Blaulicht
Grenzkontrollen zwischen Deutschland und den Niederlanden: Bundespolizei meldet 3.293 unerlaubte Einreisen
Grenzkontrollen zwischen Niedersachsen und den Niederlanden: Bundespolizei zieht Bilanz
Seit September 2024 wurden an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen mehr als 3.200 unerlaubte Einreisen festgestellt – 2.144 Personen zurückgewiesen
Bad Bentheim/Hannover – Die Bundespolizei hat eine Bilanz der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen veröffentlicht. Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei den grenzüberschreitenden Verkehr an den deutschen Landgrenzen. Für den Bereich zwischen Niedersachsen und den Niederlanden ist die Bundespolizeidirektion Hannover zuständig.
Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 30. September 2026 wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim insgesamt 3.293 unerlaubte Einreisen einschließlich Versuchen festgestellt.
Darüber hinaus wurden 2.144 einreiseverhindernde Maßnahmen beziehungsweise Zurückweisungen vollzogen. Die Bundespolizei nahm außerdem 134 Schleuser fest. Bei 149 Personen wurde eine Wiedereinreisesperre festgestellt.
814 offene Haftbefehle vollstreckt
Die Kontrollen führten auch zu zahlreichen Fahndungstreffern. Insgesamt konnten 814 offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Darüber hinaus wurden 96 Personen aus dem links‑, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum im Rahmen der Fahndung festgestellt.
Entwicklung seit Mai 2025
Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis einschließlich 30. September 2026 weist die Bundespolizei folgende Zahlen aus:
- 2.142 unerlaubte Einreisen einschließlich Versuchen nach dem Aufenthaltsgesetz
- 1.381 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen beziehungsweise Zurückweisungen
- darunter 5 Zurückweisungen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz
- 12 Personen aus vulnerablen Gruppen mit Asylgesuch
- 89 festgenommene Schleuser
- 85 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 514 Feststellungen von Personen mit offenen Haftbefehlen
- 76 Personen aus dem links‑, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum als Fahndungstreffer
Die Zahlen ab Mai 2025 stehen im Zusammenhang mit einer Änderung der Kontrollmaßnahmen an den deutschen Binnengrenzen.
Kontrollen seit September 2024
Die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen wurden auf Anordnung des damaligen Bundesministeriums des Innern zum 16. September 2024 an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen eingeführt und werden weiterhin fortgesetzt.
Seit dem 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen auf Weisung des Bundesministers des Innern zusätzlich unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Asylgesetz.
Diese Regelungen ermöglichen es der Grenzbehörde, Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zu verweigern beziehungsweise nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat anzuordnen. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Gleichzeitig weist die Bundespolizei darauf hin, dass erkennbar vulnerable Personen weiterhin an zuständige Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können. Dazu zählen beispielsweise Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar schwer erkrankte Menschen.
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Bundespolizei kontrolliert rund um die Uhr
Der Grenzschutz gehört zu den dauerhaften Kernaufgaben der Bundespolizei. Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen werden deshalb weiterhin umgesetzt.
Wenn es die Einsatzlage erfordert, werden die zuständigen Dienststellen der Bundespolizei durch Unterstützungskräfte verstärkt. Dazu gehören insbesondere Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei.
Die Bundespolizei prüft nach eigenen Angaben fortlaufend, ob eine temporäre Verstärkung der eingesetzten Kräfte erforderlich ist. Zu konkreten Einsatzstärken macht die Behörde aus einsatztaktischen Gründen weiterhin keine Angaben.
Kontrollen flexibel und auch in Zivil
Die Kontrollen an den deutschen Schengenbinnengrenzen erfolgen lageangepasst sowie zeitlich und örtlich flexibel. Die Bundespolizei setzt dabei sowohl uniformierte als auch zivile Kräfte ein.
Die Maßnahmen finden zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr statt. Dass an einem Grenzübergang augenscheinlich keine uniformierten Einsatzkräfte zu sehen sind, bedeutet daher laut Bundespolizei nicht zwangsläufig, dass dort keine Kräfte präsent sind.
Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den Polizeien der angrenzenden Staaten, den Polizeien der Bundesländer sowie dem Zoll abgestimmt.
Für die deutsch-niederländische Grenze in Niedersachsen bedeutet die Bilanz: Seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen wurden zahlreiche unerlaubte Einreisen festgestellt und Einreisen verhindert. Gleichzeitig führten die Kontrollen zu zahlreichen weiteren Fahndungstreffern, darunter festgestellte Schleuser, Personen mit Wiedereinreisesperren und Menschen mit offenen Haftbefehlen.
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