 17- jähriger Führer eines E‑Scooters kontrolliert, weil er kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht hat. Im Rahmen der Überprüfung der Fahrtauglichkeit stellt sich heraus, dass dieser alkoholisiert ist. Ein Atmenalkohltest ergibt den Wert 0,65 Promille. Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bezüglich des Fahren unter Alkoholeinfluss und gegen den Führer und den Halter des E- Scooters ein Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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