Blaulicht

Grenz­kon­trol­le an A280: 28-Jäh­ri­ger mit Haft­be­fehl festgenommen

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28-Jäh­ri­ger an deutsch-nie­der­län­di­scher Gren­ze fest­ge­nom­men – Haft­be­fehl vollstreckt

Bun­de. Bei einer Kon­trol­le an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze hat die Bun­des­po­li­zei am Mitt­woch einen 28-jäh­ri­gen Mann fest­ge­nom­men, gegen den ein Haft­be­fehl vor­lag. Der Mann muss nun für knapp andert­halb Mona­te eine Frei­heits­stra­fe verbüßen.

Der 28-Jäh­ri­ge wur­de gegen 13 Uhr im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Grenz­kon­trol­len kon­trol­liert. Er war als Rei­sen­der in einem inter­na­tio­nal ver­keh­ren­den Rei­se­bus unter­wegs. Die Kon­trol­le fand an der Kon­troll­stel­le an der Auto­bahn 280 auf der Rast­an­la­ge Bund­er­neu­land statt.

Bei der Über­prü­fung der Per­so­na­li­en stell­ten die Ein­satz­kräf­te fest, dass gegen den pol­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen ein Haft­be­fehl der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft vor­lag. Der Mann war zuvor wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis gericht­lich ver­ur­teilt worden.

Da sich der 28-Jäh­ri­ge anschlie­ßend im Aus­land auf­hielt und sich damit der Voll­stre­ckung der gegen ihn ver­häng­ten Stra­fe ent­zog, wur­de der Haft­be­fehl erlas­sen. Er hät­te die Haft durch die Zah­lung einer Geld­stra­fe in Höhe von 2.940 Euro abwen­den kön­nen. Da er den Betrag jedoch nicht auf­brin­gen konn­te, muss er nun die Ersatz­frei­heits­stra­fe antreten.

Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de der 28-Jäh­ri­ge in die nächst­ge­le­ge­ne Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ein­ge­lie­fert. Dort muss er nun für knapp andert­halb Mona­te sei­ne Stra­fe verbüßen.

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